1563 69 Transport 25,000,000 Hierzu die gewisse Vermehrung der porto pflichtigen Korrespondenz im Allgemeinen, und in Folge des wohlfeilem Porto, die wir ganz mäßig nur auf 4,000,000 Stück veranschlagen wollen. Diesen treten noch zu die OrtSbriefe von den besondern Stadtpostanstalten, die wir auf 1,000,000 Stück ansetzen; sind im Ganzen 30,000,000 Stück portopflichtiger Briefe. Diese 30,000,000 Stück portopflichtiger Briefe werden als das Minimum für das Preußische Postgebiet anzunehmen sein. Diese Gesammtzahl der mit den Posten ankommcnden Briefe zerfallt nun: s) in einfache Briefe bis incl. 1 Loth schwer, nach dem für ganz Deutsch land vorläufig angenommenen ein fachen Briefgewichtssatze zu . 25,000,000 Stück. Davon 1) 5 Millionen zu ISgr. als OrtSbriefe und für etwa zu bildendeArrondisse- mentsbczirke bis innerhalb 5 Mei len sind 5,000,000 Sgr. 2) 20 Millionen an Bestimmungsorte außerhalb der Arcondissemcntsbczirke und ohne Rücksicht auf Entfernun gen innerhalb des Pceuß. Staats ü 2 Sgr. sind 40,000,000 Sgr. b) 5 Millionen Briefe bis incl. 2 Loth und darüber, im Durchschnitt zu 5 Sgr. Porto pro Stück sind . 25,000,000 Sgr. Diesen Einnahmen treten zu die Portobcträge für abgehendc Briefe ins Ausland, wofür das inländische sogenannte Postaus- porto bis zur Grenze der diesseiti gen Kasse berechnet wird. Die Ge sammtzahl dieser Briefe wollen wir ganz niedrig veranschlagen zu 2 Mill. Stück, und nur » 2 Sgr. über haupt (die Wirklichkeit wird mehr betragen); dies sind .... 4,000,000 Sgr. überhaupt also 74,000,000 Sgr. oder 2,466,666H Thlr. Bruttoeinnahme an Briefporto. Würde der Gcldbcrcchnung das jetzige Briefgewicht eines einfachen Briefes zu H Loth zu Grunde gelegt, so dürfte sich ein höhere Bruttoeinnahme Herausstellen; wir wollen es jedoch bei den vorstehenden . . 2,466,666H Thlr. bewenden lasten. Dieser Briefportoeinnahme treten noch zu: Die Ueberschüsse aus dem Debit der Zeitungen und der Gesetzsammlung, und 1,atus 2,466,666I Thlr. 1564 Transport 2,466,666Z Thlr. die andern extcaordinairen Einnahmen mit mindestens überhaupt . . . 133,333^ Thlr. zur Abrundung: so daß sich die gcsammte Bruttoeinnahme auf 2,600,000 Thlr. berechnen läßt. Davon ab 50 pCt. als für die Post- verwaltungs - und Betriebskosten be stimmt, mit 1,300,000 Thlr. bleiben 1,300,000 Thlr. reiner Ueberschuß. Mehr als 50 pEt. der Bruttoeinnahme kann und darf eine einfach geordnete Briefpostverwallung zu den Gesammt- ausgaben nicht verwenden, wenn man dabei nicht ein un nützes Geldvergeuüungssystem auch dann noch anerkennen soll, sobald das gesammtc Postfuhrwescn in die Pcivalin- dustrie übergegangen ist. Nach dem letzten Pceuß. Hauptsinanzetat beträgt der reine Ueberschuß aus der Postvecwaltung überhaupt 1,100,000 Thlr. wir wollen diesen um 100,000 - erhöhen, da die Wirklichkeit wohl einen reinen Ueberschuß von 1,200,000 Thlr. ergeben dürfte. Diese 1,200,000 Thlr. Postverwaltungsüberschüsse werden nun jetzt aus einer Bruttoeinnahme von mindestens 4,000,000 Thalcr aufgebracht, so daß die Finanzrentc aus dem Postregalc nur 30 pEt. der Bruttoeinnahme beträgt, wogegen die Verwaltungs- und Betriebskosten 70 pCt. der Bruttoein nahme betragen. Jeder höhere Finanz- und Staatsmann und Statistiker wird und muß erklären, daß, um einen Ueberschuß von nur 1,200,000 Thlr. aus der Ausübung des jetzigen Postregals zu beschaffen, cs wahrlich nicht nöthig ist, einen so kostbaren Apparat und das so lästige und gehässige Postmonopol des Postfuhrwe sens aufrecht zu erhalten, und daß die steuerpflichtigen Un- terthanen wohl diejenigen Erleichterungen verdienen, die ihnen nach anderweitiger Sicherung des obigen reinen Ueber- schusses aus dem Postregale gesetzlich gewährt werden kön nen, um alle die vielen unmoralischen Elemente dieser, die freie Entwickelung der ganzen Nationalindustrie so grän- zcnlos. drückenden und hemmenden, technischen Verwal- tungsparlie für immer zu beseitigen; denn nach den jetzi gen Zuständen der strengen Ausübung des Postmonopols und Regals steht der Postsiscus nebst seinem Beamtenhccre überall durchaus in einer unhaltbaren und feindseligen Stellung zum Volke, weil immerfort offen und geheim spionirt wird, ob und wie die Staatsbürger das Postmo nopol und Regal verletzen, um sie bestrafen zu können, wodurch auch Beamten selbst demoralisict werden. Der Steuecsiscus hat es sich in Deutschland bei der neuen Steuer- und Zollgesetzgebung zur sittlichen Ausgabe ge macht, solche feindselige Stellungen zum Publikum im