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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1836
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- Deutsch
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573 21 574 zusingen oder nachzupfeifen, ein Gemälde zu copircn, einen Kupferstich nachzustechcn, eine neu erfundene Art von Stof fen nachzumachen, die Baumwollen - oder andere Tücher mit den gleichen Dessins zu bedrucken u. s. f., wie dies in Frankreich zum Theil wirklich fo gehalten wird. Kurz, jede glückliche oder nützliche Idee in allen Wissenschaften, Kün sten und Handwerken, welche geeignet wäre, als Monopol dem Erfinder einen ökonomischen Vortheil zu bringen, würde mit gleichem Rechte, wie ein literarisches Product, Eigen- thum sein wollen und die Gewerbsfrcihcit darunter zu Grunde gehen ; da der gegenwärtige Zustand einer sich stets verändernden und vervollkommnenden Industrie beinahe auf lauter neuen Erfindungen und Verfahrungsweisen be ruht. Es ist auch sehr zweifelhaft, ob cs vielleicht nicht zuträglicher für den Gehalt der Literatur und das Ansehen der Schriftsteller wäre, wenn ihre Thätigkeit nicht gerade durch Gesetze gegen den Nachdruck ganz in die Klaffe der Fabrikationen und ihre rein geistigen Produkte, die Ideen, nicht körperlichen Dingen, woran der Producent ein Eigen thum hat, gleich gestellt würden; vielleicht würden die Meßkatalogc weniger Geschmiere enthalten und die Zahl derer sich vermindern , welche ohne innern Beruf oder vor zügliches Talent sich durch die Feder mechanisch, wie ein anderer mit der Nadel oder dem Hammer, durchbringen, wobei die Vergleichung ganz zum Vortheil des rechtschaffe nen Handwerkers ausfällt, der immerhin etwas Brauchba res und von einem reellen Bedürfnisse Gesuchtes liefert, während der Handwerker am Tintenfaß sehr oft schädliche oder doch werthlose Produkte hervorbringt, deren Debit nur ducch täuschende Lobpreisungen und allerlei Kniffe möglich wird. Wenn wir zugebcn müssen, daß ein Schiller, Göthe, Walter Scott, Büffon und ähnliche große Schriftsteller durch ihre Privilegien große Summen erwarben, so folgt daraus gar nicht, daß ihre Talente dadurch geweckt, oder daß zu- nächst durch dieses Beispiel andere große literarische Er scheinungen hervorgerufen worden seien. Wir erinnern an Milton's Gedicht, welches erst nach dessen Tode bekannt wurde, und an alle diejenigen ausgezeichneten Werke, welche ohne Angabe des Druckortes oder in einigen Freiplätzen er schienen, um gegen Aberglauben oder Despotismus zu kämpfen. Glaubt man wohl, daß ein Beccaria, Filan- gieri, ein Adam Smith durch die Aussicht aus ein Hono rar die Wohlthätcr der Menschen geworden sind? Eine nege Schrift, wenn sie gehaltvoll und ausgezeichnet ist, wird immer bei der ersten Erscheinung einen Ertrag abwer fen, welcher den Buchhändler in den Stand setzt, dem Schriftsteller ein angemessenes Honorar zu geben; allein der Nachdruck drückt die enormen und monopolistischen Preise älterer Werke, die dem Verfasser und ersten Verleger schon hinlänglich eintrugcn, herunter und macht sic zum Gemeingut auch der minder begüterten Stände. Daß dies wünschbar sei, wird allgemein gefühlt, und die positiven Gesetze haben daher dieses Eigcnthum, ab weichend von den bei andern Arten des Eigenthums gelten den Grundsätzen, nur für eine gewisse Zeitdauer be stimmt, oder das Verbot des Nachdruckes nicht auf aus ländische Werke ausgedehnt, ohne doch sonst den gegen Ausländer verübten Diebstahl für erlaubt zu halten. Ein Verbot des Nachdruckes hat wesentlich die Wirkung, daß dem Publicum die Möglichkeit entzogen wird, vorzüglich lehrreiche oder schöne Werke in einem billigen Preise, der den Mitteln der Meisten angemessen wäre, kaufen zu kön nen. Allein es ist zugleich eines von den Gesetzen, wel ches, abgesehen von der Rechtsgleichheit, die für Erfindun gen anderer Art ein gleiches Monopoliensvstcm fordern würde, mit einer Menge besonderer Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Ohne Rcciprocität und Zusammenwirken vieler Nachbarstaaten kann es seinen Zweck nicht erreichen; um denselben auch nur theilweise zu erreichen, müßte es mit einer bedeutenden Strafdrohung, nicht blos gegen die Nachdrucker selbst, sondern auch gegen die Käufer, ver bunden sein, wie gehässig solche Strafen und die damit in Verbindung stehende Inquisition sein müßte, kann man sich leicht denken. Geht man aber davon ab und richtet die Strafdrohung nur gegen den Nachdruck selbst, so beschränkt sich der ganze Nutzen darauf, daß wir den Nachdruckcrn der Nachbarcanlvne oder Nachbarstaaten ein Privilegium vor den inländischen ertheilcn, ohne dem Verfasser oder dem rechtmäßigen Verleger damit zu nützen. Sollten aber ^ Staaisverträge hinzukommen, um die Wirksamkeit des Verbotes zu sichern, so würde dabei nothwendig Ueberein- stimmung der sogenannten Pressgesetze vorausgesetzt werden müssen. Oder wie könnte z. B. ein dem Grundsätze der Preßfreiheit huldigender Staat einen solchen Vertrag mit I einem andern schließen, wo strenge Censur herrscht und alle ! freien Aeußerungen strenge verboten sind?" Zu keiner Zeit konnten diese öffentlich ausgesprochenen Ansichten nnd der aus ihnen hervorgegangenc Beschluß den Nachdruckern selbst und den Freunden und Beförderern ihres Gewerbes gelegener kommen, als gegenwärtig, wo der Ver leger (Detot trc-res) des Pariser Nachdrucks von Goethe, Schiller und Jean Paul die Schweiz bereisen läßt, um Subskription auf seine Ausgaben zu sammeln. Es wird uns von Jemandem, der die Subscribenten-Liste gesehen hat, versichert, daß sich die Anzahl der Bestellungen, die ! nur in Aarau, Bern und Basel gemacht worden wa- I cen, auf circa 200 belief. Was für Schritte die dortigen Buchhandlungen im Interesse der so schmählich beeinträch tigten Original-Verleger (und auch in ihrem eigenen, wenn ! sie es wohl verstehen) gethan haben, ist uns nicht bekannt geworden. Aus Zürich aber wissen wir, daß, sobald der Reisende des Herrn Dätot Iräroi, daselbst eintraf, sogleich j-die Herrn Orell Füßli u. Eomp. mit einer Warnung vor dem Ankauf seiner Nachdrücke in den öffentlichen Blät tern wider ihn auftraten. Bei der Behörde konnten sie natürlich für das rechtmäßige Eigenthum der Original-Ver leger keinen Schutz suchen: aber mit Grund glaubten sie an die rechtliche Denkungsart des größer» Theils des dortigen Publicums appclliren zu dürfen. Wie weit diese Lob und ! Dank verdienenden Bemühungen Erfolg gehabt haben, > wissen wir noch nicht. Freilich müßte derselbe, unserer An sicht nach, ungleich größer gewesen sein, wenn jene öffent liche Warnung nicht von den Herrn Orels Fstßli u. Comp, allein, sondern von sammllichen dortigen Buch handlungen vereinigt ausgegangen wäre.
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