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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1837
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1837
- Sprache
- Deutsch
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395 2V 396 schung der Mittel, durch welche unter ihrer Mitwirkung jener Zweck zu erreichen sein möchte (BBl. S. 1384), und sowohl in Frankreich, als auch in England und Deutsch land, sind hierauf Stimmen laut geworden, um Noth- wcndigkeit und Möglichkeit zu zeigen, dem Nachdruck in fremden Ländern überhaupt gänzlich zu steuern. Nicht zu leugnen ist, daß die Erreichung dieses Zieles sehr vortheil- haft auf den ganzen Buchhandel einwirkcn würde — aber sie ist nicht zu erwarten. Haben doch vieljährige ernste Bemühungen noch nicht ganz vermocht, nur für die deutsche Literatur innerhalb der Gränzcn Deutschlands ein vollkom men rechtliches Verhältniß herbeizuführcn. Ebenfalls im Oktober wurde von der französischen Ne gierung eine Commission von Künstlern, Gelehrten und Li teraten ernannt, zur Aufsuchung derjenigen Verbesserungen, welche in der bestehenden Gesetzgebung in Bezug auf die Dauer des Eigenthumsrcchtes an Geisteswerken zu machen sein dürften. Ucbcrhaupt wird in Frankreich jetzt kräftig auf den vollkommenen Schutz dieses Eigenthums hingcarbcitet. So ist z. B. von der Regierung gefordert worden, durch ein Gesetz den Componisten einen Ertrag von jeder Auffüh rung ihrer Compositionen zu sichern, wie schon längere Zeit dramatische Schriftsteller dort diesen Vortheil genießen, auf den die deutschen Dramatiker bis jetzt vergeblich Ansprüche machen. Auch Zeitungsartikel wurden durch einen Ent scheid des Handelstribunals in Paris in so fern vor Nachdruck geschützt, als sie erst nach fünf Tagen in an dere Zeitungen übergehen dürfen (BBl. S. 878). In England trat vom 15. Septemkw an eine Ermäßi gung der Stcmpcltaxe ein, wodurch die Zeitungen neuen Schwung erhielten. Spanien lieferte zu Ende des Jahres 1835 einen Ge setzentwurf über die Prcßvergchen (BBl. S. 90), von ei ner wirklichen Erlassung des Gesetzes ist aber noch Nichts bekannt geworden. H. Börsenverein. Das Protokoll der Generalversammlung dieses Vereins in letzter Ostermesse (BBl. S. 537), sowie mehrfache Be kanntmachungen des Vorstandes liefern den Beweis, daß letzterer auch im verflossenen Jahre sich der allgemeinen An gelegenheiten unseres Geschäftes auf das Thätigste annahm. Die in der Ostermesse 1835 beschlossene Entwerfung einer nöthig gewordenen neuen Börsenordnung war zur Zeit jener Versammlung noch nicht so weit gediehen, daß sie darin hätte zur Berathung gebracht werden können; die da für erwählte Deputation hielt aber während der Messe noch einige Sitzungen, durch welche die Angelegenheit so weit gefördert wurde, daß zu Anfang Augusts der Entwurf allen Mitgliedern des Böcsenvereins zu Beifügung von ihnen nöthig scheinenden Bemerkungen und nachmaliger Rückgabe an den Vorstand übersandt werden konnte (BBl. S. 947), und er wird nun mit den daraus hervorgegangenen Ergän zungen und Verbesserungcu, nachdem er nochmals von ei ner Commission berathen ist, der nächsten Generalversamm lung zur Annahme vorgelegt werden. Behufs der oft besprochenen Aufstellung eines Codex buchhändlerifcher Usancen wurde in der vorjährigen General versammlung von dem Börsenvocstande eine Reihe Fragen vorgelegt, die auf allgemeinen Wunsch später gedruckt und an die Börsenmitgliedec zur Erörterung vertheilt worden ist (BBl. S. 1025). Die Angelegenheit hat indeß im mer noch nicht so viel Theilnahme gesunden, daß sie zur Ausführung reif wäre, und wir können solche erst von künf tigen Berathungen erwarten. Von ihrer Nützlichkeit, dürfte gewiß, trotz alle dem, was zum Theil vollwichtige Stim men dagegen cingewandl haben, der größere Theil der Buchhändler überzeugt sein, und die vor allen Dingen zu lösenden Fragen, ob und wie weit eine Zusammenstellung der buchhandlerischcn Usancen Gesetzeskraft haben solle und wie ihr diese zu verschaffen sei, scheinen uns in dem Auf sätze des Herrn Enslin, S. 321 des Börsenblatts, so einleuchtend und genügend beantwortet zu sein, daß sic keine großen Schwierigkeiten mehr in den Weg legen möchten. Als mit der Aufstellung eines Usanccncodex in Zusam menhang stehend dürfen die Bemühungen mehrer süd deutschen Buchhändler, eine festere Ordnung des süddeut schen Commissions - und Rechnungswesens herbcizusuhren, betrachtet werden. Die erste Anregung hierzu hatten die Herren Stahel und Grau gegeben, und auf ihren Antrag beim Vörsenvorstand veranlaßte derselbe in voriger Ostcr- mcsse eine Dersammlnng der süddeutschen Handlungen zur Berathung dieses Gegenstandes, deren Protokoll S. 549 d. BBl. abgedruckt ist. Auch diese Angelegenheit hat, wie die Leser des Börsenblatts aus mehreren Aufsätzen wis sen, manchen Widerspruch, doch auch manche kräftige Für sprache gefunden und wird hoffentlich noch zu einem gu ten Ziele gelangen. Die Einweihung der Buchhändlerbörse fand am 26. April Statt. Sie ist S. 475 des Börsenblatts ausführlich ge schildert. Bei der Generalversammlung der Actionairs am 6. Mai zeigte sich ein sehr günstiger Stand der Kasse. Zu den 570 Mitgliedern, welche der Börsenvcrein in voriger Ostermcsse zählte (BBl. 543) *) kamen bis Ende des Jahres 22 neue, im ganzen Jahre aber wurden 77 aus genommen, gerade dieselbe Zahl, wie im vorhergehenden. (Fortsetzung folgt.) Leipzig, den 6. März 1837. Ein sehr bedaurungswürdiges Attentat wurde gestern an einem geachteten Mitgliedc des hiesigen Buchhändler-Ver eines verübt. Herr C. G. Schmidt, welcher in einem kleinen Hause, an der Moritzpforte gelegen, ganz allein wohnt, kam, nachdem er am vergangenen Sonntag Abend im Theater gewesen, bald nach 10 Uhr zu Hause. Eben als er die Hausthür aufgeschlossen und in seine Wohnung treten will, springt ein Mensch hinzu, drängt sich mit in das Haus, dessen Thür er hinter sich verriegelt. Erpackt Herrn Schmidt unter mancherlei wilden Ausdrücken und wirst ihn zu Bo den, dennoch vertheidigt sich derselbe mit einer für einen 65jährigen Greis ungewöhnlichen Körpeckraft und glaubt seinem unbekannten Gegner gewachsen zu sein. Da fühlt ec plötzlich sich durch einen Schnitt im Hals tief ver wundet, und Todesgraucn überfällt ihn, verleiht ihm aber ») Ostermcsse 1833 432; 1834 454,- 1835 507.
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