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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.10.1837
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.10.1837
- Sprache
- Deutsch
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1933 82 1934 terung des Buchhandels und des Buchdcuckcrcibelricbes > wünschenswert!) erschienen, und die Deputation hat aus einer, Seiten der Königlichen Hrn. Commissarien ihr ge machten Mittheilung entnommen, daß namentlich die Htz. 1, 9, 26, 32, 44,49 in jenem Sinne abgeändert worden. Diese neuen Modificationen aber sind in dem Gesetz - und Verordnungsblatte noch nicht erschienen, obwohl deren Be kanntmachung zum Unterricht des Publikums und wegen der nöthigen Oeffentlichkeit in bürgerlichen und Gcwecbssa- chen nicht zu verschieben. Die Deputation hält es für Pflicht, der Kammer anzuempfehlen: „der hohen Staats regierung diese unter 8 angegebenen Bemerkungen zur nä hern Erwägung und zum Behuf einer angemessenen Abän derung der betreffenden Bestimmungen anheim zu geben und dieselbe zu ersuchen, sowohl die bereits getroffenen als in dieser Beziehung sccnerweit zu treffenden Modificationen jener Verordnung mittelst des Gesetz- und Verordnungsblat tes zu veröffentlichen." Auch dieser Antrag wurde, nach den folgenden Bemer kungen des Herrn Referenten, einstimmig angenommen. Referent Hr. vi. Haase: „Bei der Beschlagnahme, die hier zuerst berührt ist, erlaube ich mir zu erwähnen, daß bei der Beschlagnahme eines Nachdrucks man rasch zu Werke gehen muß, und es ist dies zeither auch von der Büchercommission in Leipzig sehr schnell bewerkstelligt worden. Wenn man aber den Gerichtsweg einschlägt, so würde die Sache sehr verlängert und dadurch erschwert werden, man würde da durch den Eigenthümcr gewiß gefährden. Nicht blos daß der Gang der Sache zu langsam sein würde, sondern es würde auch die Gelegenheit dem Nachdrucker gegeben, in zwischen den Nachdruck unter die Leute zu bringen, es wäre ein Schade, der dem Eigenthümer nicht zu ersetzen ist. Die übrigen Paragraphen beziehen sich aus das Geschästswesen der Buchdrucker. Ich will nur davon heraushebcn, daß ein Buchdrucker von dem Gedruckten nicht eher Etwas aushän- digcn soll, bis der Druck des ganzen Werkes beendigt ist. Das würde allerdings eine sehr große Störung verursachen, denn jeden Aushängebogen bekommt zur Zeit und in der Regel der Autor sofort, um theils darnach die Register fertigen zu lasten, theils die Druckfehler zu berichtigen, theils um in der Folge sich wieder daraus zu beziehen w.; es werden die Kupferstiche darnach bearbeitet; es werden einzelne Bo gen im Voraus an den Buchbinder abgegeben, und wenn man wollte warten, bis das ganze Werk fertig wäre, so würde es dem Verleger großen Nachtheil bringen, und da durch auch ein Nachtheil für das Publicum entstehen. Ja, es ist mir sogar ein Beispiel erzählt worden, was klar be weist, daß diese Anordnung wirklich nicht räthlich, sondern nur störend ist. Nämlich: cs sei in Leipzig von einem Com- pendium die zweite Auflage gedruckt worden, und wie das zeither der Fall gewesen ist, von dem Buchdrucker die Bo gen an den Verleger abgeliefert worden , und der Professor, der darüber zu lesen gehabt hat, erhält auch einen Bogen, ebenso wie zeither. Nun aber die Verordnung erschienen ist, so ist dadurch das ganze Collegium gestört worden. Der Lehrer hat die Bogen nicht bekommen wie zeither, und man hat erst die Behörden darum angehen müssen, und alsdann sind unter einer gewissen Form die Bogen jedem ^ Einzelnen, dem Lehrer sowie den Zuhörern, ausgehändigt^ worden. Die Ansicht der Deputation ist: sobald das Im primatur gegeben worden ist, so bezieht sich das auf die einzelnen Bogen eben so wie auf das ganze Werk. Man sieht also nicht ein, warum man verhindern will, die ein zelnen Bogen, sobald sie abgcdruckt sind, auszugeben. Gewiß wird sich die hohe Staatsregierung überzeugen, daß es besser ist, es hierin beim Alten zu lassen, und in sofern hat die Deputation sich erlaubt, der Kammer an zuempfehlen, der hohen Staatsregierung diese Bemerkung zur nähern Erwägung und zum Behufe einer angemesse nen Abänderung der betreffenden Bestimmungen anheim zu geben und dieselbe zu ersuchen, sowohl die bereits getrof fenen, als die noch zu treffenden Modificationen jener Ver ordnung mittelst des Gesetz- und Verordnungsblattes be kannt zu machen. Zum Beschluß wurde zur Abstimmung durch Na mensaufruf verschütten. Die Herren Rcgiecungscommissa- rien verließen den Sitzungssaal, und es wurde die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: Ob die Kammer die von der dritten Deputation ge machten und von ihr angenommenen Anträge an die hohe Staatsregierung zu bringen gemeint sei? von den zur Zeit nur anwesenden 61 Mitgliedern mit 57 gegen 4 Stimmen bejahend beantwortet. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dörsfling. S e k a n ir t in Sucher, Musikalien u. s. n>. unter der Presse. s4452.j Wie nach den früher» häufigen Nachfragen nach Wenig's Handwörterbuch der deutschen Sprache nicht anders zu erwarten war, so ist eine sehr zahlreiche Sub scription auf die von uns im Mai d. I. angckündigtc Zweite, vielfach verbesserte und vermehrte, auch mit den Fremdwörtern bereicherte Auflage dieses anerkannt trefflichen Werkes nicht ausgeblieben und von vielen Handlungen haben wir ganz chcsondcre Thätigkeit dankbar a ch u n g e n. zu rühmen, durch die cs ihnen möglich wurde, die Zahl ihrer Subskriptionen auf 40, 50, ja von einer auf 100, und einer zweiten sogar auf 125 zu bringen. Wir haben dabei nur zu bedauern, daß wir die erste Lie ferung nicht früher als zu dem in unserer Subscriptionsanzeige festgesetzten Termine auszugeben im Stande sind, woran jedoch lediglich die von der Walbaum'schen Schriftgießerei sehr verspä tete Lieferung der zu diesem Werke erforderlichen neuen Schrift Schuld ist. Seit Mitte vor. Monats ist jedoch der Druck des Werkes im vollen Gange und wird nun so rasch gefördert, als das große Format, der comprefsc Druck und die Stärke der Auflage cs nur zulassen wollen. Die Versendung der ersten
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