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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1835
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- Deutsch
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539 540 3. Sind viele, wo nicht die meisten Verleger durch bc- sondre Verträge mit den Schriftstellern oder ihren Hinterblie benen so eng gebunden, daß es ihnen unmöglich werden würde, dem Actienvereine beizutreten, wenn auch alle andern Hin dernisse sich heben ließen. Fragt man nun endlich noch, welchen bcsondern Nutzen eine also beabsichtigte Uniformität bezwecken möchte, so stellt sich fast kein anderer dar, als daß sämmtliche Werke gleich ei nem Regiment wohl angekleidetec Soldaten im Bücherschrank aufgestellt wären, mehr um durch Gleichförmigkeit das Auge zu befriedigen, als zur Benutzung anzureizen; ja es möchte daraus noch die Unbequemlichkeit entstehen, daß es schwerer halten würde, einzelnes aufzufindcn, und manchem Bücher freund würde cs sogar unlieb sein, wenn er nicht sofort diesen oder jenen Lieblingsschriftsteller mühlos und halb im Dun keln aufzufinden vermöchte. Es ist aber für Deutschland noch besonders zu beach ten, daß in Deutschland zur Zeit noch ewige Verlagsrechtc bestehen, und daß nicht wie in England, Frankreich, Italien u. s. w. die elastischen Schriftsteller der Nation Gemeingut geworden sind; wenn man sich also vergleichungsweise auf diese Länder bezieht und den Mangel ähnlicher Unternehmun gen bei uns zum Vorwurf gereichen läßt, so ergicbt sich die Ungerechtigkeit einer solchen Beschuldigung gar leicht aus dem verfehlten Standpunkt. Ucbrigens sind lebende oder jüngst verstorbene Schriftsteller auch in den genannten Ländern nicht der freien Benutzung anheim gestellt und dürften dort also auch nicht einer Gcsammtausgabe der klassischen Schriftsteller beigcsellt werden. Indem ich dies der bessern Erwägung anheim stelle, muß ich noch einmal einen persönlichen Fall und zwar zum letzten Mal, unter allen Umstanden, berühren. Es ist nämlich in dem Aufsatz in Nr. 13 d. Bl. von Jean Paul's Werken die Rede, und ihrer Inkorrektheit und schlechten Ausstattung erwähnt. Was nun den ersten Vorwurf anlangt, so pflichte ich darin dem Einsender keineswegs bei, und bin vielmehr sicher, daß derselbe durchweg nicht aus eigner Anschauung, sondern aus Hörensagen, wie cs zu geschehen pflegt, spricht. Allerdings sind einige Lieferungen, besonders die 6. und 9. durch den Drucker, gegen meine ausdrückliche Vorschrift und Bitte, vernachlässigt, mehrere andere dagegen, namentlich die erste Lieferung, musterhaft corrcct trotz der großen Schwie rigkeiten, die in I Paul's Schreibart und Styl liegen. Was nächstdem das Acußcrc anlangt, so existiren vier verschiedene Ausgaben, von denen die geringste noch immer viel besser be schaffen ist als die früheren von Schiller, Göthc, Herder, Klopstock u. s. w., die beste auf Velinpapier aber nur von Ucbclwollendcn oder Kenntnißlosen ärmlich genannt werden kann. Diese beste Ausgabe kostet aber immer noch weniger als früher die Einzelwerke, die meist in dürftiger Gestalt vor handen waren. Was nun den Vorwurf der Uebertheuerung anlangt, so frage ich Jeden, der einigermaßen ein Urtheil in der Sache hat, ob unter nachbenannten Umständen eine solche Beschuldigung wohl Begründung findet? 1. Das den Erben des Dichters gezahlte Honorar mit Herzuziehen der Abfindungssumme berechtigter Verleger war so bedeutend, daß, ohne Papier und Druckkosten zu gedenken, jedes Exemplar mir, dem Verleger, fast 8 Thlr. baar B. Z. kostete; nicht sehr viel weniger betrugen die Druckkosten ins- gesammt. 2. Außer jenen erheblichen Kosten und dem bedeutenden Risiko, welches ein solches Unternehmen begleitete, das einen Eapitalstock von beinahe 70,000 Thlr. in Anspruch nahm, brachte ich noch dem Werke alle diejenigen Schriften zum Opfer, die bereits in meinem Verlage sich befanden und die dem Umfange und Werth nach zu den ausgezeichnetsten des Dichters gehörten, wodurch ich eine Einbuße von mindestens 2000 Thlr. jährlich erlitt, da der Absatz der einzelnen Werke mit dem Erscheinen der Gcsammtausgabe so gut wie vernichtet war. Nach dieser der Wahrheit getreuen Darstellung des Ver hältnisses werden redliche Sachverständige mich nicht ferner unbillig beurtheilcn, dem müßigen Geschrei Uebelwollender aber kann ich ruhig mit Schweigen und Verachtung be gegnen. Berlin, d. 8. Mai 1635. G. Reimer. Buchhalterei der Buchhändler- Zu Ende meiner kurzen Andeutung unter obiger Ucber- schrift in Nr. 51 vor. Jahr zeigte ich an, daß ich eine Buch haltung für Buchhändler nach den Grundsätzen der doppelten italienischen Buchhaltungs-Wissenschaft herauszugeben ge dächte, setzte den Termin bis nach der Ostermcffe aus und bat bis dahin um gründliche Einwendungen und Zurechtweisungen. Gern hätte ich dergleichen von andern Seiten vernommen als in Nr. 13 des Krieger'schen Wochenblattes, wo am Ende einer Reccnsion der Buchhaltung bei Ackermann meiner und meines Unternehmens nicht eben in der Art gedacht wird, wie ich es von einem Gebildeten erwartet hatte, und worin am Wenigsten ein einseitiges Urtheil gefällt werden sollte über eine Sache, die jenem Recenscnten noch gar nicht einmal vor Au gen lag. Als Feind aller Polemik gebe ich das Weitere hier über dem allgemeinen Urtheil anheim und beschränke mich nur auf die Punkte, die der Sache wegen eine Antwort nöthig machen. Der Verfasser der Buchhaltung bei Ackermann hat selbst sein Werk einen Versuch genannt. Aus diesem Gesichts punkte habe ich es betrachtet und in diesem Sinne mir darüber ein Urtheil erlaubt. Der guten Sache wegen hielt ich es für nöthig, darauf aufmerksam zu machen, daß durch die doppelte Buchhaltung auf einfachere Weise als in jener Anleitung die gewünschten Resultate zu erlangen wären; da der Buch händler allerdings Ursache hat,alle unnöthigen zeitraubenden Ar beiten zu vermeiden. Ehe jenes Werk erschienen war, habe ich die doppelte Buchhaltung in Anwendung ,ür unser Ge schäft praktisch geführt und fühle mich fest und sicher genug, um öffentlich mit einem praktischen Handbuch aufzutreten. Fern von lächerlicher Anmaßung darf ich mir wohl ein Urtheil über ähnliche Erscheinungen erlauben, das ich naher zu beleuch ten jederzeit bereit bin, was aber für jetzt zu nichts führen dürfte, da diese Wissenschaft unter Buchhändlern bisher wenig oder vielleicht gar nicht praktisch angewandt wurde. Recensent schließt daraus auf eine Unvollständigkeit mei nes Werkes, daß ich zur Einrichtung der doppelten Buchhal-
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