für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^28. Freitags, den 6. April 1838. Bekanntmachung. Der bestehenden Einrichtung gemäß werden die jährlichen Beiträge ü 2 Prcuß. Court, von den verchrlichen Mitgliedern des Börfenvereins gleich nach Ostern bei den Herren Commissionaircn in Leipzig gegen Quittung des Cassircrs, Herrn Helm in Halberstadt, cingezogen werden, weshalb unsere geehrten Herren College» hierdurch ersucht werden, die Herren Commissionairs zur Einlösung dieser Quittungen bal digst autorisiren zu wollen. Es wird dabei bemerkt, daß diejenigen Handlungen, welche seit dem Schluß der Jubilate-Messe 1837 in den Börsenverein ausgenommen worden sind, keinen' Beitrag^zi? bezahlen ha ben, indem ein zwischen den Messen bezahlter immer für die nächste Messe gilt. Berlin, Halberstadt u. Leipzig, den 10. März 1838. Der Bor st and des Börfenvereins. Enslin. F. A. Helm. L. F. Köhler. Bericht, die Abänderung des Bcreinsstatuts vom 10. Decbr. 1832 und die Generalversammlung des Leipziger Bcr- eines vom 2. April 1838 betreffend. Die Erfahrungen, welche von den Deputaten des Buchhandels zu Leipzig seit Errichtung des Statuts vom 10. December 1832 rücksichtlich der Anwendung mehrerer Bestimmungen desselben gemacht worden waren, hatten die Deputation zu dem Vorschläge veranlaßt, daß das Vcreins- statut einer allgemeinen Revision und wo nöthig Ueberarbci- tung unterworfen werden möchte. In der Generalversamm lung vom 1h. November 1837 wurde dieser Vorschlag genehmigt und zu dessen Ausführung ein Comite, beste hend aus den sieben Deputaten, und sechs zu diesem Be- 5r Jahrgang ' Hufe von der Generalversammlung erwählten Vcreinsmit- glicdern, mit dem Aufträge versehen, das bisherige Sta tut in gemeinschaftliche Berathung zu ziehen, und die Resultate dieser Berathung s. Z. der Generalversammlung zur Beschlußnahme vorzulcgen. In dessen Folge trat der Comite am 27. November 1837 zusammen und beriech bis zum 12. März 1838 in elf mehrstündigen Versammlungen die Modisicationcn und Zu sätze , welche sich im Statut als nochwendig oder zweckmä ßig darstelltcn. Auch kam hierbei die Geschäftsordnung der Deputaten, sowie das Börsenreglemcnt zu Revision. Auf den Grund der von dem Comite gefaßten Beschlüsse und der hierüber gehaltenen Protokolle wurde hierauf eine anderweite Fassung des Statuts von dem Consulcnten des 51