Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getchiiktszweige. Herausgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. W 42. Freitags, den 14.October 1836. Bekanntmachung. «>Hm Monat September sind in den Börsenverein ausgenommen worden: 1) Herr S. Höhr in Zürich. 2) Herren Wiendolff und Striefe in Königsberg N. M. 3) Herr A. D. Geister in Bremen. 4) - A. F. H öst in Copenhagen. 5) Herren Kirchner und Schwetschke in Leipzig. Berlin, den 1. Oktober 1836. Der Vorsteher des Börsenvereins E n s l i n. Gesetzgebung. Durch die König!. Bücher - Commission in Leipzig wurde am 3. Oktober verboten und consiscirt: Etui-Bibliothek der deutschen Klassiker, Platten bei Rschmick. Buchhandel. Die Deputirten des Leipziger Buchhandels haben zu folge der Statuten die Verpflichtung, bei der Vertretung der gemeinsamen Angelegenheiten des Vereins auch das Interesse der auswärtigen, Hierselbst Geschäfte treibenden Herren Buchhändler gleichmäßig zu fördern; daher sie ei nen Gegenstand um so weniger unbeachtet lasten durften, 3r Jahrgang. der auf das Geld - und Zahlungsweftn in Leipzig einen so wesentlichen Einfluß äußert. Seit voriger Jubilatcmcste und seit der Absetzung der Hannövcrschen und Braunschweigschen C.M. als Wechftl- zahlung auf hiesigem Platze, und da wenig Königl. Sächs. H- und ^ geschlagen sind, ist der wirkliche Mangel an reiner W.Z. o/W. immer fühlbarer geworden, und hat den hie sigen gesammten Handelsstand schon seit geraumer Zeit bewogen, Wechsel oder Anweisungen auf hier gezogen nicht anders zu acceptiren, als in We ch se l z a h lung oder Sorten nach Cours; welches nun zur Folge hat, daß in diesem Augenblicke keine Tratte auf hie sige Bankiers anders, als in W.Z. oder Sorten nach Cours (Speeles, 20-und 10 Kr., Louisd'or und Pceuß. kling. 8«