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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1835
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- Deutsch
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27 28 Zur Gesetzkunde. (Nachträglich.) Auf Befehl eines hohen «Senats ist unterm 29. Nov. 1834 durch das Wette-Gericht der freien Stadt Lübeck der De bit und das Verlegen nachstehender 3 Schriften: 1) Abfolutismus und Freiheit vom Abbe de la Mcnnais, Bonn, Burgdorf. 2) Der Geächtete, heftweife hvtausgeg«b-n von Benkdey in Paris. 3) Deutsches Leben, Kunst und Poesie, herausgegeben von Jos. Heinr. Garnier zu London. bei 10 Thlr. Strafe — und zwar für jedes einzelne Exemplar — verboten worden, in Gemäßheit der 32., 33. und 54. Sitzung der Bundesversammlung. Buchhandel. Literatur. Carlsruhe bei Belten. Taschenbuch für Zöglinge des Buchhandels. 1834. V111 und 136 S. in gr. 12. Es gicbt vielleicht keinen Stand in der bürgerlichen Ge sellschaft, für welchen die literarische Industrie nicht schon so reichhaltig gesorgt hätte, daß man beinahe Alles, was nur darüber gesagt werden kann, für erschöpft halten möchte. Wir haben Hand- und Hülfsbüchec für Kaufleute, für Bäcker, Schuster und Schneider, und alle möglicheHandirungcn und Geschäftszweige. Wie aber kommt cs, daß gerade derjenige Stand, dessen Betriebsamkeit alle andern Stände mit solchen Hülfsmitteln und Nothhclfern versorgt, sich selbst fast gar nicht bedachte, so daß die Literatur des Buchhandels außeror dentlich dürftig ist? Für die Jugend des Buchhandels, wir meinen für Lehr linge und Gchülfen, gab es durchaus gar keine Schrift. Der Buchhandel ist Handlungsgcschäft, und wenn wir auch zuge ben, daß die mechanischen Arbeiten und Kenntniß der Waaren in andern Zweigen des Handels nicht minder schwierig zu er lernen sein mögen, und sowohl dazu, als auch zur Erlernung der kaufmännischen Eorrespondenz Hülfsbüchec und schriftliche Anleitungen eben so nöthig sein mögen, als für den Buchhan del, so mußte es doch befremden, daß bis jetzt auch noch nicht einmal der Versuch eines Handbuchs vorhanden war, welches dem Lehrling des Buchhandels neben dem praktischen Unter richt als ein Leitfaden in die Hände gegeben werden konnte. Erst seit etwa drei oder vier Jahren fängt das Bestreben an sich kund zu thun, auch für den Buchhandel selbst Hülfs- mittel zu schaffen, und es würde als ein sehr dankenswerthes Beginnen erkannt werden müssen, wenn ein der Sache voll ständig gewachsener Mann vom Fache ein Lehr- oderHandbuch des Buchhandels bearbeiten wollte, welches der Lehrling neben der praktischen Ausbildung als theoretische Anweisung zu sei nem Unterricht benutzen könnte. Es müßte aber ebensowohl eine Anweisung zu allen einfachen mechanischen Verrichtungen, als Eollalionircn, Eatalogisiren u. dergl. enthalten, als auch eine Anleitung zu den schon inehk geistigen Arbeiten. Ein sol ches Werk würde sich ohne Zweifel der allgemeinsten Teil nahme zu erfreuen haben, es würde ein Noth - und Hülfsbuch sein für Principäle und Lehrlinge. Für Principale in sofern, daß sie nicht nöthig haben würden, so manches oft bis zum Geduldvcrlicren zu wiederholen, was dem Erfahrnen, dem Meister so einfach erscheint, daß er glaubt, ein Lehrling von nur mittelmäßigcn Fähigkeiten müsse es beinahe von selbst einsthen; für dieLehrlingc IN der Akt, daß sie durch die sichtbaren Zeichen der Schrift der praktisch-mündlichenAnweisung würden nachhelfen können, und von mancher Verrichtung einen Begriff erlangen, che sie zur praktischen Uebung kommen. Wer an seine eigenen Lehrjahre zurückdenkt, wird dies Alles zugeben. Vorliegendes Taschenbuch ist, dem Titel nach, für die Zöglinge des Buchhandels bestimmt. Rec. hat unpar teiisch untersucht, ob und wie cs dem Zwecke entspricht. Be vor er aber zu der Beurthcilung des Inhalts selbst übergeht, muß er den Vers, fragen, was ihn veranlaßt hat, sein Taschen buch für die Zöglinge des Buchhandels zu bestimmen. Der Ausdruck Zögling bedeutet etwas ganz Anderes, als das, was wahrscheinlich sich der Verf. darunter mag gedacht haben. Unter dem Begriffe „Zöglinge" sind nur diejenigen zu verstehen, welche in Erziehungs - und Lehranstalten sich befin den, um in denselben erzogen und für ihren künftigen Beruf in den dazu erforderlichen Vorkcnntnissen unterrichtet werden. Es giebt z. V. Zöglinge der Waisenhäuser und Handlungs schulen; und wenn solche, halb noch Knaben, halb Jünglinge, diese Anstalten verlassen, werden sic Lehrlinge, um irgend ein Gewerbe zu erlernen. Aus diesen Andeutungen scheint zu erhellen, daß der Ausdruck Zögling hier nicht gut ge wählt ist, und Net. möchte fast auf die Vermuthung kommen, der Verf. sei bei dieser Wahl durch den Wunsch geleitet worden, weil der Buchhandel allerdings eine wissenschaftlichere Vorbil dung erheischt, als die meisten andern Gewerbe, für diejenigen jungen Leute, welche denselben erlernen, auch eine etwas vor nehmer klingende Benennung zu ermitteln, als Lehrling. Nun immerhin; die Eivilisation schreitet ja immer weiter vor, viel leicht wird man dereinst von Eleven der Fußbekleidungskünstler reden. Doch möchte dieser Mißgriff auf dem Titel noch hinge hen ; entspräche nur der Inhalt des BucheS selbst den billigsten Erwartungen. Aber auch dieses läßt sich nicht zugestehcn. Schon die Anordnung der Materienfvlge ist unserer Meinung nach fehlerhaft. Dem Verf. hat cs beliebt, zuerst von dem Verhältnis des Lehrlings zum Lchcherrn zu sprechen; weit an gemessener wäre es aber gewesen, vorher von den Kenntnissen und Fertigkeiten zu reden, welche der junge Mensch in die Lebre mitbringen soll, mithin sich schon vorher erworben ha ben muß. Doch bleiben wir bei der von dem Verf. beliebten Anord nung. Die dem Lehrling des Buchhandels vorgeschriebenen Pflichten sind genau dieselben, welche man von jedem jungen Menschen, welchem Geschäft er sich auch widmen mag, zu fordern berechtigt ist, und füglich hätte, unbeschadet der Ein dringlichkeit, die ganze Brühe bis zur Hälfte eingekocht werden können, da Gehorsam, Fleiß und Ordnung von dem Lehrherrn praktisch erzielt werden können und müssen; wogegen der da durch gewonnene Raum zu Warnungen vor Abweichungen
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