Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1834
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- 13.06.1834
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- Deutsch
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443 1 Wirrt, demonstratio relig. sivo instik. Üieologiae. 6 Vol, la- golswät, 1790 —1817- l830.) §. G. Ackermann in Dessau sucht unter vorhergehender Preisanzeige: 1 Beer, Augenheilkunde. 2. Bd. Wien, Heubncr. 1 Haremann, Exterieur. Hannover, Hahn, fehlen bei den Verlegern. Tteverset;ungs-An; eigen. (831.) Von folgendem Werke: De8 Instorieite« da lallsmoni ries II sin rix. Llsi- rnoirs« ponr saivin st 1'Iiistoire ein XVII. sisi- pls, ^llhlivs snr Io niannsorit insi-dit ot antogra- xlio ^ar Llonuier^ne da GIialoamZiron ot d? asclioroau. 6 1'oin. 8. Varis, i834. ^I^lionse 1,ova88our" wird in kurzein in einer namhaften Buchhandlung eine lieber- sehung erscheinen, welches zur Vermeidung von Collisionen hier mit bekannt gemacht wird. s832.f Bei mir erscheint binnen einigen Wochen eine gute Uebcrsetzung des französischen Nemans. I,o Lrn88enr Hoi I>ar LI. Io Vicomto ä'^rlincourl. G. Bethge in Berlin. (833-1 Bei Unterzeichnetem erscheint binnen kurzem eine Ucbcr- sctzung des Werkes: Hxi>eriiiiont8 and ol>8ervatiori8 on tlio Z28trio luico and ilro pftz-sioloZ)- ob O,Z08lion, !>)- Will. Loau- inont, LI. II. Lorgnon in tlio 17. 8. Lrin)'- Hatt8l>nrgl>, i833. Leipzig, den 7. Juni 1834. CH. E. Kollmann. vermischte Un; eigen. (834.f In No. 22. d. Bl. (Inserat No. 766) beliebt cS dem Herrn F. Riegel zu Potsdam anzuzeigcn: er habe die Zeit schrift, „Abhandlungen über einige der wichtigsten Theile der Prcuß. Sradte-Ordnung ,c." wegen des sehr herunter gegangenen Absatzes, der beim 3. und 4. Hefte sichtbar geworden, ferner nicht fortsetzcn wollen. Aber hat er mich nicht schriftlich und mündlich vor Erscheinung des 4. Hef tes und auch nachher zur Fortsetzung fürs nächste Jahr ermun tert? Hat er mir nicht die Anzeige am Ende des 4. Hefts zur Genehmigung mitgetheilt?— Cs war also seine wahre Absicht, die Zeitschrift ferner zu verlegen; mithin konnte der Absatz so gering nicht seyn, um so mehr, da Herr F. Riegel die frü hem mündlichen Bedingungen wiederum zu erfüllen versprach. Eingetrctcne Differenzen, zu welchen sein Schreiben vom 28. Jan. d. I. Anlas; gab, und worauf meine 'Antwort vom 1. Febr. c. erfolgte, bestimmten mich, als alleinig autorisir- ten Herausgeber (demnach das Erscheinen der Fortsetzung auch nicht von ihm abhing), einen andern Verleger zu suchen. Ich fand ihn leicht und bin sehr zufrieden. Wozu also jene müßige und unwahre Anzeige? Der geehrte Buchhandel möge sie hiernach würdigen und 444 wolle meiner Versicherung Glauben schenken, daß ich mein» Enunciation durch Schriften documcntircn kann. Berlin, 'Anfangs Juni 1834. IX. Zanke, Regicrungsrach. (635.1 Erwiederung auf das in No. 20 des Börsenblattes erschienene Circulair des Herrn S. Schmerber in Frankfurt a. M. und der Herren Firm in Didot Iröros in Paris, betreffend die deutsche Ausgabe des I7XIVLII8 riNNOHLLlZIIL. Der ohne mein Verschulden zwischen mir und Herrn Schmerber entstandene Vorfall über die von uns beiden gleichzeitig unternommene deutsche Herausgabe LcS Isinivers ziitton-sguo muß sich durch die Frage erledigen: „Kann ein deutscher Buchhändler, weil er der Commis- sionnair einer französischen Buchhandlung für den Ver schluß eines französischen Werkes in Deutschlands ist, deswegen einen andern deutschen Verleger eines Eingriffs in seine Rechte beschuldigen, weil dieser von einem solchen französischen Werke eine deutsche Ausgabe veranstal tet?" Wer diese Frage mit Ja beantworten könnte, würde einen Begriff von Verlagsrecht aufstellen, den in Deutschland, Frank reich, England, in der ganzen Welt Niemand kennt. Wenn schon der allgemeine buchhandlcrische Brauch er laubt, Werke, die einer ausländischen Nniionallitcrarur nngc- hören, selbst im Original im 'Auslande wieder abzudru- cken, so versteht inan um so weniger, wie Herr Schmerber dazu kommt, auf einen ausländischen Ccmmissionsarrikcl ein solches ausschließliches Recht in Anspruch z» nehmen, daß ein anderer Buchhändler nicht einmal die Uebcrsetzung davon hcrausgcbcn dürfte. 'Als vor einigen Jahren in Leipzig Buchhändler Franks, den Antrag stellte, „die Einleitung zu treffen, daß, sobald eine Buchhandlung die beabsichtigte Uebcrsetzung irgend einer Schrift anzeige, dies für jede ändere Buchhandlung eine verbotene Frucht seyn solle," so fand sein Antrag keine Unterstützung, weil man von einem Monopol Nichts wissen wollte. Mil welchem Rechte also Hr. Schmerber seine Ucber- schung als eine „rechtmäßige" deutsche Ausgabe bezeich net, stelle ich dem Urthcil meiner H.H. College» anheim, gleichwie Sic mich die Garantie zu würdigen wissen werden, die Sie und das Publikum durch leine „einstweilige" Her absetzung des Preises erhalten. WaS aber die nachschriftllch- Bemcrknng der Hrn. Didot sssrcs betrifft, als ob ich mich in der 'Anzeige meiner deutschen Ausgabe für deren Erscheinen unbefugter Weis« aus ihre Bürgschaft berufen hätte, so muß ich mich wundern, wie einfache Worte so gänzlich mißverstan den werden mochte». Ich habe gesagt: „Außer den Namen der ersten französischen Gelehrten, die an der Spitze ,cnes literarischen Unternehmens stehen, bürge auch die rühmlich,t bekannte Verlagshandlung für den un gestörten Fortgang desselben, und ich glaube mithin dem Publikum in cbe» so ununterbrochener Folge auch die Lie ferung der deutschen Uebcrsetzung versprechen z» können." Ich hatte eine moralische Ucberzcugung, ein Vertrauen z„ der Didor'tchen Verlagshandlung ausgesprochen— darin lieg: doch gewiß Nichts, worüber diese sich zu beklagen Urzache ha. ben könnte. Uebrigcns ist meine Anzeige für Deutsche geschrie ben; diese werden den unzweideutigen Sinn meiner Worte
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