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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1837
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1837
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- Deutsch
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1509 66 1510 werden sollen noch können. Es sollte in der Verordnung auch nur ausgedrückt werden, in welcher Maße das Ministerium des Innern eine Entschädigung bewil ligen wolle, ohne cs erst aus eine weitere, ohnehin Nieman dem abzuschneidende rechtliche Ausführung ankommen zu lassen. Zu 6 wird von der Deputation bemerkt: „cs seien in der Verordnung zum Theil neue Strafbestimmungen festgesetzt. Zu solchen bedürfe es der ständischen Mitwir kung, und daher sei die Staatsregicrung zu ersuchen, zu vörderst wegen der hier etwa nöthlgen Strafbestimmun gen , in soweit diese seither nicht bestanden, das Er forderliche auf dem Wege der Gesetzgebung cinzuleiten." Hierauf ist zu erwiedern: Im Allgemeinen muß der Staatsregierung das Recht vindicirt werden, die Uebertrc- tung polizeilicher Vorschriften und besonders solcher, die zur Ausführung und Eontrole bereits bestehender ge setzlicher Bestimmungen gereichen, mit Strafandrohung zu verbinden. Da die Hinterziehung der Eensur selbst schon mit Gefängnißstrafe nach den bestehenden Gesetzen belegt ist, so konnte und mußte auch die Hinterziehung der zur Eontrole dienenden Vorschriften in gleicher Maße mit Strafe bedroht werden. Es ist also von neuen Strafbe stimmungen nicht die Rede. (Fortsetzung folgt.) Miscelle n.- Orientalische Literatur in Frankreich. Im Journal des Dcbats vom 3. Aug. liest man: „Die König!. Druckerei laßt heute den ersten Theil einer Samm lung erscheinen, die dazu bestimmt ist, einen großen Glanz über die Orientalische Literatur, sowie über die französischen Pressen zu verbreiten, und die Ansprüche, welche unsere ge lehrten Orientalisten auf die Achtung Europas haben, noch zu vermehren. Durch ein Decrct vom Jahre 1813 war der Kaiser!. Druckerei befohlen worden, eine Reihe von Wer ken in den Orientalischen Sprachen zu drucken. Da sich aber der Ausführung des Planes seit jener Zeit immer Hin dernisse in den Weg stellten, so ist der jetzigen Verwaltung die Ehre eines für die Wissenschaften so nützlichen und für die Künste unseres Landes so ruhmvollen Unternehmensgeblieben. Die Königliche Bibliothek besitzt eine große Menge sehr kostba rer Orientalischer Manuscripte, die weder in Frankreich noch in Europa jemals übersetzt oder veröffentlicht worden sind. Das Institut schließt Orientalisten in sich, die am beste» im Stande sind, jene Schätze geltend zu machen, und die K. Druckerei xndlich besitzt die vollständigste Sammlung aus ländischer Typen, die in der Welt existirt. So viel ver einigte Mittel warteten nur auf die Aufmunterung des Kö nigs, um ein typogr. und wissenschaftliches Denkmal zu er richten, welches alle übrigen Denkmäler dieser Art übertrifft. Es konnte nichtfehlen, daß ein Fürst, der, ehe er den Thron be stieg, Präsident der Asiatischen Gesellschaft war, ein solches Unternehmen unter seinen Schutz nahm. Durch cine im Jahre 1834 erlassene König!. Verordnung ward die Publi kation einer Orientalischen Sammlung besohlen, welche die Texte und die Uebersetzungen der wichtigsten Oriental. Ma nuscripte der König!, und anderer Bibliotheken umfassen wird. Eine von dem Großsiegelbcwahrer ernannte Com mission von Gelehrten, die aus den Herren Silvestrc de Sacy, Quatremere, Eugen Burnouf uud Fauriel besteht, hat sich unter dem Vorsitz des Herrn Lebrun, Directors der König!. Druckerei, damit beschäftigt, diejenigen Manuscripte zu bezeichnen, die in jene Sammlung ausgenommen werden sollen. Von den ausgewählten Werken nennen wir fol gende : 1) die Geschichte der Persischen Mongolen von R a - schid-Eddin, herausgeg. und übersetzt von Quatremere; 2) die Sprichwörter des Meidani, Arab. Text, her ausgeg., überseht und mit Noten versehen von demselben Gelehrten; 3) der Schah-Nameh, oder Buch der Könige von Firdusi, übersetzt von dem Herrn Mohl (einem Deutschen). Außerdem sind noch andere Werke bezeichnet, wie z. B. der Bhagarata - Pourana und das Gesetzbuch des Königs Waghtang V. Das unter Nr. 1 bezeichnete Werk ist heute erschienen. Verantwortlicher Redacteur: C. F. Dörffling. B e k a n n t m pränumeratioirs- und Subscriptions- Anzeigen. s3iv4.j Anzeige, Salomon's Deutsche Volks-und Schulbibel für Israeliten betreffend. Der Subskriptionspreis von für Di. G. Salomon's Deutsche Volks- u. Schulbibel für Israeliten a ch ungen. dort, wle auch auf dem Umschläge bemerkt ist, Michaelis d. I. auf, und cs tritt sodann vom 29. Sept. 1837 bis zum 31. Dcc. 1837 ei» zweiter Subscriptionöprcis von 2 Thlrn. ein. Bei der schönen Ausstattung dieser, allen Anforderungen entsprechenden, bereits in vielen Schulen angeführten Volks- und Schulbibcl ist dieser 2. Subskriptionspreis immer noch außer ordentlich billig. Um fernere gütige Verwendung ersuche ich meine Herren College» freundlickst. Altona., den 1. August 1837. I. 5. Hammerich.
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