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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1836
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- Deutsch
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595 22 L96 indem der Schlüssel und das an der Büchse liegende Schloß entsiegelt und sodann von Herrn Kretschmann aus Magdeburg folgende Nummern hcrausgcnommen und proclamirt wurden; als: Nr. 20 Herren DunckerL Humblot in Berlin, > - 263 Herrn v. Rohden in Lübeck, - 181 der Hinrichsschen Buchhandlung in Leipzig, - 105 Herrn Friedrich Vieweg in Braunschweig, - 124 Herren Orell, Füßli öb Comp, in Zürich, - 12 Herrn Dannheimer in Kempten, - 135 der Nlcolai'schcn Buchhandlung in Berlin, - 108 Herrn Braun in Carlsruhe, - 162 Herren Franzen L Große in Stendal gehörig, worauf die Herren Inhaber ersucht wurden, die Actiencapitale in nächster Jubilate-Messe gegen Rückgabe der Äctien und der noch nicht verfallenen Coupons bei dem Cassirer Herrn Friedrich Brockhaus in Empfang zu nehmen. Nach dessen Erfolg stellte auf mehrfach erhobene Zweifel der Vorsitzende die Frage, ob die eingeschlagcne Verloosungsweise die Genehmhaltung der Versammlung finde, ingleichen die zweite, ob die Herren Actionairs gut heißen, daß die Büchse mit den Loosen gehörig versiegelt von der Leipziger Deputation, welche sich dazu erboten, der Schlüssel aber ebenfalls versiegelt von dem Vorsitzenden des Rcvisionsausschusses ausbewahct werden solle und wurden beide einstimmig genehmigt, sodann die Büchse durch die Siegel der Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses und des Rcvisionsausschusses, der Schlüssel hingegen durch das Notariatssiegel des Herrn Protokollanten verschlossen und crsterc Herrn Friedrich Fleischer, der letztere dem Unterzeichneten zur Aufbewahrung übergeben, hiermit aber die Verhandlung geschlossen. So geschehen und vorgelesen, auch genehmigt. E. S. Mittler. G csetzgebung. Das Königl. Preuß. Ober-Censur-Collegium hat für nachstehende, außerhalb der Staaten des Deutschen Bun des in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debits- erlaubniß ertheilt: 1) M. G. Fries, Anleitung zur franz. und deutschen Conversation, 2. Aust. gr. 8. Aarau 1836. Saucr- länder. 2) ei. cie Harsclreclel ot 6. bUos, nouveau cliotiou- uaire Proverlüal ooiuplet. 8. Ebcnd. 1836. Berlin, den 17. Mai 1836. Der Vorsteher des Börsenvereins Liislin. Buchhandel. Ein Schcrflcin zum Usancen - Codex. Zweite, jedoch als abgeschlossenes Ganze auch für sich bestehende Lieferung. Es ist schon so oft über die beiden kleinen fatalen Wör ter „Alte Rechnung" Klage geführt, und ich habe noch heute erst von so hoher Hand einen Verweis darüber bekommen, daß ich mich crdrcistct habe, am 16. December v. I. eine kleine Sechs-Groschen-Neuigkeit: „Das Verfah ren der Braunschweigischen Regierung u. s. w." — auf alte Rechnung zu versenden — das, ich mich wirklich über mein Verfahren geschämt habe. Zu meiner Beruhigung ist die Schrift indes, an einigen Orten vor Ende December cingetroffen und alle über Leipzig gegangene Packcte sind wenigstens am 29. December in Leipzig gewesen, so daß der Cours vor Jahrcsschluß an der Börsechätte notirt werden können, wenn die Börse eingeweiht gewesen wäre und wir nicht stets einen unwandelbaren Prciscourant für jede Auf lage hätten, oder doch haben sollten! Aber was ist denn eigentlich die richtige Sitte und Mitte? fragte ich mich nun, und dachte unwillkührlich da bei an unfern brachliegenden Usancen-Codex — mit ab schweifenden Gedanken nach verschiedenen Residenz - und Hauptstädten — Südens. Sollte es nicht möglich sein, klügelte ich weiter, das endlich einmal eine bestimmte Re gel über alte und neue Rechnung festgesetzt, und das alte, erst im letzten Jahrzehcnd wieder so recht neu gewordene Klagelied beendigt werde? — Freilich kann man keinem Verkäufer die Verkaufsbedingungen für seine Waare vor- ^ schreiben, aber was würde man z. B. wohl einem Tuchhandler antworten, wenn er im Januar Zeug zu einem neumodi schen Journal-Rocke verkaufte, den Betrag desselben im Mai bezahlt haben und ^Ellen zu den Aermcln oder zum Rücken im December oder später als Rest nachliefern wollte? Doch ich verfahre mich zu weit, und kehre deshalb zu mei nem Urtexte zurück, indem ich mir erlaube, folgenden Vor schlag zu machen, nämlich: daß künftig — mit wenig Ausnahmen — nur solche Sendungen auf alte Rechnung unbedingt anzunehmen seien, die erweislich spätestens am 31. December, ohne Reste, bei den respcct. Herren Commissionairen abgege ben wurden, gleichviel ob verlangt oder nicht. Gegen eine kleine Extra-Mühe-Vergütung, — etwa als Ncujahrsgruß an die lieben Zöglinge — würden die Her ren Commissionaire gewiß die Güte haben (jedes Ekablisse- ments-Circulair bestätigt uns ja dieselbe), durch die dazu nöthige Controls sich und uns diesen einfachen Rechnungs-, Schluß - und Grenzstein am Sylvcstcrabend setzen zu lassen
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