für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcrcins. 48. Sonnabends, den 20. Mai 1843 Debits-Erlaubnis? in Preußen. Das König!. Prcuß. Ober-Ccnsur-Collegium hat für fol gende außerhalb Preußen in polnischer Sprache erschienene Schriften die Dcbits-Eclaubniß crtheilt: 1 jellna. (Lausend und Eine Nacht, arabische Erzählungen. Neue Ausg. mit 24 Stahlst, in 12 Thlen. 3. u. 4. Bdchn. Leipzig 1842. , llerdarr Nolssti Xasprn dliesleclciegv. (Polnische Wappen kunde des Caspar Niesiecki.) 9. LH. Leipzig, 1842. C u r i o s u m. (Aus dem in Hermannstadt erscheinenden Siebenbnrger Boten.) „In der letzten Markal-Congregation des Syabolcser Komitats kam auch die Frage der Preßfreiheit zur Verhand lung: Was ist das wohl, wurde unter dem niederen Adel gefragt, Preßfreiheit? Vielleicht Dreschfreiheit? Der Präses erklärte dem niederen Adel den Begriff der Preßfreiheit, aber derselbe beantwortete die Frage der Einführung mit einem bestimmten drohenden: Nein! Ein Redner stand auf und bezeichnte das Pesti Hi rlap als den Schmied aller dieser unser Vaterland verwirrenden Vorschläge. Wir hatten ge wünscht, daß der Redacteur des Pesti Hirlap gegenwärtig gewesen wäre, um die von ihm so angcpriesene, vergötterte, als untrüglich bezeichnte Volksmeinung, die auf sein Haupt als das eines Unruhstifters im Vaterland gehäuften Ver wünschungen selbst anzuhörcn." Bemerkung. Das vortreffliche Werk: „des Knaben Wunder horn von Arni m u. Brentano" ist schon seit mehre ren Jahren nicht mehr compl. im Buchhandel zu bekom- 10r Jahrgang. men. Sollte sich denn der geachtete Verleger, Herr Mohr in Heidelberg, nicht entschließen, eine neue, dem Zeitgeschmack entsprechende Aust, (etwa in Schillerformat) zu veranstalten. Werke wie dieses, die ein so ausgebreittcs Publikum haben, werden gewiß immer Abgang finden und dürften somit nie fehlen. Ein Freund gediegener class. Werke. (London, am 9. Mai) Die bekannte deutsche Buchhand lung von Ackermann L Comp, hat durch ein vom 5. Mai datirtcs Circular ihre Zahlungseinstellung angezeigt. Die Passiva werden von einigen auf 200,000 Pfd., von Ande ren auf 35,000 Pfund angegeben. (Pr. Staatszeit.) (Bayreuth am 15. April 1843.) Die Königl. Regie rung von Oberfranken, Kammer des Innern, hat folgende Verfügung erlassen: „Im Namen Sr. Majestät des Königs. „Die auf den Grund des §.7 der lll Vcrfassungsbeilage von dem k- Stadtcommissariate Nürnberg verfügte und von der k. Regierung von Untcrfranken und Aschaffenburg fort gesetzte Beschlagnahme der Druckschrift: „Politisches Rund- gcmäldc, oder kleine Chronik des Jahres 1842 für Leser aus allen Ständen, welche auf die Ereignisse der Zeit achten. Leipzigs Fest'schc Verlagsbuchhandlung 1843." ist durch höchstes Ministerialrcscript vom 9. d. M. bestätigt worden. Es hat demnach die Confiscation nebst dem Verbot dieser Druckschrift cinzutreten, was hierdurch zur Nachachtung und Vollziehung öffentlich bekannt gemacht wird." Verantwortlicher Redacteur: I. de Marte. 108