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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1836
- Sprache
- Deutsch
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59 4 60 Handlungen und Leihbibliotheken, sowie auch dem Her ausgeber der „Lübecker Anzeigen" mitgetheilt. In Anhalt-Dessau wurden am 6. Januar die Schrif-^ tcn aus der, unter dem Namen „des jungen De utsch- lan d s", oder „der jungen Literatur" bekannten literarischen Schule, namentlich die von Hei n e, Gu tz- kow, Wienbacg, Mundt u. Laube, verboten,! und sowohl den inländischen Buchhändlern und Buchfüh rern der Absatz und die Verbreitung dieser Schriften, als auch den Privaten die Haltung derselben, bei 20 Thlr. Geldstrafe für jedes Exemplar und Consiscation der Vorge fundenen Exemplare, untersagt; auch die Genannten bei gleicher Strafe aufgesocdert, die etwa bereits im Debit, oder in Händen habenden Exemplare von Schriften der ge nannten 5 Schriftsteller binnen 3 Tagen an die Rcgier- ungs-Eanzlei abzuliescrn. Buchhandel. Entgegnung. Herrn Reimer, sowie jeden andern Herrn Verleger, kann allerdings die Herabsetzung eines seiner Werke durch einen Andern kränken; aber des Sortiments-Buchhändlers wird dabei nicht gedacht, der vielleicht ein solches theurcs Werk verschrieb, und dem dasselbe aus irgend einem Grunde, deren es viele gicbt, von dem Besteller wieder zurückgege ben wird. < Der Verleger verweigert dieRücknahme, und der Soct. Buchh. ist daher genöthigt, dieses theuce Weck zu behaltsn. Der Verleger verlangt seinen Saldo und streicht lachend das Geld in die Tasche, während der Sort. Buchh. den Schaden davon hat. Nach der Ansicht des Hrn. Reimtr soll nun sogar das Wcrkffo lange liegen bleiben, bis vielleicht ein anderer Käufer kommt. Ich erlaube mir daher ein solches Verfahren (welches Herr Reimer im Organ, S. 34, mißbilligt) zu vcrthei- digcn. Denn um das auf dem Lager liegende Werk los zu werden, um den Schaden einigermaßen zu decken, muß der Sort. Buchh. dasselbe zu einem billigeren Preis anbie- tcn, um wenigstens wieder zu seinem Gelbe zu kommen. Die Hrn. Verleger sind an diesem Verfahren selbst schuld, und cs hängt blos von ihnenab, dieses, so wie manches andere Uebel, zu heben. Bemerkung. Es ist wahrlich nicht erfreulich, zu sehen, wie bei dem gebildet sein sollenden Stande der Buchhändler in schrift lichen und öffentlichen Abfassungen Unhöflichkeiten immer mehr um sich greifen. Es scheinen sich manche Herren in dergleichen ordentlich zu gefallen. So fordert in Nr. 46 des Börsenbl. Herr B. in E. ein Verlagswcrkchen, ohne alles Ersuchen, indem bcfchlshaberischen Tone zurück: „Schleunig retour!" als sei cs eine Schuldigkeit der Sortimentshandlungen, die sem Befehle sofort nachzukommen. DecSortimcntshändler hat doch einmal die Exemplare des betreff. Merkchens nach Buchhändler-Usance bis zur nächsten Ostermesse in Com mission erhalten, und bedürfte es zur Aufhebung des Gesche henen doch wenigstens eines höflichen Ersuchens. Zur gefälligen Erwägung bei Abfassung des Usancen-Codex. Es kommt nicht selten vor, daß Handlungen, die selbst unregelmäßig im Abschließen der Rechnung sind, von ihren Creditorcn dessenungeächtct pünktliche Zahlung (resp. Entgegenkommen mit dem Gelbe) verlangen. Soll te es ecsteren nicht ebenso zur Pflicht gestellt werden, für die zeitige Einsendung des Rechnungsauszuges Sorge zu tragen? Wenigstens müßte es dem Zahlenden bei einer solchen Nachlässigkeit vor Beseitigung aller Differenzen billiger Weise frei stehen, ein Drittel des ungefähren Sal dos bis zur Herbstmesse zu übertragen. Ferner sollten einem einmal, nach Neujahr nbgesandten Rechnungsauszüge, keine Posten mit der beliebten Note „au f a l te Rech nun g" mehr nachgeschickt werden dür fen, wodurch auch schon erwähnter Zögerung zum Theil abgeholfen würde. Diese Usance möchte vielleicht nicht im Sinne der Her ren Verlagshändlcr sein ; allein soll denn der Sortiments- Händler sich in jede Willkühr des Verlagshändters fügen, und warum treten unsere ersten Sortimentshandlungen nichtöffentlich dagegen auf, wozu ihnen sooft Veranlas sung gegeben wird? W u n s ch. Möchten sich doch endlich Alle, welche Neuigkeiten versenden, zum Einsenden von Rcmittendcn - Facturen, und zwar in doppelten Exemplaren, entschließen; das Ge schäft des Remittircns würde dadurch so sehr erleichtert werden! Nekrolog. In der Nacht vom 13 zum 14. Jan. starb Hr. Karl C h r. T-raug. Tauchnitz in Leipzig. Am Abend des 13. kehrte er noch gesund und muntern Geistes von seinem, in der Nähe Leipzigs gelegenen, Gute zurück, und am Morgen des folgenden Tages fand man ihn todt in seinem Bette, von einem Schlagflusse aus dem Kreise der Seinen hinweg- gerafft. Alle, die ihn kannten, trauern tief über seinen Ver lust, denn er war ein Mann vom edelsten Charakter und von unermüdlicher Thätigkeit und Umsicht in seinem Berufe! Er war am 29. Oct. 1761 zu Großparthau bei Grimma geboren. Frühzeitig wandte sich seine Neigung den Wis senschaften zu, und nur die Armuth seines Vaters, eines Schullehrers, verhinderte ihn, dieser Neigung ganz zu folgen; doch ergriff er eine, den Wissenschaften verwandte Kunst, und trat im I. 1777 bei dem Leipziger Buchdru cker Sommer in die Lehre, der bald die vorzüglichen Ta lente des Jünglings entdeckte und sorgsam pflegte. Die wei tere Ausbildung empfingen sie bei den bewährtesten Mei stern in Gutenbcrg's Kunst, besonders bei dem, zu sei ner Zeit berühmten, Unger in Berlin. Seit 1792 trat
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