für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Getehäkts^weige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirtcn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt -es Börsenvereins. ^ 27. Freitags, den 3. Juli 1835. Bucht) l. Aus der Schweiz. Der in No. 13. des Börsenblattes mitgctheilte Vorschlag zu Veranstaltung einer gleichförmigen Ausgabe sämmtl. deut scher Elassikec hat wider mein Erwarten theilweise Anklang und Beifall gefunden und Herrn Brockhaus veranlaßt, zu demselben Ende hin in No. 19. einen Vorschlag anderer Act zu machen. Er zählt dabei einige Schwierigkeiten auf, welche der Ausführung meines Planes (der nach seiner Versicherung „vortrefflich sein würde, wenn er in der Praxis ausführbar wäre,") entgegcnstehen; es möge mir daher vergönnt sein, ei nige Bemerkungen daran zu knüpfen. Ich schicke dabei die Versicherung voraus, daß cs mich aufrichtig freuen wird, wenn das Anerbieten des Hrn. Br. bci sämmtlichen Verlegern den ge wünschten Anklang findet, denn ob auf dem oder jenem Wege das Ziel erreicht wird, kann gleichgültig sein, wenn nur den Anforderungen, welche das literarische Publicum den jetzigen Verhältnissen gemäß zu machen berechtigt ist, möglichst ent sprochen wird. Indessen scheint es, daß sich der Ausführung des lehtern Planes dieselben Schwierigkeiten und in noch größe rem Maße entgcgenstellen als dem ersten. Wir wollen diese da her der Reihe nach betrachten, und, um alle Nebenrücksichten fern zu halten, möge, ganz abgesehen von den Urhebern der beiden Pläne, der eine mit No. 19. und der andere mit No. 13. be zeichnet werden. Die erste Schwierigkeit ist, etwa 50 betheiligte Ver leger unter einen Hut zu bringen. Dies wird von No. 13 unbedingt zugegeben, und damit steht und fällt der ganze Plan. Die Gründe, warum zur wirklichen Vereinigung we nig Hoffnung ist, mögen unerörtert bleiben, da sie so ziemlich 2. Jahrgang. auf der Hand liegen. Diese Hoffnung ist aber bei dem Plane No. 19 noch weit geringer. Viele und wenn nicht die meisten, doch die bedeutendsten Verleger besitzen eigene Druckereien und sind daher gewiß nicht geneigt, den daraus erwachsenden Vor theil einem andern zu überlassen. Nach No. 13 dagegen würde jeder Verleger, insofern er den Anforderungendes tz 8 vollkom men Genüge leistet, was erwartet werden darf, in der Regel den Druck der eigenen Verlagswerke übernehmen. Da ferner, wer auch immer den Plan No. 19. ausführen möchte, dies nicht ohne verhältnismäßigen Gewinn denkbar ist, so würde die Be sorgnis derTheilnehmcrvor Uebccvorthcilung, auch beider voll ständigsten Ueberzeugung von richtiger Rcchnungsstcllung, im merhin größer sein als bei einem auf gemeinschaftliche Rech nung und Gefahr begonnenen Geschäft, dessen Verwaltung wegen der Statt findenden Eontrole für die Teilnehmer eine öf fentliche zu nennen ist. Die zw ei ^Schwierigkeitsoll dieAbschatzung des Ver lages darbieten. Das ist wohl nicht so schwierig, als es auf den ersten Anblick scheint, und wenn es nicht am guten Willen gebricht, so sollte es am Können noch weniger fehlen. Daß es sich hier nicht um eine Schatzung des geistigen Wcrthes handelt, ist klar, es kann also blos der mercantilische Werth in Anschlag kommen. Wie sehr aber der letztere oft vom ersteren verschie den ist, braucht nicht gezeigt zu werden; indessen dürfte bei an erkannt klassischen Werken dieser Unterschied am geringsten sein. Wenn nun jeder Verleger den Werth seines Verlages für sich ! selbst zu bestimmen im Stande ist, — und diese Fähigkeit wird man Verlegern solcher Werke doch wohl zutrauen dürfen, — warum sollte dann auf den Grund der als richtig documentirten s Einzclschätzungen nicht leicht der wahre Gcsammtwerth ermit- ! lelt werden können? 52