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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1834
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1834
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18340103
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5 §. 8. Die Poststücke, welche an der Grenze nicht unter Ver schluß gesetzt, mithin dort schon revidier worden sind, ver bleiben ans dem Postamtc. Der Empfänger legt bei Ent richtung der Eingangsabgabe die erhaltene Adresse vor, auf welcher die Hebcfielle die geschehene Verzollung bescheinigt, worauf die Postbchordc die zu solcher Adresse gehörigen Pa kete dem Empfänger verabfolgt. §. 9. Diejenigen Poststücke, welche nach einem Orte be stimmt sind, wo sich keine zur Zollerhebung befugte Dienst stelle befindet, werden, Behufs der Abfertigung, nach den Vorschriften der M. 7. und 8. auf der dem Bestimmungs orte zunächst gelegenen Poststation, wo zugleich eine Erhc- bungt-stelle vorhanden ist, zurückbchalrcn. Der Empfänger wird hiervon auf der Adresse benach richtigt, und es bleibt ihm überlassen, der Eröffnung und Untersuchung des Pakets entweder persönlich beizuwohnen oder durch einen Beauftragten beiwohnen zu lassen, als worauf, jedoch nicht über acht Tage hinaus, gewartet wer den kann. §- 10., So lange ein vom Auslande eingegangenes Pvststück nicht aus den Händen der Post- oder der Zollbehörde ge kommen ist, steht dem Adressaten frei, dessen Annahme ab- zulchnen und solches auf demselben Posteourse, auf welchem es eingegangen ist, nach dem Auslände zurückgehcn zu las sen. Die Zurücksendung erfolgt unter Controle der Zollbe hörde über den wirklichen Ausgang, ohne daß dafür eine Durchgangsabgabe entrichtet wird. §. 12. Die zur Durchfuhr mit der Post bestimmten Pakete unterliegen der tarifninsiaen Durchgangsabgabe. Wer verpackte Gegenstände mit den Skaatsposten durchführen z» lassen beabsichtigt, muß ebenfalls dem Post- stiickc eine Erklärung, wie §. 1, vorgeschricben worden, bei fügen. Fehlt diese Erklärung, oder ist fie unvollständig, so muß die höchste, für den Eours, welchen das Poststück nimmt, im Tarife festgesetzte Durchgangsabgabe vom Brut togewichte entrichtet und zugleich das Paket unter vollstän dig sichernden Verschluß gesetzt werden, dergestalt, daß eine Veränderung des Inhalts nicht Statt finden kann. Ist die Verpackung des Poststücks zur Anlegung eines solchen Verschlusses geeignet, so wird die Durchführung weiter nicht aufgchalken, andernfalls aber das Paket für Rechnung des Eigenthümers mit einer solchen Emballage, die einen völlig sichernden Verschluß gestartet, anderweit noch versehen. §. 17. Sollen Gegenstände des freien Verkehrs von einem Orte des Zollvereinsgcbiets »ach einem andern Orte desselben auf einem solchen Coursc durch die Post versendet werden, auf welchem diese durch das Ausland fährt, so muß der Absender dem Poststückc eine schriftliche Erklärung, nach ei nem, von den Zollstellcn unentgeltlich zu verabfolgenden, gedruckten Formulare, für dergleichen Versendungen mit Be rührung des Auslandes überhaupt abgefaßt, offen beifügen. §. 19. Poststückc, deren Inhalt bei der Eröffnung und Un tersuchung durch die Zollbeamten mit der ausgestellten In haltserklärung nicht übereinstimmend befunden wird, so daß daraus ein« Benachtheilung der Staatseinkünfte hätte ent stehen können, werden, nach Beschaffenheit der Umstände, m Beschlag genommen, und es wird nach den, wegen un richtiger Waarendeclararion, in dem Aollgesche enthaltenen Vorschriften weiter verfahren. 6 Hiernach haben sich die Zoll- und Postbehörden, so wie Alle, die cs angeht, gebührend zu achten. Dresden, den 4. December 18A. Finanz-Ministerium. von Zeschau. Krempe. Buchhandel. D i e Bedeutung des deutschen Buchhandels, besonders in der neuesten Zeit. Das „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" tritt unleugbar in einer für den gesammten literarischen Verkehr höchst merkwürdigen und bedeulungsreichen, aber auch gefahrdrohenden Zeit aus, und es dürste für eine seiner ersten Obliegenheiten erachtet werden, auf die wichtigsten Momente und Erscheinungen in dieser Bezie hung aufmerksam zu machen und sie klar zu bezeichnen, den dabei Betheiligten ebensowohl zur zeitigen Ermuthi- gung als nöthigen Warnung. Mögen diese Zeilen da zu den Aufang machen, zur Fortsetzung aber für das Wohl und die Ehre des deutschen Buchhandels alle die jenigen Mitwirken und beitragen, welche, neben dem klei nen Bereiche des eigenen Geschäftes, auch das Ganze nicht aus dem Auge verlieren, sondern in seiner allsei- tigen Entwickelung verfolgen und beachten. Unverkennbar ist seit einigen Jahren im deutschen Buchhandel eine Unruhe, ein Drangen, Treiben und Jagen bemerkbar geworden, von welchem die frühere Ge schichte desselben wohl schwerlich ein Beispiel aufzustellen hat. Im unaufhaltsamen Forlschreiten vermehrte sich in dem letzten Jahrzehnde die Zahl deutscher Buchhandlun gen dergestalt, daß jetzt fast jede nur einigermaßen be deutende Landstadt auch ihren Buchhändler hat, der sich nicht etwa auf ein der Oertlichkeit angepaßtes Sorti- mcntsgeschäst beschrankt, sondern sofort auch einen eige nen Verlag zu erstreben sucht, wozu ihm, im besten Falle, die Nähe und der bereitwillige Fleiß irgend eines Gelehrten, öfters aber freilich, leider! nur ein ver sprengtes Glied der federschnellen Zunft der Scribler die allzeit fertige Hand bietet. Dadurch ist unser Bücher markt mit einer Fluth theils unnützer und überflüssiger, theils wirklich schlechter und schädlicher Schriften über schwemmt worden, und die Abfassung oder Ausarbei tung eines Buchs ist, — eben so wie das Abschrei ben desselben vor Erfindung der Buchdruckerkunst — jetzt nur zu häufig und augenfällig zum fabrikmäßigen Betrieb, ja zum Handwerk herabgewürdigt worden. Man wollte den Geist wie Waare, die dem bloßen Erwerb dient, behandeln, und er entwich zürnend und ließ nur seine Hülle zurück, deren Blöße aber keine auch noch so elegante Ausstattung durch Druck und Papier zu decken vermochte. Daß aber die geldjagende Hast, 1 *
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