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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1836
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18360219
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183602190
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193 8 194 3) Als Provision setze ich für jede Nummer nur 6 kr. an, einerlei, ob das Werk aus einem oder vielen Bünden besteht, ob cs billig oder thcucr zugcschlagcn wird. 4) Limitos, unter welchen die Bücher nicht erlassen wer den sollen, können nur bei Werken, welche wenigstens 25 fl. im Ladenpreise kosten, angenommen werden. Auch wenn solche Nummern nicht zugcschlagen werden, ist die festgesetzte Provi sion an mich zu entrichten. 5) Die Auszahlung geschieht drei Monate nach beendigter Auction. Alle weiteren Unkosten, als: Ankündigung in öffentlichen Blattern, Micthe eines Locals, Diüten des beeidigten Ausru fers w., bestreite ich von meiner Provision. Ganz werth- und gehaltlose Bücher bittet man, im Inter esse der Bekheiligtcn, nicht einzuschicken. Das amtliche Proto koll wird nach beendigter Auction zur Einsicht aufgelegt. s471.j Um Ostern d. I. findet in der Crcmcr'schen Buchhand lung in Aachen eine B ü ch e r - V er sie igcr un g Statt, worin eine bedeutende Sammlung historischer, schönwisscnschaftlichcr Werke und seltener Reisebeschreibungen vorkommt. Verzeich nisse bittet man baldigst zu verlangen. Vermischte Anseigen. s472.j Ungeachtet unscrs gemeinsamen Circulairs vom 1. Marz 1835 finden zwischen meiner Firma und der Plahn'schen Buchhandlung (Louis Niße) noch fortwährend junangcnchme Verwechselungen Statt. Ich erlaube mir daher wiederholt hier durch zu bemerken, daß ich am 1. Januar 1 835 mein S ortim c n tsgcsch aft an Herrn Louis Ritze ver kauft habe, der cs unter der Firma, Plahn'schc Buch handlung (Louis Niße) fortsetzt, wahrend ich mein V er - lagsge schüft, welches lediglich allein mir verblieben ist, unter meinem Namen betreibe. Es sind also die beiden Firmen: Plahn'schc Buchhandlung (Louis Nitze) und Carl Friedrich Plahn zwei durchaus von einander verschiedene und ge trennte Geschäfte und um so weniger mit einander zu ver wechseln, als die Plahn'schc Buchhandlung ihrer Firma auch jederzeit den Name» des Besitzers desselben (Louis Nitze) hinzu fügt. Sortiment habe, ich seit .dem l. Januar 1835 von kei ner einzigen Buchhandlung mehr erhalten, und ist Alles von der Plahn'schen Buchhandlung (Louis Niße) Verschriebene daher auch lediglich allein auf das Conto dieser Handlung zu tragen. Larl Zricdnch plahn, Verlagshandlung. Indem ich Obiges bestätige, wünsche ich, daß durch diese nochmalige Bekanntmachung jeder Verwechselung unserer beiden Firmen für die Zukunft und besonders bei der Abrechnung in der nächsten Ostermeffe vorgebeugt werde. Auf meinen Rechnungsauszügen und Rcmittcndcnfacturen war ich so frei, noch besonders auf die Trennung unserer Soll ten aufmerksam zu machen. Berlin, den ö. Februar 1836. plahn'schc Buchhandlung (Louis Nitze). s473.j Circulair-A uszug. F. Whistlings Buch-und Musikalienhandlung in Leipzig bittet um Ueberscndung eines vollständigen Verlags-Katalogs, sowie aller dazu erscheinenden Nachträge, Novazettel, Ankündigun gen und Prospecte, 3r Jahrgang. eines Exemplars neuer Musikalien und musikalischer Schriften, erbietet sich zu Lieferung musikalischer Sortimcns-Artikel, Uebcrnahmc von Commissionen u. AuslieferungS-Lagern. s471.j An die löblichen Vcclagshandlungen. Bei unserer Entfernung von Leipzig, am Endxunct des deutschen Buchhandels gen Süden, müssen wir schon im Ja nuar die Massen ordnen und die Krebse vorbereiten. Wir wie derholen daher frühere Erklärungen: daß wir Novasendungen nach Michaelis, welche meistens erst unfern des Jahresschlus ses, sehr oft nach Neujahr ankommcn, wenn unser neuer Mich.- Sortim.-Katalog längst ausgcgcben ist, und es uns überhaupt an aller Zeit mangelt, uns für Bekanntmachung und Absatz solcher Spätlinge zu verwenden, die leider aber stets mehr über hand nehmen, — ganz oder mit Auswahl zur Disposi tion stellen, so weit solche wirklich vorräthig sind, ohne ir gend eine dagegen gerichtete Pro tc stario n berücksichtigen zu können. Mehr als 100 Meilen Entfernung vom Hauptvcrscnd.- Orte begründen die Rechtmässigkeit dieser Maßregel gegen eine, für den Verleger ganz nutzlose, den Empfänger in großen Schaden versetzende, Erpeditionsweise. Fortsetzungen, welche zu Ende d. I. oder gar nach Neujahr auf alte Rech nung erpcdirt werden (deren Absatz in vielen Fällen nicht mehr gewiß ist), welche oft erst dann sogar noch eintrcffcn, wenn die Remittenden bereits befördert sind, nehmen wir wohl in alte Rechnung, tragen jedoch deren Betrag an Saldo über und behalten uns Las Na ch - R cm i ttir c n vor. Das Zurückda- tircn solcher Sendungen, wie erweislich nur zu oft geschieht, kann uns nicht täuschen, dabei unfern Herren Commissionnairen die ge r eg cltste Er p c d i t io n der eingclaufencn Bcischlüffe eingelcitct ist und kein Packet 14 Tage später hier cintrcffen wird, als die Weite des Weges nothwcndig erheischt. Da diese Ent fernung uns ebenfalls «nökhigt, das Rcmissionsgcschäft, mit Beiscitsetzung anderer Geschäfte, sehr frühe zu beginnen, bei zeitig cintreffender O.M. es jedoch mit aller Anstrengung kaum möglich wird, diesen Termin nur für die rcsp. norddeutschen Handlungen einzuhalten (denn unsere Ballots müssen an 4 Wo chen früher bereit stehen als die der meisten andern Handlun gen), so mü.ssen wir in solchem Falle die Remission an die resp. süddeutschen Handlungen aufschiebcn oder zurückstellen. Da dieses nur ungern geschieht und wir selbst froh sind, diese fatalste aller Arbeiten des Sortimentshändlcrs abgcschüttelt zu haben, so wird diese unvermeidliche Zögerung nie über Unge bühr währen, oder wohl absichtlich verlängert werden, daher wir ernstlich bitten, uns mit allem ungeduldigen und nutzlosen Drängen um Rcmitt. zu verschonen, —Jedem daS Seinige, sobald ihn die Reihe trifft. Unsere beiden Handlungen saldircn durch Zahlungen ihrer Herren Commissionnaire, und wir übergehen ohne obwaltende, triftige Ursache keine Handlung, daher jede Ziehung auf unsre Firmen zurückgewicsen wird, insofern dazu nicht unsere Einwilligung zuvor eingcholt ist. — Ungeduldiges Treiben um Remitt., Abschluß oder Saldo ist bei uns in jeder Beziehung also überflüssig. Unschickliche Mahnungen aber, auf o ffen cn Zetteln, die bisweilen auch noch Vorkommen, werden beseitigt, ohne die geringste Beachtung zu finden, und solche bewirken, bei Wiederholung, das gerade Gcgenkheil. — Diese Notizen können nur gewisse, nicht alle Vcrlagshandlungen treffen, und solche ersuchen wir höflich, die selben all notsin zu nehmen; jenen verehrten Herren College» aber, und Gottlob! ihre Zahl ist die größere, die gewohnt sind, nach loyalen und gerechten Grundsätzen zu handeln, die auf Verhältnisse, Person, Ort und Umstände stets billige Rück sicht nehmen, unfern herzlichsten Dank und freundlichsten Gruß. Bern, den 1. Februar 1836. Äuber u. Comp. 14
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