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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.12.1834
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.12.1834
- Sprache
- Deutsch
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1083 „bescheidenen Worte," und welchen Namen haben sie für das Verfahren Schuberrh und Niemeyer's gegen einen Fami lienvater von acht Kindern, der ihnen niemals die entfernteste Feindseligkeit bewiesen?? Erfreulich genug, daß wir hier in einem Staate leben, dessen Gerechtigkeit keine Bosheit ungeahndet läßt, eben so erfreulich aber, daß das „Magazin für Buchhan del, Musik und Kunst" bei einem ehrlichen Streben und rechtschaffenem Fleiße mit dem zuvorkommendsten auch auswärtigen Entgegenkommen und Credit begünstigt ist.— Die von mir an Schuberts, und Niemeyer bezahl ten Wechsel von 650 Mk.; die Origin al-Cir arionen des Kaufmanns I. Schuberrh vom 3. Nov-, die Quittung über die von mir bezahlte Miethe, die Affecuranz - Quittung über 5000 Mk. Be. Mobiliar-Versicherung, so wie die hiesigen Nachrichten vom 21. Oct., in welchen die Proclamirten, wor unter auch Hr. Ganganelli namhaft gemacht, liegen bei Hrn. CH C. Krappe in Leipzig zur beliebigen Ansicht. Hamburg, d. 1. Dec. 1834. B. A. Herrmann, große Johannisstraße, No. 54. (2227.) In dem schwäbischen Merkur No. 313. den 16. Nov. 1834 steht die 'Anzeige: Stuttgart. („Weihnachtsgeschenk für Kinder") In I. Scheible's Buchhandlung in Stuttgart ist zu ha ben: Christoph Schmid's sämmtliche Volks- und Jugendschriften. 8 Bände, gcb. Preis 4 fl. w. Da in der außerordentlichen Beilage zur allgemeinrn Zei tung No. 119. u. 120, vom 24. März 1834, S. 476, zwölf der berühmtesten Buchhandlungen Wllrtcmbergs eine Erklä rung gegen den Nachdruck bekannt gemacht haben, in der sie den Nachdruck ein zugcfügtes Unrecht — ein Verge hen — und eine ehrlose Handlung nennen, und I. Schciblc diese Erklärung mit unterzeichnet hat, so können rechtliche Buchhandlungen leicht zu der irrigen Meinung verlei tet werden, die von I. Scheible angekündigten sämnitlichen Volks- und Jugcndschriften Christoph Schmid's seyen eine recht mäßige 'Ausgabe. Der Verfasser glaubt daher es dem Publicum schuldig zu seyn, öffentlich zu erklären, baß diese Ausgabe seiner sämmili- chcn Schriften gegen Wissen und Willen des Verfassers ver anstaltet worden und also ein bloßer Nachdruck scy. Ein Nachdruck seiner sämmtlichen Werke kann im Kö nigreiche Würremberg um so weniger Statt finden, als seine neuen Erzählungen für Kinder und Kindcrfreunde (3B8ndch-, in der Krüll'schcn Buchhandlung in Laudehut) mit königl. wür- lemberg. allerguäd. Privil. gegen den Nachdruck erschienen sind. Genannten Nachdruck har der Verfasser noch nicht zu Ge sicht bekommen, muß aber bei dieser Veranlassung bemerken, daß frühere Nachdrucke, die anderwärts erschienen, mitunter Werke enthalten, die gar nicht von ihm sind. Der Verfasser wird nun darauf bedacht scnn, um einem vielfältig geäußerten Wunsche zu entsprechen, selbst eine Auflage seiner sämmtliche« Schriften, nach einem bestimmten Plane ge ordnet, noch einmal sorgfältig durchgesehen und mit noch nicht gedruckten Erzählungen vermehrt, sobald es ihm möglich seyn wird, zu besorgen. Augsburg, den 28. Nov. 1834. Christoph Schmid. (2228.) Herr Kohnen in Aachen hat nöthig gefunden, sich in einem gedruckten Circulair Uber einige un gedruckte 1084 Privatäußerungen, seinen Oui-le tc> tl>« Kinne etc. betreffend, zu erpecroriren. Hierauf habe ich blos zu erwiedcrn: 1) In wieweit es schicklich und paffend seyn mochte, Bemer kungen in einem Privatschreibcn an einen guten Freund (wovon Hr. K., Gott weiß auf welchem Wege, Kenntniß erhalten har) zum Gegenstände eines Circulnires zu machen, darf ich wohl dem Zartgefühl meiner Herren Collcgcn zu entscheiden überlassen. 2) Beim Nachdruck von englischen und französischen Werken in Deutschland war doch wohl bisher stillschweigend das Princip zum Grunde gelegt, daß solche Nachdrücke der Original - Unternehmung eines deutschen Verlegers nicht schaden dürften. Manches mag ohne Ahndung des Ge setzes geschehen, was dennoch dem moralischen Sinne wi derstrebt ! 3) War cs Hrn. K., wie er versichert, lediglich darum zu thnn, einem fühlbaren Bedürfnisse abzuhclfen: Warum forderte er mich, seinen Geschäftsfreund (Hr. K. hat bis heute ein bedeutendes Commissionslager von mir), nicht auf, die von mir versprochene englische Uebersetzung des 6uiäe nunmehr zu liefern? Geschah cs bisher zum Theil auf den Rach einsichtsvoller Geschäftsfreunde am Rheine (denen die französische Ausgabe als hinreichend erschien), daß ich (aus Gründen, welche nicht hierher gehören) mit der von mir angekündigten englischen Ausgabe länger zö gerte, als ich früher Willens war, so hätte die Mahnung des Hrn. K. mich sicher zur ungesäumten Publieation ei nes gründlich gearbeiteten Werkes für Engländer (die we der der deutschen noch französischen Sprache mächtig) auf gerufen. (In wie fern der Abdruck des Hrn. K. obiges Prädicat in Anspruch nehmen kann, wird ein compclcnrer Richter an einem andern Orte beurtheilcn.) Unter diesen Umständen halte ich mich nun doppelt ver pflichtet , mein Versprechen gegen das betreffende Publicum zu lose». Zu Ostern nächsten Jahres wird eine sorgfälrig gearbei tete englische Uebersetzung unter den Augen des ehrenwerthen Verfassers des Handbuchs, Hrn. Hofrarh Schreiber selbst, gefertigt und von demselben bis auf die neueste Zeit berichtigt und forgeführt, in meinem Verlage ^scheinen, mit einer gu ten, richtigen Charte (nicht der veralteten unvollkommenen Charte der ersten Auflage von 1816 meines 6uicko, welche Hr. K. sei nem englischen Nachdruck beigegeben hat.) Ucbrigens darf ich von dem rechtlichen Sinne und der Wohlgeneigiheit meiner verehrten Herren College» sicher erwar ten, daß Sic meinem mit Sorgfalt und Mühe gepflegten Ver lage den Vorzug vor dem Nachdrucke einer fehlerhaften engli schen pariser Ausgabe geben werden, welche kaum A des Ori ginals enthält. Und nun kein Wort weiter (für jetzt und künftig) über einen Gegenstand, womit ich mcirre Herren Collcgcn vielleicht schon zu lange unterhalten habe. Heidelberg, den 8. Deccmber 1834. I. Engelmann. (2229.) Ich bin so frei, Ihnen Hiemil wiederholentlich anzu zeigen, daß ich alles bis zum 15. März k. I. verlangte nur auf alte Rechnung crpcdiren kann. Um Irrungen zu vermei den, wollen Sic inzwischen gefälligst auf allen Ihren an mich gerichteten Vcrlangzctieln die Worte: „auf alte Rechnung" no- tiren, indem ohne diese Bemerkung mit Anfragen über diesen Umstand viel Zeit verloren gehen möchte. Mir Achtung em pfohlen. Berlin, den 6. Dec. 1834. A. Asher. (2230. Antwort auf eine, in No. 46- d. B- erwähnte Preis-Herabsetzung.* Die löbl. Wagner'sehe Buchhandlung in F. scheint ihres
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