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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1836
- Sprache
- Deutsch
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877 31 878 Wurfes gegen den Nachdruck anzugehen, bestand also nicht jn einer Vorliebe für den Nachdruck, sondern, wie auch von Einzelnen ausdrücklich bemerkt wurde, darin, daß in andern Bundesstaaten der Nachdruck gleichfalls noch ge duldet werde und von Würtemberg nicht verlangt werden könne, daß es in dieser Beziehung andern Staaten vor angehe. Ganz eben so halten nun zwar jene andern Staa ten ihrerseits mit gleichem Rechte denken, können, und zur wirklichen Abstellung des Nachdrucks wäre dann nur wenig Hoffnung geblieben. Aber jene andern Staaten dachten hierin nicht wie Würtemberg, und seitdem auch in Oesterreich für Nachdrucksausgaben das Imprimatur nicht mehr erlheilt wird, ist, soviel wir wissen, Würtem berg der einzige den Nachdruck duldende und schützende Bundesstaat. Es erscheint daher als eine Ehrenpflicht für Würtemberg, nicht länger zurückzubleiben; hier, wenn irgendwo, geziemtes, föderative Gesinnungen an den Tag zu legen, und nach dem Grundsätze der Gegenseitig keit den Schutz, den alle Deutschen Bundesstaaten unfern Schriftstellern und Verlegern auf ibrem Gebiete gewähren, auch ihren Schriftstellern und Verlegern in unseren Lande nicht zu versagen. Ohnedies ist ja die Literatur das ein zige wahre Nationaleigenthum der Deutscben, und wenn deshalb der den geistigen Verkehr der Nation belebende und unterhaltende Buchhandel in dem vielgekheilten Deutsch land eine selbstständige Ausbildung und organische Gestal tung gewonnen hat, wie man sie in andern geschlosscne- ncn Staaten nicht findet, so wird wobl auch eine Deutsche Stän.dcversammlung gern das Ihrige dazu beitragen, die durch die Verschiedenheit speciellcr Gesetzgebungen bloßge stellten Interessen des für die Erhaltung der Nationali tät so wohlthätigen Deutschen Buchhandels sicher zu stellen, und insbesondere den so blühenden und ausgedehnten Vcrlagshandel Würtembergs gegen die Gefahren zu schü tzen, womit bei fortgesetzter Duldung und Begünstigung des Nachdrucks gerechte Repressalien von Seite der übri gen Bundesstaaten ihn bedrohen. Jn Uebeceinstimmung mit den Anträgen des Abgeordneten Menzel, mit welchen auch ein auf dem Landtage von 18i3 eingereichtes Gesuch des Vorstandes der Buchhändlerböcse zu Leipzig um ein wirksames und umsaffendes Gesetz gegen alle Art von Nach druck und Verkauf von Nachdrucken sich vereinigt, trägt daher die Commission daraus an: die Regierung um den Entwurf eines Gesetzes zu bitten, wodurch, unabhängig von der Erlangung eines Nachdrucksprivilegiums, die Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck sicher gestellt werden." Hieran knüpfte die Commission den weitern Antrag, gegen die Regierung sich dahin zu äußern, das ein bestimm ter , vom Todestage des Schriftstellers an zu berechnender Zeitraum von 15 bis 20 Jahren festzusetzen wäre, nach dessen Ablauf das ausschließliche Verlagsrecht erlischt. Ein Schutzmittel gegen übertriebene Büchcrpreise glaubte die Commission lediglich in der Freiheit des Buchhandels und ster buchhändlerischen Concurcenz zu finden, auch glaaMe sie im Allgemeinen, diesen Anträgen an die Re- gicW^zum Zweck der Hülfe durch die Landesgesetzgebung, Verwendung bei der Deutschen Bundesver sammlung wegen eines allgemeinen Bundcsgesetzcs den Vorzug geben zu sollen. Die Debatte werden wir in der nächsten Nummer des Börsenblatts liefern. Fallissement. Jn Nr. 174 der Leipziger Zeitung wird vom käsigen Stadtgericht bekannt gemacht, daß zu dem Vermögen des Buchhändlers F. Anton Jos. Peeters der Concurs- proceß eröffnet und der 12. Dccember 1836 zum Liqui dationstermine anberaumt worden ist. M i s c e l l e n. Paris, 19. Juli. Das Handelstribunal hat ent schieden, daß die Artikel der einzelnen Zeitungen erst nach Ablauf von 5 Tagen, innerhalb welcher Zeit sic im ganzen Königreiche verbreitet sein können, in andern Zeitungen nachgedruckt werden dürfen, und hat danach die „Itlsta- lotte" wegen Nachdrucks der Artikel aus dem ,, Lonsli- tntlonel," dem „Impin-tml" und der „kokette cls Francs" zu 1000 bis 3000 Fr. Schadenersatz verurlheilt. Briefe der Lady Montagu. Lord Wharn- cliffe, ein Urenkel dieser berühmten Frau, ist mit Heraus gabe eines Nachtrags zu ihren Briefen beschäftigt, der ge gen 120 noch uncdirte und bisher geheim gehaltene Briefe enthalten wird. Zugleich wird er eine von ihr verfaßte Beschreibung des Hofes Georg I. zur Zeit der Thronbestei gung desselben, sowie eine Darstellung der aus dem dama ligen politischen Schauplatz in England agirendcn Par teien erscheinen lassen. Diese Darstellung rührt von dem Sohne der Lady, Herrn Wortley Montagu, her, der später nach der Türkei, wo seine Mutter so viele romanti sche Erlebnisse gehabt hatke, zurückgekehrt und Muselmann geworden ist. Mehrere bisher unterdrückt gebliebene Stel len in den dem Publikum bereits bekannten Briefen der Lady werden in der neuen Ausgabe derselben ebenfalls hergestellt. Zeitschriften in Neu-Uork. Im Staate )>s Neu-Pork, welcher 9 größere und 788 kleinere Städte hat, erscheinen jetzt 253 Zeitungen, außer den Magazinen; in der Stadt Neu - Pork selbst 56 Blätter verschiedenen Inhalts, von denen 15 täglich, 10 halbwöchentlich, 2 dreimal wöchentlich, 26 wöchentlich, 1 halbmonatlich und 2 monatlich ausgegeben werden. Neueste Erscheinungen ausländischer Literatur. Englische Literatur bis 9. Juli. Vrlstotelss' klietuilc witli blotes bx karsons. 8. 14s. 8arlow, oi> tbs UlaoukLotures sad silaclnoer)' vs Oreot 8r'i- tsin. 4. 3 1>, 6 s. 8 e-t tti e's 8witrerlsn3. Vol. 2. 4. 20 s. lleiibigbrougsi Hall i s tole ok tl>e 18"* Lentur)'. 18. 3 s. 6 <l. 8 r ! <1 e, lkllricll tlie 8->xoo, a tale. 2 vol. 8. 21s. Lsnteibur^ Lstdellral (Illustrstive Views off etc.) r0)>.4. 12s. Loopers (1. K.) excurslons in 8w!trerlsncl. 2 vol. post-8. 21 s. Lummin's provls ok lokaoticille. 3s. 63. I) » u I l) )>'s cstolvZue ok HembrLnllt's 8rlnts. 8. 20 s. Disr)'ol s 4>esen»u^ee. 2 vol. 8. 21s.
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