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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1842
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1842
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- Deutsch
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611 22 612 und andern Manier ein sehr zeitraubendes, umständliches Aus- tiefen der Lichter mit dem Stichel nöthig wurde. Diese bei den Hauptschwierigkeitcn würden uns nun beim galvanopla- stischcn Verfahren nicht entgegen treten/ wohl aber der große Vortheil bleiben, daß der Zeichner der Stichclführung nicht kundig zu sein braucht und doch der einzige und unmittelbare Urheber des Hochdrucks wird- Es würde also mit Leichtig keit, wie mit Kreide auf Stein oder mit der Feder auf eine Mctallplatte gezeichnet werden können und wäre im Ver gleiche zum Holzschnitte nicht das Risiko vorhanden, daß ein Stecher, in Folge seiner mechanischen mühevollen Arbeit, dem Geiste einer wcrthvvllcn Originalzcichnung durch seine noth- wendige Vermittelung Abbruch thun könnte. Sicht dieses Problem wirklich einer Lösung entgegen, so ist es auf gal vanoplastischem Wege und ist sodann Festigkeit und Kraft des Holzschnitts erreicht und erseht, so ist ein unendlicher Ge winn für die Kunst und die Industrie gemacht. Hr. Süß mann theilt uns wirklich einen Fortschritt zu diesem Ziele mit, indem ec seine ihm eigenthümlichen Galvanotypcn, welche in freien Federzeichnungen geliefert und statt der Holzschnitte zu typographischen Illustrationen verwendet werden können, empfiehlt. Es ist zu wünschen, daß ein zweites Heft bald Proben dieser Gattung bringt. Die 6 Nummern des ersten Musterheftes in Tuschmanicr, ähnlich den geschabten Blattern, berechtigen gleichfalls zu Hoffnungen in diesem Genre; obgleich diese Proben noch nicht genügen können. Noch fertigt Hr. Süßmann Formen zu Prägungen un mittelbar über geprägte Papiere, oder über Modelle von Wachs, Gnps u. s. w. Viele andere Details, auf die Ar beiten der Süßmannschcn galvanoplastischen typographischen Anstalt, ihre Brauchbarkeit und ihren Vertrieb Bezug ha bend, mögen aus dem erschienenen ersten Hefte ersehen wer den, das einer allgemeinen Beachtung hiermit bestens em pfohlen sei. H. Betrügerei mit Büchern, — begünstigt durch den Antiquarhandet. Aus Berlin wird uns gemeldet: Kürzlich sind hier mehrere Buchhändler auf folgende Weise betrogen worden. Ein Referendar hier, dem es an Geld fehlte, nicht aber an der Kenntniß, auf welche Weise ein großer Theil neuer Bücher in die Hände der Antiquare gelangt, schrieb an den größcrn Theil der hiesigen Buch handlungen (und zwar sowohl an Sortiments- als Ver lag s Handlungen) folgenden Brief: „Ew. W. ersuche ich ganz gehorsamst, mir durch Uebcr- „bringer dieses das fünf Männcr-Buch (die Ergänzungen „d. preuß. Rechtsbücher bei Adcrholz in Br.) nebst den dazu gehörigen Supplementen zu senden, indem ich das „Werk jeden Augenblick zu meinem bevorste henden Examen gebrauche. Den Preis dafür, „den Sie mir gef. durch eine Note mit anzeigen wollen, „werde ich unfehlbar, da es mir augenblicklich nicht möglich „ist, den entrichten, und glaube ich, daß Ew. W- mir „das Vertrauen schenken werden, indem, obgleich ich Ihnen „persönlich fremd bin, meine amtliche Stellung als // Iustizbeamter, sowie mein Wort als ehrlicher Mann, „die Erfüllung meiner Verpflichtung garan- „tiren. Hoffend, durch Ueberbringec meinen Wunsch „realisirt zu sehen, mit Hochachtung Referendar A. S Wenn gleich in großen Städten Sortimentshandlungen mit dem Credit-Geben an Unbekannte höchst vorsichtig sind, so läßt sich doch nicht leugnen, daß die Berufung des Schrei bers obigen Briefes auf seine amtliche Stellung als Justizbeamter wohl geeignet gewesen, Vertrauen cin- zuflößen, wenn cs nicht zugleich auch bekannt wäre, daß dergleichen Tiradcn dem Betrüger nicht schwer werden, und daß, wer einmal einen Betrug versucht, auch seine ganze Carriere mit Bewußtsein leichthin aufs Spiel setzt. Obgleich die größere Anzahl der Buchhändler, an welche der Hr. Refe rendar sich gewandt, ihm eine abschlägige Antwort gab, trau ten Mehrere ihm doch, und, so viel wir gehört, gelangte der Rcf. auf diese Weise zu vier oder fünf Exemplaren der voll ständigen Ergänzungen (Preis ü Ex. circa 40 Thlr. —) und einem Ex. von Borncmann Civilrecht. Es konnte nicht fehlen, daß man bald hinter den Betrug kam: — leider aber zu spät: denn der Hr. Referendar hatte sofort nach Empfang der Exemplare nichts Eiligeres zu thun, als dieselben bei den Antiquaren zu Geld zu machen (verkaufen kann dies kaum genannt werden). Wenn nun dieser saubere Kunde auch sofort eingezogen wurde und diesen Betrug wohl hart büßen wird, so haben doch die Antiquare (—diese Kcebs-Uebel des Buchhandels—) aus demselben ihren schönen Vortheil: — der Sortiments- Buchhandel selbst aber den harten Schaden: — nicht allein, daß ihm circn 200 Thlr. nicht bezahlt werden, vier oder fünf Exempl. eines guten, theucrn, neuen Werkes wer den im Antiquarhandel nun verschleudert. — Wie wir hören, hat man aus diesem Betrüge Veranlassung genommen, die Polizei hier um möglichen Schutz gegen diese leichte Art von Beschädigung des Sortimentsbuchhandels zum Vortheile der Antiquare anzugehcn; wir wünschen von ganzem Herzen, daß dies Gesuch nicht ohne Erfolg bleiben möge, wenngleich wir einen solchen nicht eher für möglich halten, als bis der Buch- und Antiquar-Handel in Ausdehnung und Rechten ganz bestimmt durch das Gesetz getrennt werden. Jubiläum. Die Augsburger Allg. Zeitung meldet aus Stuttgart vom 4. März: Heute feierte im Kreise seiner Gcwerbsge- nossen, dem sich eine große Zahl von Gelehrten und Staats- diencrn angeschlosscn, Hr. I. F. Stcinkopf sein 50jähriges Jubiläum als Buchhändler. Sc. Maj. der König hatte den Jubilar mit dem Ritterkreuz des Ordens der würtem- bcrgischen Krone begnadigt, in der Absicht, dem Buchhandel, der in der neuern Zeit einen so erfreulichen Aufschwung in Würtemberg genommen, in seinem Veteranen ein öffent liches Merkmal seines Wohlwollens zu verleihen.
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