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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1835
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- Deutsch
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883 884 „der letzten Brotkruste des Armen vermehren zu wollen ! man „behauptete von mir, die unglücklichen Verhältnisse der Ww. „Everaerts und ihrer Familie genau gekannt und sie dennoch „absichtlich verfolgt zu haben: — ich erkläre gegen den letzter» „Vorwurf hiermit auf meinen feierlich geleisteten Eid, daß „ich weder die alte Frau, noch irgend Jemanden von ihrer Fa- „milie, daß ich ihre Wohnungen eben so wenig als sine der „übrigen Beklagten anders als durch den Titel der Nachdrücke „und durch die Ladungen je gekannt und auch nichts voa ihren „Vermögensumstanden gewußt habe. Wenn wir aber diese „Behauptungen auch einen Augenblick als wahr gelten lassen „wollten, so würden sie doch wohl nicht als Beweis für die „Straflosigkeit gelten können, da es wohl Niemandem ein- „fallen wird, die Frage, ob cs dem Armen erlaubt wäre, den „Reichen zu übervorthcilen, mit ja zu beantworten. Wol len oder dürfen wir nun nach den Begriffen der Beklagten „den, bei der ganzen Gelehrten - und Buchhändler-Welt übli- „chen, Vergleich des Nachdrucks mit dem Diebstahle nicht „annehmen, so wird es uns doch zu untersuchen erlaubt sein, „ob Uebervortheilen des Reichern ein Privilegium des Armen „sei? Findet sich aber bald, daß das nicht der Fall sei» kann „noch darf, so berücksichtige man doch auch einigermaßen die „von Sr. Majestät dem Könige durch Privilegien und Ver träge mit erlauchten Fürsten geehrten, von dem hohen „Bundestage, wie von dem größten Theile gekrönter Häupter „geschützten Rechte der Schriftsteller und Verleger und werfe „nur einen Blick darauf, wie die schändliche Schmerotzer- „pflanze—Nachdruck — den respectablen Familien der „Schriftsteller und Verleger, welche Letztere schweres Hono- „rar bezahlen, große Capitalien daran setzen, den Wissen schaften und Künsten Bahn zu brechen, Mark und Blut „aussaugt, und sic nicht selten an den Bettelstab bringt. „Man erwäge, wie der Nachdruckcr und keine Helfershelfer im „Hinterhalte auf ihren Raub lauern, bis sie ohne Honorar, „ohne alles Risico ihren Fang sicher haben. Hat man nun „seine Ansichten dahin geläutert, daß bessere Begriffe von Ei- „genthum und Diebstahl die unausbleiblichen schönen Folgen „davon sind, dann wird man auch zu der Höhe gelangen, um „einen richtigen Unterschied zwischen Denuncianten und einem „Ehrenmanne zu machen, welcher die Pflicht eines braven „Bürgers (zu zeigen, wo das geraubte Gut steckt), trotz dem „Geschrei und den Anfeindungen der Bctheiiigten, nicht uner füllt lassen will. Zudem haben die Herren Vertheidiger den „Standpunkt verlassen, aus welchem meine Stellung einzig „richtig zu beurtheilen ist; ich muß mir daher erlauben, den „Gang dieser Sache mit einigen kurzen Beleuchtungen zu „erhellen. „Nachdem durch viele Zeitungsanzeigen eine Menge „Nachdrücke, und unter andern manche von preußischen Schrift- „stellern und Verlegern, worunter des Herrn Geheimen-Raths „vonR aumer, Geschichte derHohenstauffen ic., feil „geboten worden war, richteten, dazu noch besonders aufgefor- „dert, die hiesigen fünf Buchhändler Dumont-Schauberg, Rom merskirchen, I. G. Schmitz, Peter Schmitz und ich Anfangs „vorigen Jahrs ein unterthänigstes Gesuch um Unterstützung „gegen den Nachdruck und den Verkauf von Nachdrücken an „ein königliches hohes Ministerium. Hochdasselbe bestimmte „durch eine Verfügung an eine hiesige hochlöbliche Behörde, ! „daß die Bittsteller als Sachverständige durch Angabe, wie und i „wo die Nachdrücke zu finden wären, das öffentliche Ministe rium zu unterstützen hätten, der alphabetischen Reihenfolge „wegen stand mein Namen zuerst, und so erhielt ich die Auf forderung zuerst für Alle. Auf diesem Sachverhältnisse be ruhte meine Anzeige, womit ich nur eine heilige Pflicht im „Namen aller Unterzeichner, im Namen des gesammten Buch- „handels zu erfüllen glaubte. In dieser festen Ueberzeugung, „welche einzig meine Handlungen leitete, überlasse ich es auch „heute dem königl. hochlöblichen Landgerichte, dem gebildeten Publicum unserer großen Stadt, dessen Mitglied und unbe- „scholtencr Bürger zu sein ich mir zur großen Ehre rechne, zu „beurtheilen, ob ich den verächtlichen Namen eines Dcnun- „ciantcn verdiene oder ob ich durch Pflichttreue gerechtfertigte „Ansprüche habe, ein königliches öffentliches Ministerium zu „bitten, mir seinen Schutz gegen die Angriffe der Verläum- „dung angcdeihen zu lassen. „Als ich mich sehr zufällig durch den vollständigen Katalog „der Christoph Schmid'schcn Schriften veranlaßt sah, zu „fürchten, daß ich mich in meiner ersten Angabe geirrt haben „könnte, beeilte ich mich unterm 18. Mai». I., mich an die „rechtmäßigen Verleger der beiden Schriften „Jtha, Gräfin von Toggenburg", und „Hirlanda" „Herrn Buchhändler Doll in Augsburg, mit der Bitte um die „nöthigen Aufschlüsse zu wenden. Nachdem dieser College „mir, mit seinem Briefe vom 25. Juni v. I., den Herrn „Franz Alois Waitzenegger, Caplan in Bregenz, als Ver fasser genannt und mir mit der Bemerkung, daß er schon im „Jahre 1822 gestorben wäre, die auf den Verlag bezüglichen, „eigenhändigen Briefe dieses Verfassers eingcsandt hatte, er- „suchte ich aus Besorgniß, den Angeklagten unverdienter Weise ! „Nachtheile zufügen zu können, den königl. Jnstructionsrich- § „ter, diese Erklärung zu Protokoll zu nehmen, und erbot mich, „diese Briefe zu den Acten zu geben. Diese kurze aber wahr- „hafte Geschichtserzählung wird hinreichen, um die falschen „Unterstellungen in ihrem wahren Lichte zu zeigen. Ich darf „nicht fürchten, daß der königl. Gerichtshof die aufgestellte „Behauptung, daß der Everaerts'sche Abdruck jener wäre, wo- „zu der französische DouanendirectorGcrsas die Erlaubniß er- „theilt hätte, als gerechtfertigt gelten lassen werde, weil ich „zu sehr überzeugt bin, daß derselbe, als Resultat seiner Weis feit und Gerechtigkeit, längst schon die einzig richtige Ansicht „gewonnen haben wird, wie dieser Abdruck dann der als „Original bezeichnten Schrift wörtlich gleich sein müßte, aber „nicht jener, welche Christoph Schmid bearbeitet hat, wovon „ich mich zur Genüge überzeugt habe. Eben so vertiauens- „voll kann ich es dem hohen Gerichtshöfe anheimstellrn, zu „ermessen, welche Berücksichtigung die Behauptungen verdie- „nen, daß meine Frau von der Familie Görres gleich gekannt „worden wäre, daß man sich deswegen so zutraulich gegen „sie geäußert hatte und daß meine Erklärung bei der königl. „Oberprocuratur und dxm Herrn Jnstructionsüchter der „Wahrheit ermangele, weil sie sich nach Verlauf von so „vielen Monaten nicht eines jeden Wortes über eim, von ihr „längst vergessene, in den Hauptpunkten ihr immer fremd ge- I „bliebene Sache erinnere. Hatten doch die vielm, seitdem
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