für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgcgeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. G ' Amtliches Blatt des Börsenvereins. 27. Dienstags, den 4. April 1837. Bekanntmachung. Ädachdem in Schneeberg für sämmtliche Litcraturfächer besondere Central-Censoren bestellt worden sind und zwar für jetzt: 1) der Bürgermeister Schill, für Civil- und Criminalrecht, Staatsrecht und Staatswissenschaft, 2) der Oberpfarrer Wagner, für Philologie, Geschichte, historische Hülsswissenschastcn und Naturwissenschaften: und 3) der Diakonus Körner, für Theologie, Philosophie, Belletristik, Pädagogik und alle andere unter 1 und 2 nicht genannte Literatur sacher, von denen die beiden zuletzt benannten Censoren in allen Behinderungsfällen des Einen, den Fall nicht ausgeschlossen, wo von ihnen selbst verfaßte Schriften zur Ccnsur vorliegcn, stellvertretend für einander eintretcn, wogegen, in Abwesenheit oder andern Bekinderungssällen des Bürgermeisters Schill, die Censur der ihm zu übertragenden Fächer in Zwickau durch den Advocat Weikert zu besorgen ist; so bringt das Unter zeichnete Königliche Censur-Collegium, in Folge der Mittheilung des Königlichen Censur-Collegiums zu Zwickau, und um das bereits bekannt gemachte Verzeichniß der Central-Censoren zu vervollständigen, solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, am 28. März 1837. Königlich Sächsisches Censur-Collegium. vr. v. Fcüssmttkin. 4r Jahrgang. 43