für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgcgebcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 22. Freitags, den 17. März 1837. Worin besteht Buchhändler-Währung? Die vorherrschende Meinung nimmt an: Convent.- Geld 24 x. 25 Groschen. Worauf begründet, von welcher Zeit datirt sich diese Meinung? Wann kam der Ausdruck Buchhändler-Wahrung in Gebrauch? Ein übereinstimmender Ausspruch darüber von der Ge- sammthcit der Verlags - und Sortiment-Händler aus frühe rer Zeit findet sich nicht. Meine Erinnerungen geben nichts Ausreichendes an, auch Herr O. Schul; in seiner vortrefflichen Darstellung des deutschen Buchhandels stellt nur auf, weist historisch Nichts über Buchhändler-Wäh rung nach. Auf Nachfrage bei würdigen älteren College» wur den mir folgende verschiednc Meinungen: 1) Etwa 1806, als die Laubthaler außer Cours gekom men, hätten die Reichsländer angefangcn in Convent.- Geld 24 x. 25 zu zahlen, Andre wären nachgefolgt, jedoch sei nie ausgesprochen worden, daß dies allge meine Norm sein solle. 2) Zwischen 1807 und 1810 wäre Eonv.-Geld 24x-25 theilweise aufgekommen; — daß dies Buchhändler- Währung , sei zuerst von der Rcalschulbuchhandlung in Berlin ausgesprochen worden. 3) Als die Laubthaler außer Cours gekommen, hätten sich in der Jub. M. 1808 bedeutende Verlagshänd ler verabredet, nur allein Convent.-Geld anzunchmen und darauf einiges Agio zu gewähren. IM. (Diese Beredung einiger Verleger-Notabili- tätcn konnte, wie sich von selbst versteht, nie Usance und noch weniger gesetzlich werden.) 4r Jahrgang Als der Tauschhandel nach und nach erlosch, wurde meistens in Ducaten zu 3,^ 4§/. gezahlt, diese kamen aber, als sic (sogenannte Breslauer) immer leichter wur den, in Verruf, an ihre Stelle traten Laubthaler ä 114^. und blieben allgemeine Zahlungsart über zwanzig Jahre lang. Alte Leipziger Verlags - Handlungen nahmen nur sächsisch Geld ohne Agio und gaben nur 25 pr Et. Rab- bat; einige beharrtcn in solcher Strenge, wie dieWeygand'- sche, andere gaben billig nach, wie die Weidmann'sche un ter Hahn's Leitung. Friedrichd'ors wurden 1786 zu 5^ 8^. angenom men — 1802 zu 5 16 — später zu 5,/? 17^. — seit fünf Jahren zu 5,/ 18^. Soll Herkommen bestimmen, so würden Laubthaler ü 1^ 14 den ersten Anspruch auf den Namen Buch händler - Währung haben — sie sind aber außer Cours, wie es das Conv.-Geld baldigst auch sein wird. — Gold kann, im Werth wechselnd, auf längere Zeit nie als Norm dienen. Was wird künftig Buchhändler-Währung sein? * * * Die vorstehenden Angaben können aus früher» Hand- lungsbüchcrn bereichert, vielleicht auch berichtigt werden, was jedenfalls interessant und ersprießlich sein wird. Nicht die entfernteste Veranlassung zur Wiederaufnahme dieses Gegenstandes als Streit im B. Börsenblatt möchte ich geben und schlage deshalb zu desfallsigcn Mitthci- lungen das Berliner Organ des d. B. vor, welches ich neben dem Börsenblatt als nützlich für den Buchhandel arische,-insofern es sich frei erhält und nicht einer Opposi tion hingiebt, die opponirt, um zu opponircn. Gotha, März 1837. Sricdrich Perthes von Hamburg. 3L