Deutsche;» Buchhand und für die mit ihm verwandten Ge sch äkts ? weige Herausgegeben von den Deputieren des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 15. Dienstags, den 20. Februar 1838. Gesetzgebung. In Baiern wurde im Monat Januar verboten: 1) Die Nr. 1dl der in Kempten erscheinenden Zeitung „Weltbegebenheiten." 2) I-srneusls, le Ilviv cku ^>en^Ie. 3) Kritische Bemerkungen über die Kölner Sache. Ein offener Brief an Niemand den Kündbaren und das ur- theilsfähige Publikum von Peter Einsiedler. Herausgeg. v. Ernst von Lasaulx. Würzburg. In Commission der Stuhl'schen Buchhandlung. Buchhandel. Neber Vcrkaufvon Büchern Seitens der Verleger in Auctionen. Die nothgedrungene Erklärung der Sortimentsbuch-! Händler in Frankfurt a. M. an die Verleger, welche ihren Verlag durch Antiquare zu niedrigen Preisen verkaufen las sen , verdient allgemeine Beachtung und, wird das Beab sichtigte kräftig durchgcfühct, den Dank unseres Vereins. Sehr wünschenswcrth ist, daß eine ähnliche Maßregel ^ ergriffen werde gegen die Verleger, welche ihre guten und > bedeutenden Verlags-Artikel, öfter kur; nach deren Er scheinen, in Auctionen geben, besonders in die zu Halle, wie die Kataloge von da erweisen. Es darf nicht vorausgesetzt werden, daß dies aus schnöder Gewinnsucht, oder um sich zu helfen und zu retten geschehe, und so würde ersprießlich sein, wenn diese Verleger und ihre Vermittler im Börsenblatt erklärten, in welcher Absicht sie sich eine Ver- fahrungsart gestatten, die wie ein Geier an den Einge-! br Jahrgang. weiden des lebendigen Organismus unsers deutschen Buch handels nagt. l?on einem Vcrlngobuchhä'nblcr. Noch ein Votum über Buchhändler-Zahlung. Der Aufsatz in Nr. 11 des BBl. wird ohne Zweifel so I vielen Anklang finden, — da meiner Meinung nach, kaum etwas Begründetes gegen seinen Inhalt sich Vorbringen j läßt, — daß es nicht die Absicht dieser Zeilen sein kann, ^ den Gegenstand der Discussion nochmals zu verarbeiten: ! nur zur Ergänzung der Billigkeits-Frage sei mir erlaubt, ! Folgendes hinzuzufügen: Unabwcislich steht cs dem Verleger frei, seine Bedin gungen, dem Sortimentshändlcr gegenüber, geltend zu machen; es steht ihm also auch frei, den Rabatt um 2K zu kürzen, indem er Pr. Eour. statt BZ. fordert: wie ge sagt, es steht ihm frei; allein ist es billig?— Gesetzt, die Geschäfte der Verleger und Sortimentshändler wögen sich, in Betreff ihres U mfanges, durchschnittlich auf (ob wohl dies, beiläufig gesagt, durchaus nicht der Fall ist, denn das Quantum des Absatzes vertheilt sich auf weit mehr Sortimenter, als Verleger, d. h. letztere machen weit grö ßere Geschäfte als erstere), so wird es dennoch wohl kaum eines Beweises bedürfen, daß das Vcrlagsgeschäft, dem alle nur erdenkliche Chancen offen stehen, unvergleichlich lu- crativer ist, als das Sortimentsgesckäft, besten Ge winn allseitig und streng limitirt ist: — ist es demnach bil lig, daß der Verleger, der Unabhängige, jeden Au genblick mit neuen Forderungen, neuen Ansprüchen dem I Sortimentshändlcr, dem von den Launen des Publikums 25