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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1844
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1844
- Sprache
- Deutsch
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341 12 342 die nur einige Uebung im Rechnen besitzen, werden sich mittelst der ausgestellten Regeln und gegebenen Winke leicht forthelfen können. Das Wissenswürdigste aus der Wechselkunde bildet den 3. Abschnitt, dem der Vers. ebenfalls eine Vorrede voraus geschickt hat, die von den Wechseln im Allgemeinen, ihrem Ursprung, Nutzen u. s. w. handelt. In der Abhandlung selbst geht der Vers, ins Spcciellcre über, erläutert die Be griffe Solawechsel, Tratten, Anweisungen, und fügt noch einige Bemerkungen hinzu, die ganz am rechten Orte sind. Es folgt nun der 4- Abschnitt: Von der Korrespondenz. In der Einleitung zu demselben giebt der Vers, die Regeln an, die sich auf den Inhalt sowohl, wie auf die äußere Form der Briese beziehen. Die als Muster gegebenen Briese sind mit wenigen Ausnahmen gut gewählt, und ob wohl nicht für einen jeden speciellen Fall sich ein Schema vorsinden kann, so wird doch etwas Wesentliches nicht ver mißt werden. Nach den Schemata's folgen drei Anhänge, in welchen vom Honorar, Verlagscontract und Verlags recht, von kritischen Instituten und Titulaturen die Rede ist. Der 5. Abschnitt enthält die Buchhaltung. Der Vers, hat bereits früher in seiner Buchhaltung mit vielem Glück ein System aufgestellt, nach welchem es selbst einer kleinen Handlung möglich wird, ihren Vcrmögenszustand genau kennen zu lernen, und es dürfte gewiß gut sein, wenn im mer mehr Handlungen ihre Bücher nach des Vers. Anlei tung einrichtctcn und führten. Der hier gegebene Abriß von den Büchern der einfachen Buchhaltung ist so faßlich und deutlich geschrieben, daß jede mündliche Demonstration entbehrlich wird. Der Uebergang aber von der einfachen zur doppelten Buchhaltung und der nolhwendige Zusatz über die doppelte Buchhaltung im Allgemeinen sind ihrer licht vollen Darstellung wegen von ganz besonderem Werthe. Die speciellen Beschäftigungen im Buchhandel machen den 6. Abschnitt aus und sind hauptsächlich für angehende Buchhändler geschrieben. Es unterliegt keinem Zweifel, daß viele unsrer jungen Leute nicht richtig angeführt oder angelernt werden. Grund dafür: theils hat der Prinzipal oft nicht Zeit, sich einem Lehrling widmen zu können, oder es fehlt ihm, was Manchem abgcht, an der Befähigung, sich demselben gehörig verständlich zu machen, theils sind solche junge Leute manchmal Gehülfen zugetheilt, die, selbst hinreichend beschäftigt, sich nicht die Zeit, oft wohl auch nicht die Mühe nehmen, sie heranzubilden, oder selbst nicht die Schule gehabt haben, um eine genügende Unter weisung geben zu können. Die 2- Abtheilung ertheiltübcrdiejcnigenKünste und Gewerbe einige Belehrung, welche mit dem Buchhand el in engster Verbindung stehen. Es gehören dazu: die Buchdruckerkunst, Schriftgießerkunst, Stempelschneidekunst, Stereotypie, Kupfer - und Stahl- stcchkunst, Lithographie, Holzschneidekunst, Papierfabri- kalion und Buchbinderkunst. Die Einleitung zur Abhandlung über die Buchdrucker kunst enthält Geschichtliches und eine Beschreibung der Ge- räthschaften, Instrumente >c., die Setzer und Drucker bei Ausübung ihrer Kunst bedürfen. Hierauf folgt ein lesens- werther Aufsatz über Correctur und ein gutes Schema einer Eorrcctur; dann Sine Zusammenstellung der gebräuchlich en Schriftarten nebst Erklärung. Nicht minder interes- 'ant und lehrreich, wie diese Abhandlung, sind die Beschrei bungen der übrigen Gewerbe, vorzüglich aber hat die Ab handlung „über Papierfabrikation" unfern ganzen Beifall. Die 3. u. letzte Abtheilung endlich enthält: Die W i ss en sch aftsku wde, eine Anleitung zur Bücherkunde, einen kurzen Unterricht über die Rechte und Pflichten des Buch händlers in prcßpolizeilicher Hinsicht, und eine kurzgefaßte Terminologie für Buch händler. Auch diese Abtheilung können wir im Allgemeinen nur höchst belobend besprechen, lieber die Wisscnschaftskunde spricht sich der Vers, in der Vorbemerkung dahin aus, daß sie lediglich für den Buchhändler bearbeitet sei, und von diesem Standpunkte aus wollen wir sie denn etwas näher betrachten. Die Eintheilung der Wissenschaften in freie und gebun dene dürfte als gerechtfertigt erscheinen, nicht so ganz die Behandlung des Stoffes. Wenn der Vers, sich in der Vorbemerkung zur 3. Abth. gegen den Vorwurf verwahrt, daß die Aesthctik im Verhältniß zu den übrigen Wissenschaf ten etwas zu ausführlich gegeben worden sei, so müssen wir ihm beipflichlen; denn sie ist unbestritten diejenige Wis senschaft, die den meisten Einfluß auf die allgemeine Bil dung äußert. Dessenungeachtet aber hätte manche einzelne Doctrin in den Facultätswissenschaften etwas ausführlicher behandelt sein können. Mitunter sind auch wohl die Be griffsbestimmungen etwas zu philosophisch für Buchhändler gehalten, wie z. B. bei der Metaphysik. Was die Literatur zur Wissenschaftskunde betrifft, so ist, wie natürlich, nur eine Angabe des Besten zu erwarten und wir begnügen uns mit dem, was gegeben worden ist; die Auswahl ist mit Um sicht und Sachkcnntniß geschehen. Die Bibliographie ist auf dem kleinen Raume, den der Vers, ihr zugedacht, brav Largestellt, und schwerlich dürfte trotz der gedrängtesten Kürze etwas von Wichtigkeit vermißt werden. Der Unterricht über die Rechte und Pflichten des Buch händlers in preßpolizeilicher Hinsicht scheint aus der Feder eines mit dem Gegenstände ganz genau vertrauten Juristen zu sein. Das Ganze enthält 3 Abschnitte: 1) Preßfreiheit und Ccnsur, 2) das literarisch-artistische Eigenthum und Verlagsrecht, 3) der Buch- und Kunsthandel. Die hierbei angezogencn Gesetze und Verordnungen erhöhen den Werth dieses Abschnittes sehr. Die kurzgefaßte Terminologie für Buchhändler ist aus reichend und eine recht dankenswerlhc Zugabe des Verfassers. Fassen wir nun das Ganze zusammen, berücksichtigen wir den reichen Inhalt des Buches, die zweckmäßige Druck einrichtung, den höchst eleganten Druck und das schöne Papier: so ist der Preis von 3-^. für ca. 60 Bogen gewiß sehr mäßig zu nennen. Wir wünschen Herrn Hoepstein für sein mühevolles und gewiß kostspieliges Unternehmen eine allgemeine Anerkennung und Theilnahme im Buchhandel, was seine Bestrebungen gewiß auch mit Recht verdienen. 24*
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