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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1835
- Sprache
- Deutsch
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827 828 Schwierigkeit. Soll ein Zeuge herbei gerufen werden? — Dos geht während der Messe nicht. Man muß sich auf die Gewissenhaftigkeit der beim Conseriren eingestellten Personen allein verlassen. b>) Es giebt Handlungen, mit denen zum conf. Rech nungsabschluß zu gelangen, stets eine unendlich schwierige Aufgabe bleibt. Theils ist davon Unordnung, theils Mair- gel an Mitteln zur Deckung des sich ergebenden Saldo die Ursache. In letztem Falle ist man bald fertig: man hebt so fort die Rechnung auf. — Nicht so schnell gehts mit den un ordentlichen, trägen und saumseligen Geschäftsführern, bei denen es nicht an Mitteln zur Deckung, wohl aber an gutem Willen fehlt, ihre Angelegenheiten zu rcguliren. Man sen det, oder vielmehr man verschwendet, Transportangabcn, Auszüge, Abschlüsse, freundliche Erinnerungen, Mahnun gen an Abschluß, Drohungen — alles vergebens; sie leisten alljährlich eine Zahlung, sic verlangen ihren Bedarf — aber sie schließen nicht ab und sind gegen alles taub, was diesen Punkt betrifft. „Lächerliche Pedanterie" erwiederte mir ein mal Einer. — Da sie den bedeutendsten Theil des Saldo zah len und gezahlt haben, so mag man nicht gern die äußersten Mittel ergreifen und so verstreichen 3, 4 und mehr Jahre, ohne daß ein conf. Abschluß zu Stande kommt, und von Jahr zu Jahr wird die anfangs leichte Regulirung dieser An gelegenheit schwieriger. Die betreffenden Papiere werden zu rückgelegt, endlich gar cassirt — kurz es ist ein verdrießliches Unwesen sonder Gleichen. Wie ist dem abzuhclfen?— ich meine, man nimmt einen bestimmten Zeitraum (etwa 2 Jahre) an. Ist nach Verlauf dieser Zeit, trotz aller ange wandten Mühe, der Abschluß durch die Saumseligkeit des einen TheileS noch nicht herbeigefübrt, so formirt der an dere Tbeil den Abschluß nach seinem Buche und der Saum- scliggewesene muß diesen als richtig anerkennen. Um den ganz nichtigen Vorwand, die betreffenden Papiere nicht erhal ten zu haben, noch mehr zu entkräften, kann man sich die erfolgte Absendung des letzten desfallsigen Schreibens etwa 3 Monate vor Ablauf des gesteckten Termincs in Leipzig ic. be scheinigen lassen. Dieses Schreiben würde nochmals voll ständigen Rechnungsabschluß mit der Anzeige enthalten müs sen, daß nach Ablauf des Termines dieser Abschluß als der allein gültige zu betrachten sei. Solcher Punkte giebt es, wie Jeder weiß, noch viele, und hoffentlich werden in Kurzem von andern Seiten ähnliche u. zum Theil noch wichtigere Vorschläge zur Sprache gebracht werden. Vielleicht dürfte cs ersprießlich sein, wenn der Codex noch weiter ausgedehnt, oder ihm ein Anhang beigefügt würde, der eine kurzgefaßte Geschäftsanweisung enthielte, in der so manche, die.buchhändlerische Geschäftsführung erschwerende und Differenzen herbeiführende Unregelmäßigkeiten besprochen würden, wie z. B. das verwerfliche Nemittiren unter der Rubrik „weder pro noch contra notirt," das Nichtsummiren der Remittendenfacturen, das Zusammenwerfen der Dispo- nenden und Remittenden auf den Facturen und vieles Andere. Es lassen sich auf einem einzigen Bogen viel solcher Angele genheiten berühren und berichtigen, und es erscheint dies um so nöthiger, wenn der Codex, wie im Börfenprotokoll angc- deutet ist, auch den nicht gelernten Buchhändlern nützen soll- S. 7. Gutenberg's Jubiläum. Aus Ungarn ist der Redaction ein I. D. Unterzeichne ter Vorschlag zur Feier dieses Festes eingesandt worden, im Wesentlichen folgenden Inhalts: 1) Der passendste Ort zur Feier scheint Mainz, als Ort der Erfindung und Vaterstadt Gutenberg's. 2) Der Tag zur Feier ist der Tag der Enthüllung des von Thorwaldsen und Bissen verfertigten Denkmals, mithin von dem zur Errichtung dieses Denkmals bestehenden Comits zu bestimmen. 3) Zur Anordnung des Festes wird von demselben Comits ein Ausschuß erwählt, welcher das Programm entwirft, nach Genehmigung dex Behörden drucken läßt und, nebst Aufruf zur Thcilnahme an Buchdrucker, Schrift- gießer und Literaturfrcunde, allen Buchhandlungen zu sendet. 4) Das Comits wird ferner gebeten, die nothwendigen Ko sten vorschußweise zu bestreiten, bis die Beiträge der Theilnehmer, zu welchen dieselben aufzufordern sind, eingchen. Später wird öffentlich Rechnung abgelegt und dex zu erwartende Ueberschuß zur Gründung einer Versorgungsanstalt für alte und arbeitsunfähig gewordene Genossen der B ucddrucker k u n st verwandt. 5) Zur Berathung über die Gründung, Einrichtung und Fundirung dieser Anstalt werden sich die zur Feier ver sammelten Herren Buchhändler, Buchdruckerei- und Schriftgießerei - Besitzer, oder deren Stellvertreter, am Vorabend des Festes in einem passenden Locale versam meln. Der in dieser Versammlung zu entwerfende Vorschlag circulirt während der Festtage und wird nach dem Feste einer zweiten Versammlung zu nochmaliger Discussion und Annahme vorgelegt. 6) Das Festprogramm enthält die Anordnung der Züge mit Insignien u. Fahnen der theilnchmenden Städte, Buch druckereien ic., die Feier der Enthüllung des Monuments, die Folge der zu haltenden Reden, die Art der Beleuch tung der Festgebäude, Stammhäuser Gutenberg's rc., so wie die ferneren Festlichkeiten zum Vergnügen der einhei mischen und fremden Theilnehmer. 7) Eine vollständige Beschreibung des ganzen Festes, nebst einer Liste sammtlicher Theilnehmer und Beiträge, wie auch dieAcle der erwähnten Dersorgungsanstalt, wird mit allen Originalunterschriften auf der Mainzer Stadtbibliothek dcponirt und spater durch den Druck öffentlich bekannt gemacht. Erklärung. Mit Vergnügen erfüllt die Redaction den Wunsch der Lemberger Buchhandlung, C. G. P faff's Witwe, nach träglich zu öffentlicher Kunde zu bringen, daß dieselbe gegen die mißbräuchliche Nennung ihres Namens auf dem bekannten Prospectus der pariser Bibliothek deutscher Classiker, gleich den früher im Börsenbl. angezeigten Handlungen, protestict — und dies nur deshalb später gethan hat als die andern, weil ihr jenes Eircular nicht xsr Post, sondern im Fuhrballen zu gekommen ist. —
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