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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1836
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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1263 42 1264 eben so in Anspruch genommen werden kann, wie der Verleumder selbst, wie viel mehr aber, wenn solche grund lose Beschuldigungen von Namenlosen ausgehen. Warum aber endlich die Redaktion nicht solche namen lose Einsender zur vollständigen Namensnennung verpflich ten kann, da sie ihrer eigenen Aeußerung nach cs für zweck mäßig erachtet, ist nicht recht zu begreifen, besonders, wenn man erwägt, daß cs dieselbe Redaclion ist, welche sich für befugt hält, ganze Aufsätze als unzulässig zurück- zuwcisen oder nach Belieben zu verändern, woraus sich eine viel größere Eigenmächtigkeit zu erkennen giebt. Berlin im Septbc. 1836. G. Acimcr. Mühelos mag freilich eine Abwehr wie die vorstehende sein, aber sie ist auch wahrscheinlich nutzlos, dennwohlNic- mand dürste, wenn er sich die Mühe geben will, die Aufsätze, auf welche sic sich bezieht, einigermaßen genau durchzusehen, die vielen, aus unrichtigem Verstehen des von uns Gesagten hervorgegangenen, unbegründeten Schlüsse und Anklagen, so wie die viclenWidersprüche, welche sie enthält, nicht bemer ken, wodurch denn ihre Wirksamkeit untergraben werden muß. Wo ist z. B. gesagt „Herr Reimer habe Jemandem das Necht abgesprochen, Bücher zu billigeren als den Laden preisen öffentlich auszubieten" wogegen er sich verwahrt? wo, daß Herr Reimer geäußert habe, „ein Verleger dürfe die ur sprünglichen Prcisescincc Artikel nicht ermäßigen"? wo hat Jemand bestreiten wollen, „daß Herr Reimer das Recht htrbc, seine Werke zu jedem ihm genügenden Preise zu verkau fen, oder sic sogar zu verschenken?" Herr Reimer lese doch nur S. 1033 des Börsenblatts, wo ja steht „er habe sich über den Mißbrauch rc. beschwert, und daran sei der Einsender des Aufsatzes durch sein jetziges Verfahren mit Jean Paul's Wec ken erinnert worden" — kein Wort von „Recht abspre chen" u. s. w. Wo steht denn ferner die Aeußerung, „daß wir durch Hin weglassung einer Stelle aus Herrn Neimer's Aufsatze ihn vor gerichtlicher Belangung hätten behüten wollen?" wo die Ver gleichung des Inhalts der gegen ihn gerichteten Anklage (so verstehen wir seinen nicht deutlich ausgedrückten Satz) mit der früher gegen die Eotta'schc Handlung geführten Beschwerde, in solcher Beziehung, daß daraus zu schließen wäre, wir seiender Meinung, Herr Reimer habe vorhandene Verpflichtungen nicht er füllt? Was den erstem Punkt betrifft, so haben wir ja, ohne irgend einen Zusatz, nur unsre Meinung ausgespro chen, daß in den wcggelassencn Worten eine Injurie liege, — keine Sylbe von „behüten" gesagt. Weiß Herr Rei mer, daß diese Worte vor Gericht nicht als Injurie gelten, so stehen wir gern von unsrer Meinung zurück; wir haben keine Erfahrung im Fache der Injurien, denn wir haben es im mer unsrer Ehre zuwider gehalten, etwas zu sagen oder zu schreiben, das nach solchen aussehcn könnte, und haben es noch nie zur Erhaltung unsrer Ehre nöthig geglaubt, klagend gegen Verläumdungen u. s. w. aufzutceten, die wider uns ausgesprochen worden sind. — Und was die ^ Vergleichung mit der Eotta'schen Angelegenheit anlangt, so geschah ja dieselbe offenbar nur in Bezug auf den Begriff von Persönlichkeit. Wir könnten mehr solche Beispiele von gänzlichem Miß verstehen dessen, was Herr Kleemann und wir gesagt, aus- ziehen, aber es würde das zu weit führen; wir wollen lie ber auch auf einige der vielen Widersprüche hinheuten, in ! die Herr Reimer verfallen ist. Herr Reimer giebt an zwei Stellen seines Aufsatzes zu, 1. „daß er in seiner frühem Erklärung sowohl das Aus- ! bieten als das Suchen von gangbaren Büchern gemiß- billigt habe" und 2 „daß er eine namhafte Anzahl von Jean Paul's Wecken zu einem mäßigen Preise Herrn Asher I überlassen habe", und doch sagt er wenige Zeilen vor diesem zweiten Zugeständniß, „daß die Beschuldigung gegen ihn (in der eben Nichts als diese zwei Punkte, nebst der Hinweisung darauf, wie „mäßig", nach den Verkäufen des Herrn Asher zu schließen, jener Preis gewesen sein müsse, zu flu chen sind) völlig grundlos" sei! Hierbei können wir uns nicht der gelegentlichen Bemerkung enthalten, daß Herr Reimer klüger gethan haben würde, gleich seine Absicht bei jenem Verkaufe anzugeben, und das Verfahren des Herrn Asher zu tadeln, wie er es jetzt thut, statt einen Streit anzuzettcln, der schwerlich zu seinem Vorthcil endi- Igen wird — dann hätte doch Niemand mehr von ihm sagen können, als: er habe versäumt, bei einer Manipula tion mit seinem Verlage die Sortimcntshändler gehörig vor Nachtheil zu sichern, wie es die Billigkeit verlangt. Doch zu den Widersprüchen zurück! Als einen solchen nur können wir es ansehcn, wenn Herr Reimer uns die Befugniß „ eingesandte Artikel, i sofort sie nicht Persönliches oder Staalsgefährliches enthal ten, zurückzuweiscn," absprechen, und „das Börsenblatt als das Organ für die zur Sache gehörigen Mittheilungcn der Ge- schäftsgcnossen betrachtet wissen will, deren jeder seine Aeuße- rungen dem Inhalt und der Form nach selbst zu vertreten habe" und doch verlangt, wir sollten nicht die Hand bieten, Anzeigen, in denen Bücher zu billigeren als den Laden preisen angeboren oder gesucht werden, zu verbreiten, das heißt also: dieselben zurückwcisen! Wir möchten fast Herrn Reimer fragen, ob denn eine solche Anzeige etwas Persönliches (in der Bedeutung, in welcher dies Wort hier zu nehmen ist) oder Staatsgefährliches enthalte, oder ob sie keine zur Sache des Buchhandels und der damit ver wandten Geschäftszweige gehörige Mitthcilung sei? Ferner ist es ein Widerspruch, daß Herr Reimer sagt, „wenn er auch in seiner frühem Erklärung sowohl das Ausbieten als das Suchen von gangbaren Büchern gemißbilligt habe w.", nachdem er in Nr. 38 des BVl. behauptet hat, „er habe nur gesagt, es sei tadclswerth, wenn öffentliche Blätter rc. rc. die Hand bö ten, solche Bücher suchen zu lassen." Ob übrigens Zu sammenhang und Folge jenes Aussatzes wirklich ergeben, daß vorzüglich das Suchen gemeint sei, oder ob nicht viel mehr die Uebecschrist desselben und die Worte „lieber den Zeitpunkt werden abwarten wollen" vorzüglich auf das Aus bieten hindeuten, überlassen wir der Entscheidung unsrer Leser, denen wir auch ruhig anheim stellen, den für Herrn Reimer unsichtbaren Zusammenhang aufzufinden,
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