für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 107. Freitags, den 11. December I84V. Bekanntmachung. Durch eine Verordnung des hohen Ministeriums des Innern vom 26. Nov. d. I. wird in Bezug auf die, in dem Königreiche Sachsen mit dem 1. Januar 1841 eintretende neue Münzverfassung, hinsichtlich des buchhänd lerischen Verkehrs und Rechnungswesens Nachfolgendes festgesetzt: 1) wird den sächsischen Buchhändlern, um ihnen Gelegenheit zu Vereinbarungen mit den ausländischen Buchhändlern, insonderheit bei der nächsten Generalversammlung des Börsenvercins zu geben, annoch gestattet, daß dieselben im Laufe des Jahers 1841 in ihren Rechnungen und Facturen, sowohl im Verkehr untereinander, als mit auswärtigen Handlungen sich des bisherigen Duodezimalsystems bedienen dürfen; 2) soll dagegen im Verkehr der sächsischen Buchhandlungen mit Nichtbuchhändlern die durch das Gesetz vom 21. Juli dieses Jahres bestimmte neue Währung und Thalereintheilung angewcndet werden; 3) sollen die Ankündigungen der Bücherpreise vom 1. Januar 1841 an in allen sächsischen öffentlichen Blättern nach Thalern und Neugroschen geschehen; 4) darf für 1841 bei allen Preisankündigungen in dem zunächst nur für den Gebrauch der Buchhändler selbst bestimmten Börscnblatte für den deutschen Buchhandel, die alte neben der neuen Einthei- lung beibehalten werden. Es werden diese Bestimmungen für den Buchhandel im Allgemeinen und für die sächsischen Buchhand lungen insbesondere, zu deren genauen Nachachtung, hiermit von uns zur allgemeinen Kcnntniß gebracht. Leipzig, den 11. December 1840. Die Deputirten des Suchhandels ju Leipzig- Der deutsche Buchhandel und seine Reform. Andeutunqen von Theodor Lehnhoff. Wenn man gewöhnlich den Buchhändler als Vermittler zwischen Schriftsteller und Publikum bezeichnet, so ist dieß in sofern richtig, als die aus der Presse hcrvorgchenden Schrif ten durch ihn dem Publikum zugeführt werden- Bedenkt man aber, wie manches Buch nicht sowohl dem eignen An trieb seines Verfassers, als vielmehr der Spekulation des 7r Jahrgang. Verlegers seine Entstehung verdankt, während andererseits eine Menge Manuscripte ungedruckt bleiben, weil sich kein Buchhändler zur Ucbernahme des Verlags verstehen will, und läßt man nicht außer Acht, welche Bedeutsamkeit eine Hand lung durch den vorzugsweisen fleißigen Anbau eines einzelnen Feldes der Literatur oder durch Eonsequenz in gediegenen Un ternehmungen überhaupt zu erreichen vermag, so daß oft die bloße Firma eines Verlegers den Absatz eines Buches zu för dern vermag: so stellt sich ferner heraus, daß der Buchhandel sich nicht etwa auf eine Vermittelung beschränkt, geschweige 205