für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. ^§1V8. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Freitags, den 14. December 1838. Gesetzgebung. Von dem Königl. Preuß. Ober-Censur-Collegium wurde für folgende, außerhalb der Staaten des Deutschen Bun des in Deutscher Sprache erschienene Schriften die De- bitserlaubniß erthcilt: 1) Zschokke, das Goldmacherdorf. 6e Ausl. Aarau, Sauer länder. 2) Wackernagel, über die dramatische Poesie. Basel, Schweighauscr'sche Buchh. 3) — Deutsches Lesebuch. Ir Theil. 2e Ausl. Basel, Schweighauser'sche Buchh. A. u. d. T-: Altdeutsches Lesebuch. 4) Barth u. HLnel, Jugendblätter. 5s Halbj. 4s Heft. - Straßburg, Scheurer. 5) Wvß, christl. Gebetbüchlein für alle Stände. Neue Ausl- Bern, Slämpfli. 6) Allgem. Schweizerische Schulblätter, herausgcg. v. I. Heer, A. Keller .'c. 4r Jahrgang, ts — 3s Heft. (Nr. 27 — 29.) Baden, Hbhr u. Langbein. 7) Guggenbühl, der Atpenstich. Zürich, Höhr. 8) Geßner, christl. Gebete beim häuslichen Gottesdienst. Zürich, Ulrich (in Comm. bei Höhr). S) Muralt, Hans v. Reinhard, Bürgermeister des eidge- ndss. Standes Zürich. Zürich, Orell, Füßli u. Co. 10) Alpenrosen, Laschend, f. 1839. Aarau, Christen. Neue Art der Industrie. Im verflossenen Jahre w rde mir von einer Buch handlung Beriuch's Bilderbuch illuminict vollstän dig zum Tausch gegen meinen Verlag angeboren, ich nahm das Werk zu meinem Hausgebrauch und lieferte dagegen mit andern Artikeln 4 Er. Claudius Werke. Jetzt werden diese Werke von jener Handlung auf ge drucktem Zettel an Buchhandlungen zu erniedrig- 5r Jahrgang. tem Preise ausgcboten, „weil mehrere Ex. da von ihr aufdem Lager überflüssig lasteten." Zugleich (am 28. Nvvbr.) verschreibt dieselbe Hand lung von mir 12 Ex. Claudius Werke mit 50 p r. Ct. Dies zur Nachricht und Warnung an Verleger, die ihren Verlag ehren und nicht vertrödelt wissen wollen. Gotha, 3. Decbr. 1838. 8riedrich Perthes von Hamburg. Collectiv-Klagen. Unter dieser Uebcrschrift führt uns Herr Frommann in Nr. 102 des Börsenblatts einen „Vorschlag zu weiterer Besprechung" vor, der allerdings von Wichtigkeit ist, aber, wie ec hier vorliegt, nicht recht klar gedacht, etwas über eilt mitgetheilt und praktisch nicht ausführbar scheint. Der Zweck, den Hr. Fr. erreichen will, besteht in E r leichter»ng (des Proceßganges) und Ersparniß an Gerichtskosten und Advocaten-Gebührcn. Daß dies auf dem vorgeschlagenen Wege, wonach jeder > Gläubiger seine Klage durch den gleichen Anwalt anhän gig macht, nicht erreicht wird, hat Hr. Fr. selbst cingese- hen und schlägt deshalb einen zweiten, nämlich den vor: die sämmtlichen Schuldfoderungen an einen einzigen, dem Schuldner nahe wohnenden Collegen zu cediren und die sen zur Klage zu bevollmächtigen. —Man wolle erwägen, daß hier von schlechten Schuldnern die Rede, und von diesen nicht zu erwarten ist, daß sie jeden erhaltenen Rechnungsauszug oder Abschluß conformirt zurückgesandt und dadurch ihren Creditoren ein unbestreit- und unwider legbares Beweismittel in die Hände gegeben haben. An genommen nun, daß 20 Federungen durch Ccssion einem 198