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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1836
- Sprache
- Deutsch
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1307 1308 43 verein hat in unserm Vaterland seine belebende Kraft bereits I, auf das Herrlichste bewahrt; großartige Unternehmungen l blühen überall empor, und die im Werke begriffenen Eisen bahnen bilden als Hauptbeförderungsmittel des Handels ! und der Industrie den Schlußstein bei dem mächtigen Baue, ! welchen der sächsische Nationalgcist Hervorrufe. Aber auch mannichsaltige Verzweigungen des Gcschäftslcbens entste hen durch die neuesten Gestaltungen desselben. Auf den verschiedenen Wegen des Verkehrs bedarf es eines Fadens, welcher den Geschäftsmann sicher und schnell in dem Ge biete seines Wirkens leitet. Längere Zeit, aber gründlich vom Bearbeiter und Herausgeber vorbereitet erscheint daher als ein solches Hilfsmittel das obengenannte Werk als E i n gemeinnütziges und unentbehrliches Geschäfts-Handbuch für alle Expeditionen, Comptoirs, Comtoristcn, Kauf und Handelsleute, Fabrik-, Manufactur- und Hüt- tcnwcrksbesitzcr und alle Gcwerbtreibendc des Landes, ^ sowie desgleichen für alle Handels- und Geschäfts-Rei- ^ sende, Mcsscnbcsuchcndc und Gcschaftsetablisse- mcnts des Auslandes, welche mit dem Königreich Sachsen in Verbindung stehen. „Enthaltend: > L) Die Handclsgeographie des Königreichs Sachsen. Ein Uebcrblick der verschiedenen Einthcitungen des Lan des und der localen Verhältnisse von mehr denn 2000 Or ten, namentlich den 141 Städten, sämmtlichen Rittergü tern, Pfarr-, Fabrik-, Manufactur- und andern Etabliffc- mcntsortcn. »> Nach den Naturprodncten. Die Bezeichnung der jeder Gegend und jedem Orte cigcn- thümliche» Naturerzcugnisse, Cultur des Landes und Vieh standes. I,) Nach den GewcrbS- n. Industrieerzengnissen. Andeutung jedes dem Bezirke und Orte eigcnthümlichen ' Gcwerbs- und Jndustrieerzeugniges. T) Alle Geschästsetabliffements von: ») Fabriken, Maiiufaetnrcn, Hüttenwerken und fabrikmäßig betriebenen Gewerken. Nach den Gegenständen ihrer Erzeugnisse, nach ihrer Rag- gion, ihren Besitzern oder Unternehmern und Orten. b) Den »>:> Kros Handel, active Etablissements nach ihrer Naggion und ihren Be sitzern. ei Kramer- und Detail-Handel. M Wechsclhandlunge». «) Spcditious- und EomnlissionSgescbäste, crstcre mit Angabe der verschiedenen eigcnthümlichen Richtung. k) Maklergeschäfte, soweit solche legal autorisirt sind. (>'Ij. von u bis s mög lichst vollständig.) Die Verkehrsvcrbindung (Gcschäftsbefürdc- rung). ») Durch die Königlichen Postanstalten, zusammenhängende Postberichte durch das ganze Land. I») Durch daS gewöhnliche Fuhr- und Verladungs- gcschäft, nach den Richtungen und der Abfahrt und Ankunft, o) Durch die Elbschiffsahrt, desgleichen, upd nach den Orten ihrer Bestimmung. M Durci, ordinaire Boten. «) Durci, die Eisenbahn, (seinerzeit). Hierzu die vorzüglichsten Gasthbfe jedes Or tes mit ihren Besitzern. -4) Die Königlichen Zoll- und Stenerämter (indirecter Abgaben) mit der Angabe der Zollli- nicn und Straften. 5) Die Messen und Jahrmärkte. Kram-, Vieh-, Roß-, Woll-, Flachs-und Getreidemärktc. 6) Die landesübliche Aechnnttgswcise im Han del nach Münzen, Gewicht, Längen-, trocke nem und flüssigem Mafte. tdill. Für den Anhang des Werkes.) 7) Eine Uebersicht der sämmtlichen König!. Instanzen, städtischen «nd Patrimonialbc- hördcn für diejenigen, welche etwas in den Handel und die Gewerbe Ginschlagendes, oder mit diese» in Verbindung Kommendes bei denselben nachznsnche» Haben. Dieser umfassende Artikel blos in Beziehung der rc- spcctivcn Königl. Militair-, Civil- und geistlichen Bran chen , sowie der städtischen und Patrimonialbchördcn, als sie durch die Präsidirenden, Räthc und das Referat Führen den, durch Commandanten, Direktoren und jede ArtObcr- beamtcn gebildet werden, mit Hinweglassung alles Un tergeordneten. KV) La Handel »nd Nrwcrhr ihrrvNatur nach m,t allen Dkrhältniffen eines SkaatcS.in Berührung kämmen., so lassen sich hier die noch hinjukommcndcn öffentlich dcffallten oder charakicriffrtc» resveekivcn Individuen nicht spceiell angcben, wie sic die einzelnen Drtöverhält- nissc ausstcllen müssen. 8) Ncchtsanwälte und Agenten, welche von Auswärts Aufträge in Handels - und Ge- werbsangclegcnhciten übernehme», blos^ graduirte, immatriculirte oder legal dazu berechtigte. !>) Vesondcre Handels- oder Gcschäftsanstal- te» nnd Vereine, insoweit sie concessionirt und consirmirt sind. Hierzu wird noch in einem Anhänge kommen, was von bcsvndcrcn Zollbestimmungen und Veränderun gen, polizeilichen Anordnungen in Absicht auf Fremde und Reisende, vom Leipziger Handelsgericht und Wcch- sclreebt, sowie seiner Mcßordnung:c. dem Geschäftsmann zu wissen von Nutzen sein kann, sowie endlich eine der Ten denz des Ganzen angemessene Wcgkarte beigcgeben wird. Die Form des Werkes (zur Erleichterung sei nes Gebrauchs) zerfällt L) in Abtheilungen nach den König!. Kreisdire- ctionSbezirken. Diese zusammen bilben das vollständige Werk, werden aber den Subscribenten einzeln ausgcliefert- S) Jede AlltnrrlNNg ist nach den bctrcsfenden Amts- hauptmannschasten Nnd den Königl. Justiz - und Rentämtern geordnet, und :r) Die zu jedem Königl. Amte gehörenden Orte ent halten Alles, was auf sie einzeln bezüglich ist. Leipzig, im Oct. 1836. B. G. Teubner.
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