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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1835
- Sprache
- Deutsch
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231 232 hung nicht möglich ist, wenn nicht in ganz Deutschland die Befugniß, Buchhändler zu werden, an die förmliche Erlernung desselben, oder auch an andre gemeinschaftliche Bestimmungen, wie z. B. Moralitäts- und Maturitätszeugnisse u. ft w., ge knüpft wird. Ob eine allgemeine Verfügung der Art (we nigstens in Betreff der Sortimentshändler) nicht wünschens- werlh und heilsam wäre? — das ist eine Frage, deren Be antwortung wir jetzt nicht übernehmen wollen, die aber gewiß von den Regierungen beachtet und erwogen zu werden ver dient. — Bis dahin kann also das vom Vers, angedcutete Ziel nur theilweise erreicht werden, und zwar nach seinem eigenen Vorschläge nur in Leipzig „durch eine besondere Unterrichtsanstalt für Lehrlinge des Buchhandels." Wir wollen zunächst diesen Vorschlag näher betrachten und dann erwägen, ob nicht Aehnliches auch an anderen Orten zu erreichen möglich wäre. „In den leipziger Buchhandlungen mögen fortdauernd 50 — 60 und vielleicht mehr Lehrlinge gefunden wer den." Eine solche Zahl/ meint der Vers-, sei hinreichend zur Be gründung einer eigenen Anstalt, in zwei Elasten, so daß diejenigen Buchhändler, welche mehrere Lehrlinge haben, we nigstens einen immer im Geschäft behalten. Uebrigcns soll der Unterricht nur d Stunden wöchentlich, 3 an 3 Tagen, ertheilt werden. Eine von den Deputaten des Buchhandels erwählte Commission übernimmt die Leitung, die Wahl der Lehrer und Unterrichtsgegenstände :c. Der Börsenverein giebt eine Summe zur ersten Einrichtung und einen jährlichen Beitrag her; die übrigen Kosten werben durch Beiträge der Eltern der Lehrlinge und des leipziger Buchhändlervereins bestritten :c. Auch den Gehülfen müßte, wenigstens Sonn tags , die Thcilnahme an den für sie passenden Unterrichts stunden gestattet sein. — Die Lehrherren würden den Vortheil haben, einen Lehrling mehr halten zu können, weil die Eltern außer dem Schulgelde gern höheres Lehrgeld zahlen wür den (?). Die Ausgelernten würden mit Sicherheit auf gute Stellen rechnen können und die Gesammtheit der Buchhänd ler würde den wesentlichen Vortheil erlangen, die Lehrlinge, welche in dem allgemeinem Stapelort meist die fremden Lager unter Händen haben, ohne obrigkeitliches Einschreiten und ohne Auferlegen eines dem Buchhandel nicht angemessenen Zunftzwanges, durch eine solche Unterrichlsanstalt in steter Eontrole zu wissen. — (Beschluß folgt.) Ueber Insertionen. Es gibt nur wenig Bücher, welche dem Publikum ohne Ankündigung in öffentlichen Blättern bekannt werden können. Ohne Bekanntmachung aber ist keine Nachfrage und kein Absatz zu erwarten. Die Opfer, welche ein lebendiges Ver lagsgeschäft zu diesem Behuf bringen muß, übersteigen alle Berechnung und gehen im Durchschnitt selbst bei solchen, die splendid honoriren, weit über die jährlichen Honorarauf- wände. Es ist mir eine Verlagshandlung bekannt, deren jährlicher Insectionsaufwand 6 bis 8000 Thaler beträgt. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes gebieten Recht und Billigkeit die strenge Befolgung folgender Grundsätze, ohne die endlich das ganze Geschäft erliegen müßte. 1) Billigere Berechnung der Gebühren bei solchen Zeit schriften, die sie bisher unmäßig hoch berechnet haben, z. B. für die gespaltene Zeile bei nur sehr schwachen Auflagen 2 und 3 Groschen. 2) Jeder rechtliche College muß sichs zum strengsten Grundsatz und zur Bedingung seines ehrlichen Rufes machen, an diesen Gebühren keinen Gewinn zu neh men , und bei außerhalb seines Verlags erscheinenden Zeitschriften dem Verleger nicht mehr anzurechnen, als was er selbst wirklich dafür bezahlen muß. S) Darf der Satz nicht recht geflissentlich auf Vermehrung der Gebühren eingerichtet werden. Wer beobachten will, dem wird nicht entgehen, wie weitläufig oft die vorletzte Zeile gesetzt ist, um noch eine oder ein paar Syl- ben für eine allerletzte Zeile zu gewinnen. 4) Ist cs wirklich einmal Zeit, öffentlich darüber zu kla gen, mit welcher Leichtfertigkeit — ich will nicht hoffen Gewissenlosigkeit — Viele bei Anrechnung der Jnsertions- gebührcn zu Werke gehen. Man sieht Jnsectionsfa- cturen von 50, 100 und mehr Thalern, die mit der größten Nachlässigkeit und Fehlerhaftigkeit, als wenn es Pfennige wären, gestellt sind. Ich habe bei einer vieljährigen Erfahrung die Bemerkung gemacht, daß in der Regel die vierte Factur dieser Art unrichtig und falsch gerechnet ist, und zur Berichtigung zurück geschickt werden muß, wodurch häufig die störendsten Rechnungs- differenzen entstehen. 5) Den meisten Facturen über Insertionen fehlt alle Klarheit, und man soll blind annehmcn, was vielleicht Willkür summarisch und ohne Specisication auswirfl. Es gehört sich, daß jedes Inserat einzeln berechnet und dabei die Zahl der Zeilen, und der Jnsertionsprcis der selben angegeben wird. 6) Es ist ein großer Ucbelstand, daß Viele erst ihre Inser tionen in der Messe, oft erst lious licke (!) beim Ab schluß, angeben. Während man sich durch Rechnungs auszüge das Eonferiren in der Messe mühsam zu erspa ren sucht, muß sich in derselben der accurate und pünktliche Mann, der über große Aufwände auch Eon trole zu führen pflegt, tagelang hinsetzen, Zeilen nach zählen und falsche Berechnungen berichtigen. Ist das recht und löblich? — W. D. 8. v. An die Herren Mitarbeiter und Correspondcnten des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel. Die wachsende Theilnahme der auswärtigen Herren Buchhändler an dem durch diese Blätter begründeten gemein schaftlichen Verkehr im Interesse des gesammten Buchhandels veranlaßt uns zu der Bitte, folgende die Vereinfachung und Erleichterung dieses Verkehrs bezweckenden Grundsätze gefäl ligst zu beachten: 1) Anonyme Aussätze können nur unter der Bedingung
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