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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1924
- Strukturtyp
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- 1924-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1924
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- Deutsch
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275, 24. November 1924. Redaktioneller Teil. BörlmtlaU s. d. Mich«. Luch;»nd-I. >7027 Redaktioneller Teil. <Nr. 180.) Bekanntmachung. In Anbetracht der gedrückten Geschäftslage und mit Rücksicht auf das Weihnachtsgeschäft möchten wir unsere Mii- glieder davor warnen, auf die Lohn- und Tarlffteigerungen der Buchdrucker, Notendrucker und Buchbinder mit sofortigen all gemeinen Preiserhöhungen aus ihre Verlagserzeugnisse zu 'antworten. Für das Bedenklichste würden wir den Versuch erachten, etwa durch gleitend gedachte prozentuale Ausschläge einen Ausgleich finden zp wollen. Damit würde sofort die Gefahr eines Preiswirrwarrs heraufbeschworen, wie ihn 'der Buchhandel vor Einführung der Schlüsselzahl erlebte. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, mindestens die Jahreswende abzuwarten, bevor endgültige Entschließungen ge troffen weiden. Dann erst wird sich unseres Erachtens überblicken lassen, ob, unter Berücksichtigung aller Umstände, mit einer anhaltenden Steigerung der Herstellungskosten gerechnet werden muß, und wie ihr am besten begegnet werden kann. Solche Mitglieder, die glauben, in einzelnen besonders gelagerten Fällen ohne sofortigen Ausgleich nicht auskommen zu können, bitten wir, diesen nur durch Festsetzung neuer Ladenpreise für die betreffenden Werke borzunehmen. Leipzig, den 20. November 1924. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder, Erster Vorsteher. Der Vorstand de« Deutschen Musikalien-Verleger-Vereinö. Carl Linnemann Ludwig Bloch Stellv. Vorsitzender. Schriftführer. Provinzialoerein der SchlefischenBuchhandler E. D. Bekanntmachung. Die Außerordentliche Hauptversammlung vom 9. November 1924 hat folgende Vcrkaufsbestimmungen beschlossen: Sämtliche Bücher sind zum Ladenpreis der Verleger zu verkaufen, sofern sie im allgemeinen mit mindestens 35 v. H. ^ Barnachlaß geliefert werden. Ist dieser Rabatt nicht ge währt, so ist der Verkaufspreis gemäß K 7 der Verkaussord- nung des Börsenvereins derart festzustellen, daß sich ein Ra batt von 35 v. H. ergibt. Für die Errechnung wird die An wendung der Gilderaboit-Tabelle empfohlen. Die Preisfestsetzung für Schulbücher und Zeit schriften bleibt örtlicher Vereinbarung überlassen. Abmachungen mit den der Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlicher Verleger angehörenden Verlegern bleiben un berührt. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Veröffent lichung im Börsenblatt in Kraft. Der Vorstand: Ausner. Althau s. Juristische Betrachtungen zum Offsetverfahren. Es ist eine oft zu beobachtende Erscheinung, daß Erftn- düngen und wichtige technische Neuerungen nicht nur einen An trieb zu fruchtbaren Entwicklungen auf industriellen und kultu rellen Gebieten geben, sondern auch neuartige Jnieressenkon- flikie und damit eine Reihe zuvor nicht beobachteter rechtlicher Fragen und Zweifel im Gefolge haben. Es sei, um ein dem Gedankenkreise dieses Aufsatzes nahestehendes Beispiel zu bringen, nur erinnert an den Ausbau verschiedener Erfindungen in der mechanischen MusMoerkindustrie, namentlich der Phono graphen und Grammophone, um die Wende unseres Jahrhun derts; hier hat die fortschreitende Entwicklung dieser Industrie zu einer wesentlichen Verschiebung der Jnteressenlage zwischen ihr und den Komponisten und Musikverlegern, andererseits aber auch zu neuartigen Nachahmungs- und Vervielfäliigungsmög- lichkeiten geführt und damit wiederum einen Wechsel der reichs- gerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der zulässigen oder un zulässigen Vervielfältigung und verschiedene Änderungen des Urheberrechtsgesetzes veranlaßt. Auch das für die gesamte Reproduktionstechnik so bedeut same, ja nach manchen Richtungen vielleicht umwälzende Offset- druckversahren läßt eine Anzahl wichtiger und komplizierter Rechtsfragen entstehen und rückt andere, bereits gelegentlich aufgeiauchte Fragen aus dem Gebiete des mechanischen Nach drucks in helleres Licht und in den Vordergrund des Interesses der Fachkreise. Die Betrachtung dieser Fragen mag heule, wo das Verfahren selbst noch nicht zu technischer Vollendung und noch nicht zu umfassender Anwendung gelangt ist, manchem etwas verfrüht erscheinen. In der Tat lassen sich diese Möglich keiten rechtlicher Konflikte und Zweifelsfragen einstweilen kaum in ihrer ganzen Reichhaltigkeit und Tragweite übersehen. Den noch dürfte eine prinzipielle juristische Betrachtung den an dem neuen Verfahren beteiligten und interessierten Personen zur Orientierung willkommen sein; sie soll im folgenden versucht werden. Ausgeschaltet bleibt dabei alles, was mit dem Roproduk- tionsdersahren selbst und seinem patentrechilichen Schutz zu- 2247« >
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