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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1944
- Strukturtyp
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- 1944-04-05
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1944
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 27 (R. 19) Leipzig, Mittwoch den 5. April 1944 111. Jahrgang • . " Mitteilungen Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Arbeitstagung der Jungbuchhändlerinnen und Jung buchhändler, Lehrlinge und buchhändlerischen Hilfskräfte im Gau Südhannover-Braunschweig. Am 30. April und 1. Mai 1944 findet in Hildes- h e i m eine Schulungstagung der Lehrlinge und buchhänd lerischen Hilfskräfte im Gau Südhannover-Braunschweig statt. Die Tagung steht unter dem Motto: „Luft, Licht und Sonne!“ Neben beruflichen Fragen, die bei dieser Gelegenheit zur Sprache kommen sollen, werden selbstverständlich auch Themen aus der Politik und dem Schrifttum behandelt. - Außerdem findet eine Führung durch die alte Stadt Hildesheim statt, und zwar durch eine auf dem Gebiet der Kunstwissenschaft anerkannte Persönlichkeit. Gerade die Stadt Hildesheim mit ihren reichen Schäden aus allen Epochen der Kulturgeschichte bietet in hervorragendem Maße die Gelegenheit, die wichtigsten Zeitpunkte deutscher Baukunst an praktischen Beispielen kennenzulernen. Ich mache es den Lehrlingen und buchhändlerischen Hilfskräften zur Pflicht, an dieser Tagung teilzui^ehmen. Außerdem erwarte ich eine rege Beteiligung seitens der Jungbuchhändler und Jungbuchhändlerinnen. Auch sind die Herren Betriebsführer zu dieser Tagung herzlich ein geladen. Ich bitte, die Teilnahme umgehend bekanntzugeben, damit die Unterkunft gewährleistet werden kann. Beginn der Tagung, Sonntag, den 30. April 1944, um 10 Uhr morgens. Treffpunkt wird durch persönliche Be nachrichtigung noch bekanntgegeben. Zuschriften sind umgehend zu richten an Herrn Hans Pott, Landesfachberater für die Angestellten im Gau Südhannover-Braunschweig, i. H. Schmorl & von Seefeld Nachf., Hannover, Engelbostelerdamm 29/32. Börsenverein — Geschäftsstelle: Betr.: Kriegssachschädenregelung. Um auf zahlreiche Anfragen nicht im einzelnen ant worten zu müssen, wird mitgeteilt, daß sobald wie möglich Bewertungsrichtlinien für Geltendmachung von Kriegs sachschäden für alle Zweige des Buchhandels erscheinen werden. Die Vorarbeiten sind abgeschlossen. Es bedarf aber noch der Stellungnahme der zuständigen amtlichen Stellen, damit die Anwendung der Bewertungsrichtlinien dort nicht auf Schwierigkeiten stößt. Für die Geltendmachung von Kriegssachschäden sind keine Fristen vorgesehen. Die Geschädigten erleiden also keinen Nachteil, wenn sie mit der genaueren Ausarbeitung ihrer Anträge noch etwas zuwarten. Jedoch empfiehlt es sich, allgemein gehaltene Schadensmeldungen an die zu ständigen Kriegssachschädenämter einzureichen. Um Voraus- oder Teilzahlungen zu erlangen, müssen be sondere Anträge an die zuständigen Kriegssachschadenämter gerichtet werden. Diesen sind die notwendigen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Aufstellung über den ent standenen Schaden und dessen Glaubhaftmachung, Bilanzen und Steuererklärungen, Angaben über Gehälter und Löhne sowie sonstige laufende Kosten, über früheren und jetjigen Umsatj und über etwa bereits vorliegende Papierbewilli gungen für Neuproduklion. Leipzig, den 1. April 1944 Dr. Heß Der Buchhandel als Lehr- und Forschungsgebiet an der Handels-Hochschule zu Leipzig Als Gegenstand der Vorlesung von Prof. Dr. M e n z im Sommersemester 1944 ist vorgesehen das Thema: „E ntwicklung und Organisation des deutschen Buchhandel s“. In einer Gesamtzusammenfassung wird eine Einführung in die Organisation und Arbeitsweise des deutschen Buch handels gegeben unter Berücksichtigung der Entwicklung bis zum heutigen Stand. In den Übungen des Seminars für Buchhandelsbe triebslehre werden in der üblichen Weise wie bisher Ein zelaufgaben arbeitsgemeinschaftlich behandelt, wobei sich die Teilnehmer insbesondere durch Übernahme von Refe raten betätigen können. Die Vorlesungen und Übungen beginnen Ende April. Der genaue Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben. Er wünscht ist, daß sich Interessenten schon jetjt bei Prof. Dr. Menz melden, der in der Regel werktäglich zwischen 12 und 13 Uhr im Buchhändlerhaus, Gerichtsweg 26, zu sprechen ist. An den Veranstaltungen können außer Hoch schulstudierenden als Hörer im praktischen Berufsleben stehende Buchhändler teilnehmen. Für die Vorlesungen ist ein Hörerschein (Preis RM 5.—) zu lösen. Das Beleg geld beträgt RM 7.— für das Semester. Was liest der Soldat? Der Monatsverkauf einer Frontbuchhandlung im Südosten Von Dr. Adolf Weser, Feldw. u. Fhj. Der Buchverkauf, von dem hier berichtet werden soll, ist kein ortsgebundener öffentlicher Ladenverkauf. Es war ihm vielmehr von vornherein die Aufgabe gestellt, die Be- satzungs- und Kampftruppen eines Raumes zu versorgen, der mit etwa 12 000 qkm fast die Größe Sachsens erreicht. Von Mitte August 1943 bis zum Jahresende wurde dieser Auftrag einer ersten Buchversorgung der Truppe durchge führt, und zwar zur Hälfte vom August bis Oktober und zur Hälfte im Dezember. Hier soll allein über diesen ab schließenden Dezemberverkauf berichtet werden. Der sei nerzeit über die früheren Verkäufe gemachte Bericht stimmt in den wesentlichen Punkten mit den jetzigen Ergebnissen überein, auf gewisse Abweichungen wird im betreffenden Zusammenhang hingewiesen. — Mit einem ortsgebundenen Verkauf wäre die gestellte Aufgabe niemals zu bewältigen gewesen. Eine Art ortsgebundener Verkauf fand in der Berichtszeit nur an drei Tagen statt. Ein öffentlicher Frei verkauf war das jedoch auch nicht, da nur bestimmte Ein heiten zum Kauf zugelassen waren, die bei den früheren Verkäufen noch nicht genügend versorgt worden waren. Die Truppen im Raume, die wegen Kampfaufträgen meist nur kurze Zeit an bestimmten Orten festliegen, im allge-
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