für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Dienstags, den 26. Juni 1838. Gesetzgebung. In Rußland wurden verboten: Aus: Napoleon, (Leipz. Kollmann) 10. Lfg., Seite 436. - Mosen, Gedichte. (Lit. Museum.) S. 89— 92. - Militair-Eonvers.-Lexikon, 6r Bd. 4s Heft. (Adorf, Verlags-Bureau.) S. 598, 99 u. 648. - Dornstedt, Basreliefs. (Franks., Sauerl.) Ir Bd. S. 132, 36, 83 u. 265. - Beckstein, Fahrten eines Musikanten. (Schlcusingcn, Glaser.) Ir Bd. S. 183, 2r Bd. S. 253 u. 255. Galanterien und Liebesabcnr. hübscher Mädchen. Leipz., Lit. Museum. Der Mucker in der Einsamkeit. Ebend. Mefserschmidt, Sieg d. Wahrheit. Zeitz, Schieferdecker. Eingabe der Stuttgarter Buchhandlungen, betreffend den von der Königlichen Staatsregicrung übergebenen Gesetzesentwurf über das Verbot des Nachdrucks. Stuttgart, den 17. Mai 1838. Hohe Ständeversammlung! Wenn die Nachricht, daß die Königliche Staatsregier ung entschlossen sei, noch auf dem gegenwärtigen Landtage einen Gesctzesentwurf zum endlichen Verbote dcsNachdruckes in Würtembcrg vorzulegen, und dadurch unser Vaterland von einer nur allzulange schon auf ihm lastenden Schmach zu befreien, uns, die ehrerbietigst Unterzeichneten, mit Freude erfüllen mußte, so haben wir zu beklagen, daß diese Freude nach gemachter Bekanntschaft mit dem vorgeicgten Entwürfe selbst wieder bedeutend gemindert worden ist. Ferne sei von 5r Jahrgang. , uns, undankbar zu verkennen, was dieser Vorschlag an dem, durch das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1836 kaum gebesserten Zustande wirklich zu ändern und sicherer zu stel len beabsichtigt. Man könnte sich darum auch bei dem Ge botenen im Hinblicke auf das Bisherige beruhigen, wenn gegründete Aussicht vorhanden wäre, daß nach zwei Jahren wieder eine ähnliche Verbesserung vor sich gehen werde, wie der jetzige Entwurf sie enthält gegenüber von dem Gesetze von 1836, und wenn nicht Gefahr, drohende Gefahr mit diesem Verzug verbunden wäre. Allein da wir wohl eine solche Hoffnung nicht hegen dürfen, sondern in dem jetzt vorgeschlagenen Gesetze die Feststellung der wichtigsten Rechte und Interessen der Autoren und Buchhändler aus unbe stimmt lange Zeit erblicken müssen: so sehen wir uns genö- thigt, die Vertreter dieser Rechte und Interessen anzugchen mit der dringenden Bitte um eine Verbesserung des Regie rungs-Entwurfes in einigen seiner wesentlichsten Bestim- jmungen, welche Autoren und Buchhändlern, falls sie un verändert blieben, den bedeutendsten Theil des denselben zu gedachten, und, wir wagen cs beizusetzen, ihnen schuldigen Staatsschatzes vorcnthalten müßten. Wir werden die Zeit und Aufmerksamkeit der Hohen Versammlung und Ihrer Eommission nicht ungebührlich in Anspruch nehmen, überzeugt, daß die große, rechtliche, sitt liche, politische und staatswirthschaftlichc Wichtigkeit des Ge genstandes auch ohne unsere Bitten und Bemerkungen den Vorschlägen des Gcsehesentwurfs allen Ernst und allen Scharfsinn zuwenden wird. Wir unterlassen daher, auf die allgemeine Frage des Rechts, der Billigkeit und Mora lität irgend cinzugchen. Wir versagen uns, auf Bestim- mungen des Gesetzesentwurfcs aufmerksam zu machen, de- 99