orile« sur ven Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirlen des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. ^ 99. Amtlickes Blatt des Börsenvereins Dienstags, den 14. November. 1843. lieber das ausnahmsweise Rabattgcbcn bemerkt Hr. I. Rommelsbacher in Nr. 44 der Süddeut schen Buchh.-Zeitung Folgendes: „Der rheinisch-westphälische Kreis-Verein wäre, laut seinem den deutschen Buchhändlern vorgelegten Entwurf (Börsenblatt Nr. 88. 6.) geneigt, den Lehrern, welche für ihre Schüler Bücher in mehreren Exemplaren kommen lassen, 10 "/§ vom Sortiment und 15 vom Verlage zu gestatten, unter der Bedingung, daß sie diesen Vortheil lediglich für sich genießen. — Diese Ausnahme scheint mir eine ganz unnölhige und in Betracht ihrer Fol gen eine sehr bedenkliche zu sein. Wenn bei der Abschaffung des Rabatts eine Ausnahme gestattet werden soll, so muß irgend eine Nothwendigkeit vorliegen, diese ist aber nur dann vorhanden, wenn die Ausnahme ein Hinderniß zu beseitigen hat, welches die Aus führung der Sache im Allgeme inen unmöglich machte, oder wenigstens sie zu sehr erschwerte, oder wenn eine etwaige Unbilligkeit gegen das Publikum , über welche dieses sich mit Recht beschweren könnte, zu vermeiden wäre. Bei dem Rabattgeben an Lehrer ist aber von all' diesem nichts im Spiel, und daher ist die Ausnahme auch eine ganz unnö- thige, und deshalb unzulässige. Als letztere, nämlich unzu lässige, stellt sie sich aber besonders noch dar, wenn man die Folgen der Ausnahme ins Auge faßt. Anfänglich würde vielleicht darüber gehalten, daß der Rabatt nur bei Bestellungen in Mehrzahl gewährt würde, bald aber würde sich die Vergünstigung auf den Bücher bedarf des Lehrers überhaupt ausdehnen; diese Ausdehnung hätte dann wieder eine weitere zur Folge: der begünstigte Lehrer hat gute Freunde und Bekannte, denen sagt er, wenn sie es nicht schon wissen, daß er seine Bücher mit Rabatt bekomme; die Freunde gelüstet auch nach dem Genuß dieses Vortheils, sie bitten den Lehrer, er möchte auch ihnen ihren Bücherbedarf unter seinem Namen besorgen, der Lehrer kann 10c Jahrgang. ihnen diesen Freundschaftsdienst nicht wohl abschlagen, und gewährt ihnen ihre Bitte. Ich frage nun, wäre eS denn mit gedachter Ausnahme nicht gerade, wie wenn man einen Feind zum Hauptthor aus der Stadt hinausjagte, und das selbe dann fest zuschlösse, aber ein Nebenthor offen ließe, durch welches er sich wieder einschleichen könnte? Durch diese Ausnahme zögen wir uns eine Schmarotzerpflanze heran, deren sich später zu entledigen sicherlich schwerer fal len würde als die ausnahmslose Abschaffung des Rabatts; deshalb ist denn auch die Ausnahme eine ganz unstatthafte und verwerfliche. Weit weniger ließe sich, nach meiner Ansicht, gegen eine Ausnahme zu Gunsten der Schüler bei eingeführ ten Schulbüchern sagen, indem hiefür Gründe vocgebracht werden könnten, welche nicht so leicht zu verwerfen sein dürften. Es sind in unserer Zeit die Lehrfächer in den Schulen bedeutend vermehrt worden und mit dieser Vermehrung der Lehrfächer hat sich auch das Bedürfnis an Lernmitteln für die Schüler gesteigert, deren Anschaffung den Eltern nicht selten sehr schwer fällt. Deshalb wäre es meines Erachtens ganz der Billigkeit gemäß, wenn bei der Abschaffung des Rabatts den Schülern eine besondere Rücksicht zu Theil würde; glaube jedoch, daß dies unter anderer Form als unter der von bestimmtem Rabatt geschehen könnte." Erw i e d c r u n g. Der ungenannte Verfasser des Aufsatzes „An sa'mmt- liche deutsche Buchhandlungen" in Nr. 87 dieses Blattes, thut den Teilnehmern an dem Verein der Rheinisch-West fälischen Buchhandlungen Unrecht, wenn er glaubt, daß der zuerst >m Frankfurter Journal abgedruckce Bericht über die Kreisversammlung in Köln von einem Mitgliede des Ver eins oder einem Buchhändler verfaßt oder eingesandt sei. Diese Annahme muß unter jeder Bedingung zurückgewiesen 235