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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1837
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1837
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- Deutsch
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605 29 606 Dagegen ist cs in der That tief verletzend, wenn man, wie es bei der oben berührten Gelegenheit geschehen ist, die Veröffentlichung von Meinungen und Ansichten ver weigert, und Einzelne sich herausnehmcn, andere zu mei stern, die ihnen in aller Beziehung gleich stehen. Ob die bisher überhaupt in Antrag gebrachten Vor schläge von der Art waren, um ein mehrmonatliches Nach denken zu erfodcrn, stelle ich billig anheim, halte aber bei jeder Erhöhung von Abgaben, wenn deren Erwägung auch eben kein besonderes Nachdenken in Anspruch nehmen sollte, die frühzeitige Bekanntmachung für unerläßlich, da die Zahl der betheiligten Abwesenden wenigstens eben so groß ist, als die der Anwesenden, und Geldbewilligungen nur durch persönliches Jugeständniß erlangt werden können. Den gerügten Mangel an Form bei der Abstimmung widerlegt meiner Meinung nach, Hrn. Enslin's Gegener klärung nicht. Zuvörderst mache ich ihn auf seine eigene obige Aeußerung aufmerksam, wo er der abwesenden Mit glieder wegen eine vorgängige Bekanntmachung als wün schenswert!) darstcllt, und die Beziehung auf den hier in Rede stehenden Fall muß allgemein für alle gelten. Welchen Nachtheil hätte es denn auch wohl gehabt, wenn man die Beschlußnahme über die besprochene An gelegenheit auf das nächste Jahr hinaus gesetzt hätte? Die geringe Einbuße an Einnahme, deren man nicht bedurfte, kann wohl nicht in Anschlag gebracht werden. Ist aber Hrn. Enslin's Ansicht richtig, das jedermann zu jeder Zeit Anträge begründen und zur Beschlußnahme bringen kann, so erscheint der §. 8-1. als vollkommen über flüssig. Außerdem ist die vorschriftsmäßige Abstimmungs art durch Kugelung meines Wissens meistentheils beobachtet, und eine Abweichung davon würde noch keinen Grund abgeben, die wirklich vorhandene Bestimmung als gleichgültig oder gar aufgehoben zu betrachten. Die Behauptung des Hrn. E., daß bei der Abstim mung über die Erhöhung der jährlichen Beiträge nur meine Stimme laut geworden, widerlegt sich am triftigsten durch die vorstehenden Unterschriften blos hiesiger Handlungen, deren größerer Theil sich gegen die Erhöhung des jährlichen Beitrags ebenfalls erklärt hat. Wenn jedoch mit Bezug hierauf Herr E. die Meinung ausspricht, daß diese schrift liche Erklärung Stimmberechtigter weniger gültig sei, als ihr angebliches Stillschweigen in der Versammlung, so giebt sich hierin eine völlig neue und eigenthümliche Art zu urtheilcn und zu schließen kund, die sich aber um so weniger vertreten läßt, als jeder von den Unterzeichneten das unbestrittene Recht hat, diesen oder irgend einen andern Gegenstand selbständig aufs neue zur Sprache zu brin gen, eben so gut, als Herr E. selbst es that. Wenn ferner Hr. E. äußert, daß ich selbst nicht ernst lich das Besteuerungsrecht einer so lose verbundenen Ge meinschaft, wie die mistige, in Zweifel ziehen könne, so irrt er darin ganz; ich bin nur gewohnt, meine Ueberzeu- gungen auszusprechen, und halte das Gegentheil für eine Lüge, welcher Hr. E. mich wohl nicht beschuldigen wollen wird. Da endlich Hr. E. zum Schluffe noch die Zahl der Un terschriften mit derjenigen der hiesigen Vereinsmitgliedcr dergestalt zusammenstellt, daß die damit verbundene Ab sicht deutlich genug einleuchtct, so habe ich daraus Veran lassung hcrnehmen müssen, noch andere zur Mitzcichnung zu veranlassen, und glaube hierin das Zufriedenstellende er reicht zu haben. Anfänglich hatte ick) geglaubt, auch eine geringere Zahl von Unterzeichnern würde genügen, um zu erweisen, daß auch andere die Ueberzcugung thciltcn daß unter wachsend günstigen Verhältnissen jede Stei gerung der Abgabe, wie gering sie auch scyn möge, als eine unstatthafte Ueberbürdung betrachtet werden müsse. Schließlich bemerke ich nur noch, daß einigen wenigen Handlungen das Eirculair nicht vorgelcgt werden konnte, und daß nur einige ausdrücklich den Beitritt verweigert haben. Berlin, den 4. April 1837. G. Rcimcr. Schlußwort Auf diese Entgegnung habe ich nichts mehr zu sagen, da ich sie durch meine obige Erwiederung als erledigt betrach ten und Weiteres der Generalversammlung anheim stellen will. In Beziehung auf die, nach Durchlesung dieser meiner Erwiederung von Herrn Reimer, in den letzten Ta gen nachträglich gesammelten 30 Unterschriften gilt dasselbe, was ich am Schluß anführte; bemerkenswert!) aber bleibt es, daß auch die Herren Stackebrandt, Schenk und Gerstäcker, Eurths, Bade, Eysscn Hardt, Schiele, welche gar nicht Mitglieder des Bör- scnvereins sind, also auf keine Weise eine Befugniß hierüber mitzusprcchcn in Anspruch nehmen können, sich dennoch für dazu berechtigt halten und dazu aufgcfordcrt werden konnten, und ich muß deren Abstimmung entschie den zurückwcisen. Berlin, 5. April 1837. Lnslin. Verantwortlicher Redactcur: C. F. Ddrffling. B e k a ir n t in a ch u n g e n. Gerichtliche Bekanntmachung. s1113.s Wann zum Ueberbot und reinem Zuschläge der zur nachgelassenen Buchhandlung des hiesclbst verstorbenen Hofbuch- händlers K. C. Stiller gehörigen Verlags- und Sortiments- Lager, rcsp. hier in Rostock, Schwerin und Leipzig, mit Ein schluß der ausstehenden Forderungen, Utensilien und sonstiger Zubchörungcn, — wofür außergerichtlich bereits 80M^ N^tel geboten worden, — der 6rc Mai d. I. pro lermino anbcrah- met worden; so haben Kaufliebhaber, welche die Bedingungen in Uegiseraturs sowohl, als bei dem Herrn vr. Prchn, gun ksxecutoris testnmenti des verstorbenen Hofbuchhändlers K. C. Stiller, cinsehen, so wie auch von demselben die näheren Nachweisungen der zu verkaufenden Gegenstände erhalten können, sodann Nachmittags 2 Uhr, aus der Schreiberei Hieselbst, vor Unseren zum Gerichte Lerordnetcn, zu erscheinen, und ihren
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