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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1844
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1844
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- Deutsch
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833 28 934 Dankbar wird in spater Zeit noch die vom Börsenver eine mit so viel Beharrlichkeit und Einsicht bei den deutschen Regierungen betriebene Abschaffung des Nachdrucks erkannt werden. Der Veclagshandel ist jetzt gegen diese Freibeuterei geschützt, möchten die Männer, welche jetzt dem Böcsenvereine vorstehen, auch dem Sortiments- Handel durch eine allgemeine Vereinigung für eine neue Ordnung des Geschäfts, die mit Abschaffung des Rabatts beginnen müßte, eine gleiche Wohlthat zu erweisen sich das große Verdienst erwerben. Es steht freilich jenen Männern als Verlegern diese Sache nicht so nahe, als die lödtende Wirkung des Nach drucks, allein der Verlagshandel leidet auch bei der Krank heit des Sortimentsgeschäfts, denn beide zusammen bilden erst einen Körper, der nur dann gedeihen kann, wenn jeder Theil gesund ist. Um dem Uebel abzuhelfen, bedarf es nur energischen Wollens. Der Verstand wird dabei keinem stille stehen, der einen hat- Warum diese Sache unmöglich sei, hätte Herr Anony mus Nachweisen sollen, er würde aber wahrscheinlich an der Widerlegung meiner Behauptung, daß Engherzigkeit und Mißtrauen daran hindern, erlegen sein. Etwas aber, ihr werthen Sortimentscollegen, ist Euch als Ersatz für den Rabattverlust von unserem anonymen Freunde angerathen. Verdoppelt Eure Thäligkeit und gewöhnt Euch Eure Lebens bedürfnisse möglichst ab, das heißt vielleicht, seid noch zu dringlicher beim Publikum oder schnappt einem andern das saure Brod vom Munde weg. Der wohlmeinende Mann hätte uns einen großen Dienst erwiesen durch Mittheilung des Arkanums, in welcher Weise wir unsere Thätigkeic ver doppeln und wie wir unser Leben einfacher einrichten können, denn wohl der Mehrzahl von uns wird dies ein Räthsel er scheinen. Die meisten Stuttgarter Sortiments-, zugleich auch Verlagshandlungen, denen das Eommissionsgeschäft allein schon hinreichende Existenzmittel bietet, können frei lich wie die Leipziger bestehen, wenn sie dem Publikum auch die Hälfte ihres Gewinnes und noch mehr am Sor timent hinschenkcn, aber wie ists mit den vielen Handlungen minder bevorzugter Plätze, wo der oben bemessene Umsatz unmöglich und Gelegenheit und Mittel zu lucraliven Ver lagsunternehmungen fehlen.? Darnach hat so ein weiser Verfechter der Stuttgarter Convention freilich nichts zu fragen, er sitzt im Trockenen und scheect sich blos so viel um die auswärtigen Standesgenossen, zu Zeiten in seiner Fe stung Allarm zu schlagen zu einem Schutz-und Trutzbündniß, damit keinem einfalle, noch wohlfeiler zu verkaufen, als er selbst. Das ist die ganze Beglückungstheorie dieses beschei denen Mannes. Er sagt Euch College» im Namen aller (?) Stuttgarter Buchhändler, daß Ihr Euch der Conven tion anschließen müßt. Die Stuttgarter, droht er, werden wenn auch mit Schmerz! die Position einnehmcn, auf die ihre bevorzugte Lage sie hinweist. Sehr human, sehr schön, ganz im Geiste der freiesten Ent wickelung unserer Verhältnisse. Ist das nicht Gewaltherr schaft, oder mindestens die bestimmte Androhung derselben? und die Stuttgarter Buchhandlungen sollten damit einver standen sein? Doch was bedarf es Drohungen, Eure Con vention , Ihr Stuttgarter Herren, zu übertreten, wird kei nem ehrlichen Menschen einfallen. Es wird jeden die Con- curren; zwingen, Eure Wege zu gehen und so viel von seinem Erwerb herzuschenken, als ihr dictirt. Ich trete aber keinem Vereine bei, der nicht von anderen Grund sätzen ausgeht, außer man zwingt mich. Ein sonderbares Versehen ist es von den Frankfurter Buchhandlungen, daß sie meine Firma unter ihren VereinSmilgliedern ohne mein Wissen und Willen aufführen, was ich zur Vermei dung von Mißverständnissen hier erkläre. Um mich zum Bewußtsein meiner precären Steilung in Eßlingen zu bringen, sagt Anonymus erstens: Eßlingen liegt gleichsam unter den Kanonen von Stuttgart, und zweitens: eine Sorkimentsbuchhandlung ist dort nur mög lich, wenn die Stuttgarter Sortimcnlsbuchhändler die be stehende mit Collegialität behandeln. Die erste Behaup tung ist buchstäblich wahr, denn so lange ich hier bin, hat das Bombardement einiger Stuttgarter Sortimentshändler auf mein gutes Eßlinger Publikum nicht aufgehört, natür lich aus Collegialität, theils um meine Thätigkeit in Athcm zu erhalten, theils um mich nicht gar zu stolz auf meine Freiheit als einziger Buchhändler hiesigen Orts werden zu lassen. Mit der zweiten Behauptung bringt der zartfüh lende Anonymus mich erst jetzt zur Erkenntniß, daß meine Existenz blos ein Geschenk der Stuttgarter Sortiments- Handlungen sei. Ich danke ihm für diese Belehrung, ent sage aber freiwillig, wenn die übrigen Sortimentshandlun gen Stuttgarts diese bescheidene Ansicht theilen, jeder wei tern Verbindung mit denselben, blos um das Gewicht ci- ,ner Dankbarkeit von mir zu werfen, das mein Ehrgefühl erdrücken müßte. Ich habe mich bisher öffentlich nirgends über die Bemühungen der Stuttgarter Buchhandlungen auf hiesigem Platze beklagt, weil ich wohl weiß, daß sie ein gu tes Terrain verloren haben. Hätte cs aber nur je eine die ser Handlungen der Mühe werth gehalten, in dem 3 Stun den entfernten, 11,000 Menschen zählenden Eßlingen, dem Sitze des Schullehrer-Seminars, eines Pädagogiums, des Gerichtshofes w., eine Commandite zu gründen, so wäre mir nicht in den Sinn gekommen, hier mich zu etablircn. Meine Stellung aber, selbst wenn sie noch so abhängig wäre, könnte mich nie hindern, für die Sache der Wahr heit die Stimme zu erheben und die Gegner derselben nach bestem Wissen und Gewissen zu bekämpfen, nicht aber mit Schimpfnamen, wie Herr Anonvmus sich gegen mich be dient, weil man dadurch sich selbst erniedrigt. Obwohl kein Freund der Anonymität, ist sie gewiß oft durch Umstände geboten und in Schutz zu nehmen, allein als Deckmantel für persönliche Angriffe benützt, halte ich sie für Feigheit. Eßlingen, im März 1844. I. M. Dannheimer. Am ersten März wurde auch den Hamburger Buchhand lungen die Anzeige gemacht, daß sie in Folge Bundesbeschlus ses für den Debit außerhalb der Bundesstaaten in deutscher Sprache gedruckter Schriften politischen Inhalts von we niger als 20 Druckbogen die vorherige Genehmigung der Censur-Behörde einzuholcn haben, bei angemessener Geldstrafe. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle. 64'
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