Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1835
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- Erscheinungsdatum
- 04.09.1835
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- Deutsch
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979 980 zur Erleichterung der Letzteren die Usance des Uebertrags von H des Saldo zur Michaelis-Messe erwirkte. Spater entstanden die Fabrik- und Speculations - Verlagshändler, Taschen - und Vier-Groschen-Ausgaben, das Spalten größerer Werke in portionsweise Lieferungen, Baarzahlungen u. s. w. Alle diese Umänderungen liegen in der Erfahrung des Unter zeichneten, der ihrer noch viel mehrere nachzuwcisen vermag: jede derselben ging von Einzelnen und der Minorität aus und erwarb sich nach und nach die Zustimmung der Majorität; diejenigen, welche nicht nackgeben und mitgehen wollten, er hoben Wehklagen und prophezeiten den Untergang des Ge schäfts, bis auch sie sich ins Neue einlebten und getrost foct- handelten. Jede der erwähnten neuen Geschäftsarten entsprang nicht aus Willkür, sondern aus der Entwickelung der Literatur zu größerem Umschwung und aus besserer Kenntniß kaufmänni scher Verfahrungsarlen bei unfern Geschäftsgenosscn. Sind wir nun jetzt auf dem Gipfel des Umschwungs un serer Literatur, um zu sagen: so weit und nicht weiter? Können wir jetzt, wo im Vaterlands die Zollschranken ge wichen sind und die Verbindungen der deutschen Staaten durch Bahnen und Eile erst recht enge werden, über den bevorste henden kaufmännischen Geschäftsgang eine richtige Voraus sicht haben? Ist cs jetzt an der Zeit, die bei uns eben waltenden Usan cen festzuhalten und durch ein Satzungsbuch für länger oder gar für immer gesetzlich bindende Regeln zu geben? Wer wird sich in Bewahrung und Benutzung seines Eigenthums durch ein Satzungsbuch binden und hemmen lassen? Der Unterzeichnete befolgt die Usance des Uebertrags von ^ des Saldo zur Zahlung in der Michaelis-Messe, ja im Falle der Noch bewilligt ec dem Ordentlichen und Redlichen größere Nachsicht—aber auch, da wo er Mißtrauen hat, thut er es nicht, beschränkt den Credit; daran kann keine Usance ihn hindern, auch wenn sie durch Beschluß des Vereins gesetzlich bindend geworden wäre. Die Aufforderung in No. 6. des Börsenblattes enthält zwei rein aus der Technik unserS Geschäfts hervorgegangene Fragen und vielleicht haben diese den Berichterstatter in der all gemeinen Zeitung veranlaßt, die Verhältnisse zwischen Ver lags - und Sortimentshänder zu berühren oder vielmehr zu provociren, welches besser gewesen wäre zu unterlassen, da sie ganz eigentlich nur in unfern innern Haushalt gehören. Diese Fragen beantwortet Unterzeichneter gern, da sie von einem Sortimentshändler aufgeworfen sind und derselbe allei nig einen solchen als eigentlichen College» betrachtet; — Verlegen kann Jeder, jeden Standes, wenn er Capital aus Gewinn und Verlust anlcgen, damit spielen will. Erste Frage: Ist der Sortimentshändler gegen den Verleger verpflich tet, die Fortsetzung von einem Buche, welches in Liefe rungen erscheint, und wovon jede Lieferung einzeln berech net wird, in derselben Anzahl zu nehmen, in welcher er die erste Lieferung empfangen hat, wenn darüber nicht vorher ausdrückliche Bedingungen vom Verleger gemacht sind ? Nein — denn der Sortimentshändler ist nicht im Stande, den Käufer der ersten Lieferung zur Abnahme der folgenden zu zwingen — und — soll er diese etwa Gestorbenen oder Ver armten nachwerfen ? Ist er auf die Bedingung des Verlegers zum Behalten cingegangen, so muß er freilich nun erfüllen, was er thörichterweife zugestanden hat. Zweite Frage: Ist der Sortimentshändler verpflichtet, einem Nemis- sions - Gesuche um ihm eingcsendete Novitäten außer der Zeit unbedingt Folge zu leisten, und ist der Verleger berech tigt, in der Ostermesse alle Remittenden von solcher Hand lung, die er früher um Remission ersucht hat, zurückzu weisen? — — Der Verleger bittet um Zurücksendung, weil er aus Mangel an Exemplaren in Verlegenheit ist; — sollte der Sor- timentshändlcr nicht die Gefälligkeit haben wollen, diese Bitte zu erfüllen ? oder aber, wenn ihm später von Kunden noch ein Exemplar zurückgegcben wird, dieses der Verleger nicht noch von ihm zurücknehmcn wollen? Wie kann man rechten mö gen bei so kleinen Vorfällen, und wie wird ein Satzungsbuch dabei aushelfen können? Bedenken wir doch, daß unser so sehr ins Detail gehendes Geschäft nur zufriedenstellend und gewinngebend sein kann, wenn durch gegenseitige Gefälligkeit einer dem Andern forthilft. Wahr ist's, der Sortimentshändler einzeln hängt viel von den Verlegernab, da er keinen derselben entbehren kann, wiederum aber der Verleger von der Gcsammtheit der Sortimentshändler. Der Verleger, der unbillig in seinen Bedingungen, hart in Zahlungsverhältnissen, ungefällig in einzelnen Fällen, ab stoßend in seinem Benehmen gegen die Sortimentshändler ist, wird bald erfahren und fühlen, in wie nachtheilige Stellung ec sich gebracht hat. Der Unterzeichnete, seit zehn Jahren Verleger, gesteht gern, daß er einen Theil des guten Fortgangs, welchen sein Ver lag genießt, dem freundlichen Verhältnisse, in welchem er mit seinen Sortimentshandel - College» zu stehen das Glück hat, verdankt. Allgemeine Principien wendet er nicht an, sondern behandelt jede Handlung, je nachdem sie sich stellt: ist sie un- thätig, unordentlich, tritt sie mit anmaßlichen Forderungen auf, so wird ihr nicht die Aufmerksamkeit und Zuvorkommen, heit gewahrt, wie den bessern. Jedoch eine Usance gilt mir als bindende Regel: Abschluß bis Ende Juni jedes Jahres. Gewiß ist eine Discussion im Börsenblatt über die.buch händlerischen Usancen zu wünschen und das Anerbieten des Herrn Ensli», eine Sammlung derselben herzustcllen, höchst dankenswert!): dadurch wird in gegenseitiger Verständigung größere Klarheit in unser» Geschäftsgang kommen, auch irrige Ansichten über die Natur und Art unseres Vereins werden da durch berichtigt werden. Unser Handel ist ein freier, unsere Börse keine In nungs-Halle, unser Verein kein gesetzgebendes richterliches Institut, sondern ein berathendcs zur Bewahrung der Ord nung; — die Hauptkraft unsers-Vereins ist die morali sche. In ihm zu sein, sei Ehre. — Zwar kann nicht un tersucht werden, wer derselben werth ist, aber eine Scheu, durch öffentliche unwürdige Handlungen sich dieser Ehre ver lustig zu machen, wird eintretcn und ist bereits da. Damit
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