Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1842
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- 23.09.1842
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- Deutsch
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2263 84 2264 rechne. Um nun richtig einzutcagen, muß ich erst alle die Ngr. und Pf. in gGr. verwandeln, was offenbar weit mehr Zeit und Aufmerksamkeit erfordert, als wie ich früher auf das Einträgen solcher Zahlungen zu verwenden brauchte;—> und genau ist cs gar nicht einmal möglich! Auch beim Auszeichncn der Bücher können jetzt nur all zu leicht Fehler vorfallen, denn in einem und demselben Ballen er hält man Fakturen in gGr. und Fakturen in Ngr. kraus durcheinander, und mitunter steht auch wol weder Ngr. noch gGr. bei der Preiszahl, oder diese Bezeichnungen sind unleserlich ausgefallen. Welche Jnconvcnienzen die Neugroschenrechnung noch speziell für das Land der Gulden oder Kreuzer rc. mit sich führt, will ich den süddeutschen Herren Collegen zu erörtern überlassen; und zum Theil haben sich dieselben schon vor langst auf beachtungswerthe Weise darüber ausgesprochen. Unser Buchhändler-Verein geht über die Gränzen eines einzelnen deutschen Staats gar weit hinaus, und reicht, „so weit die deutsche Zunge klingt!" Er ist dabei so eng und vielfach unter sich verflochten und verschlungen, daß er durchaus nur eines einzigen Münzsystcms zu seiner gegenseitigen Berechnung sich bedienen darf, wenn nicht ein Element der Verwirrung in ihm entstehen und sogar seine Fortdauer als Gesammtvcrein zweifelhaft werden soll*). — Warum soll nun aber unser so ausgedehnter Verein mit sei nem Bcrechnungssystcm schlechterdings nach dem verhält- nißmäßig kleinen Sachsen sich richten uUd jeden Wechsel mitmachen, der diesem beliebt? Aller dings liegt zur Zeit der Hauptstapelplatz des deut schen Buchhandels in diesem ehrcnwcrthcn Lande. Aber die nicht sächsischen Buchhandlungen machen doch wenigstens ihre Noviläten-Versendungen meist von ihren Wohn orten aus, und was sie in Leipzig auslickern lassen, wird ebenfalls für ihre Rechnung, in ihrem Namen ausgelie fert. Sie könnten also mit eben so vielRecht und aus denselben Gründen dabei sich des bei ihnen geltenden Münz fußes bedienen, wie die Leipziger jetzt auf Einführung der Neugroschen bestehen. Für Oesterreich, Preußen rc. würde noch der viel größere Staatsumfang sprechen. — Wo aber sollte das hinaus? Gäbe es nicht eine wahre babylonische Verwirrung, zumal da die meisten Handlungen zugleich Ver leger und Sortimentshändler sind? Schon um solchen Streit und solche Verwirrung zu vermeiden, ist die Beibehaltung unseres bisherigen Berechnungssystems, nach Thalern und gGr., offenbar das geeignetste Mittel. Daß es bald gar keine Gutegroschen in natura mehr geben wird, *) Daß die süddeutschen Collegen unter sich schon bisher sich eines andern Münzsystems, als des im übrigen deutschen Buchhandel herrschenden, bedienten, widerspricht dem Obigen nicht; denn — sind sie nicht dadurch zu einem besonder» Vereine geworden? In sofern sie zugleich dem Hauptvercin an- gchdrcn, haben sic mit diesem stets auch nach dessen Münzsystem ge rechnet. Und es wäre zu wünschen, daß sic auch unter sich dasselbe einführcn möchten, wobei sic immerhin noch sich unter einander und ihrem Publikum — in demselben, Maße, nur auf andere Weise wie jetzt — die ersparte Fracht nach Leipzig zu Gute kommen lassen könnten. schadet meines Dafürhaltens durchaus nicht: zur Aus gleichung unserer Rechnungen, zum Saldiren, können wir uns ja immerhin ohne Schwierigkeit der wirklich coursiren- den und gültigen Münzen, namentlich der neusächsischen und der preußischen, bedienen, was ja auch bisher schon geschehen ist. Die Reduzirung der Thlr. und gGr. in seine Landes münze ist jedem von uns geläufig, bietet also nicht die min deste Schwierigkeit. Hier und da sind auch mit dieser Re duzirung kleine, durch,Gewohnheit geheiligte Vortheile ver bunden, die man nicht gern aufgibt und die bei Einführung der Neugroschen sich zum Theil doch nicht beibehalten oder ersetzen lassen. Es hat aber auch einen offenbaren und großen Vorzug, wenn wir unsere gegenseitige Buch führung nicht an das Münzsystem irgend eines einzelnen deutschen Landes binden, nämlich den, daß wir dann in dieser Beziehung uns immergleich blei ben können, nie einem Wechsel unte rworfen sind; — und nur so können denn auch unsere Cataloge, unsere Usancen :c. in unangetasteten Würden verbleiben. Möchten also doch unsere geehrten sächsischen Eollegen recht bald in plano beschließen , ihre unselige Neuerung auf- zugebcn! Sie werde» mir einwenden: „Wir dürfen nicht! Es ist in Sachsen gesetzlich, nur nach dem jetzigen sächsi schen Münzsystem zu rechnen!" — Darauf erwiedere ich: Ebenso ist es in Preußen gesetzlich, nach preußi schem Gelbe zu rechnen, und doch haben wir preußischen Buchhändler unsere Rechnungen mit den Herren Eollegen, so viel mir bekannt, fast ohne Ausnahme in gGr., nicht in Sgr. geführt! Dem Geiste des Gesetzes wird meines Dafürhaltens ohne Zweifel Genüge geleistet, wenn nur dem Publikum gegenüber die sächsischen Buchhand lungen nach dem sächsischen, wir preußischen nach dem preußischen Münzsystem rechnen. Verlangt aber der B uch - stabe des Gesetzes mehr, wohlan! so lassen Sie uns doch zu unseren erleuchteten und auf das Beste ihrer Un- terthanen bedachten hohen Regierungen das Vertrauen ha ben, daß sie auf gehörige Vorstellung diesen Buchstaben ändern werden, so weit cs zur gedeihlichen Fortsetzung unserer Geschäfte erforderlich oder auch nur wünschenswert!) und keinem höheren und wirklichen Staatsinteresse entge gen ist! Schließlich fordere ich, im Interesse der Sache, alle meine Herren Eollegen hiermit ergebenst auf, der verehe lichen Redaction des Börsenblattes mitzutheilen oder in letzterem auszusprechen, ob und in wie fern Sie meine Ansicht thcilen oder einer andern Meinung huldigen. Barmen, den 16. September 1842. W. Langcwiesche. Von der bayerischen Regierung ist die Beschlagnahme fol gender beiden Schriften unterm 6. Sept. verfügt worden: Cartons eines deutschen Publicistcn, Hrsg. v. G. Bacherer. Darmstadt, Leske. Vision über Beendigung des Streites wegen der vom Pabst abhängigen kalh. Bischöfe und über den allmähligen Ueber- gang zu einer allgemeinen christl. Kirche. Lpz., O- Wigand- Verantwortlicher Redactcur: I. de Marie.
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