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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1835
- Sprache
- Deutsch
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259 260 Erblasser cinzuliefcrn. Würden in einem Nachlasse sich Manuskripte vorsinden, oder sollten sonst dergleichen dem Auctions-Cvmmissarius zur Auktion überliefert werden, so muß er mit vorzüglicher Sorgfalt prüfen, ob solche nicht auch das Eigcnthum eines Dritten sind, und in diesem Falle muß er die Versteigerung nicht ohne Genehmigung dazu Seitens des eigentlichen Eigenthümers veranlassen." Unter die „in den preuß. Staaten verbotenen" Bücher gehören aber auch die Nachdrücke. Wenn nun gleich das angeführte Reglement zunächst nur für die berliner Auctions-Commissarien erlassen worden ist, so muß nach meiner Meinung doch der Paragraph 10 auf alle Thcile des Staates Anwendung finden, weil durch die Landesgcsctze der Nachdruck und Verkauf der Nachdrücke überall und schlechthin verboten ist. Es leidet also auch wohl kein Bedenken, daß man allenthalben in diesem Lande gegen dergleichen Contra- ventionen, die wohl oft nur aus Unkenntniß der rechtmäßigen Ausgaben und der Nachdrücke von Seiten der Auktionatoren begangen werden mögen, bei den Polizeibehörden Beschwerde führen und auf Einschrcitung rechnen darf, insofern dergleichen Bücher aus dem Nachlasse eines Privatmanns nicht hcrrührcn, und also nicht alt und gebraucht, oder wenn solche in mehrfacher Anzahl vorhanden sind. Da ich nun unmöglich weder alle Auctionskatalogc selbst bekommen und lesen, noch in allen Orten Beschwerden von hier aus erheben kann, so ersuche ich meine Herren Collcgen, auf Vorfälle der Art selbst ein wachsames Auge zu haben, sie zur Kcnntniß der Polizeibehörden ihres Amtes zu bringen, und unmittelbar auf Abhülfe anzutragcn; cs handelt dann jeder nicht nur nach dem Willen des Gesetzes und im Interesse der Gc- sammtheit, sondern auch und vorzüglich in seinem eigenen, da jeder zunächst selbst dadurch benachtheiligt wird. Eine gleichzeitige Anzeige wird aber auch mir stets willkommen sein und nicht unbenutzt bleiben. Berlin, den 1. März 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins E n s I i n. Buchhandel. Ueber den Beruf und Stand des deutschen Buchhändlers. (Schluß.) Das sind die Hauptzüge des vom Vers, nur als Umriß bingestelltcn Vorschlages, der uns alle Bcachrung des Vör- senvereins zu verdienen scheint. Die nähere Prüfung und Ausführung wäre jedenfalls hier in guten Händen. An jedem andern Orte ist freilich die Zahl der Lehrlinge weit geringer und schwerlich hinreichend zur Errichtung einer förmlichen Lehranstalt. Wo aber auch nur einige wenige Lehrlinge sich zusammen finden, da könnte durch Gemein sinn doch wohl für eine Art von Sonntagsschulc gesorgt werden, in welcher dann freilich nur das Aller» othwendigste gelehrt und hauptsächlich dahin gestrebt werden müßte, den eigenen Trieb nach weiterer Ausbildung stets von neuem anzuregen, damit die jungen Leute, als Gehüsten, ihre Mußestunden mit Lust und Liebe nicht allein geselligen, sondern auch höheren Zwecken zu widmen geneigt blieben. Für die fernere Ausbildung der Ge hülfen ließe sich ebenfalls durch Gemcinsinn gar Vieles thun. Vor allen Dingen könnte der Börsenvercin für eine zweckmäßige Aus wahl von Büchern sorgen, die den jungen Leuten auf eine bestimmte Zeit zur Benutzung gegeben und dann von den Principalen nach einem gewissen Turnus weiter gesandt wür den. Ferner könnte der Börsenverein die gründliche und zweckmäßige Bearbeitung des Buchhandels in seinen einzelnen Zweigen und Beziehungen veranlassen und endlich den Gehül- fen zu eigener Ausarbeitung jährlich ein paar Preisfragen stellen. Auf solche und ähnliche Weise könnte allerdings das in tellektuelle Leben der künftigen Buchhändler gar sehr gefördert und gehoben werden. Aber — die Wohlgesinntheit! — die steht, wie gesagt, auf einem andern Blatte. Die ist selten eine Folge des Unterrichts,— fast immer eine Frucht des Lebens; und doch gewiß nicht weniger wichtig als die intellektuelle Ausbildung. Wir räumen ein, daß es noch schwieriger ist, auf diesen Zweig der menschlichen Ausbildung der künftigen Buchhänd ler einen wirksamen Einfluß zu gewinnen, aber unmöglich will es uns nicht scheinen. Durch die seit kurzem ins Leben getretenen Organe des Buchhandels ist Gelegenheit gegeben, auf die Wichtigkeit und die höhcrn Zwecke des Instituts öffentlich aufmerksam zu ma chen. Den Eltern, die ihre Söhne dem Buchhandel bestim men, wird das hoffentlich nicht entgehen, sie werden das Ihrige thun, den Sinn für Redlichkeit, für Gemein wohl, für Wahrheit und Schönheit in den Ge mächern der Kinder zu wecken.— Dasselbe, und mehr noch, ist von den Vorstehern der Schulen und Erziehungsanstalten zu hoffen; von diesen könnten und sollten die Knaben schon specieller mit den wesentlichen Erfordernissen ihres künftigen Berufs bekannt und vertraut gemacht werden, sofern die
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