!M> VkUogen: .An,edol«ne UN» Gesuch» Locher' IM» .vestellzrNel- An alle Buchhandlungen alle Zeitschriftenvertriebe alle Archivstellen alle Pressestellen Das wird herausgegeben auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Land wirtschaft vom 19. Dezember 1?Z4. Cs faßt zusammen alle für das Gesamtgebiet des Reichsnährstandes erlassenen Gesetze, Ver ordnungen und Vorschriften und ist somit ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die hierüber pflichtgemäß unterrichtet sein müssen. Ver Interessentenkreis umfaßt alle Dienststellen und Organisationen des Reichsnährstandes, alle mit der Marktregelung im weitesten Sinne beauftragten Behörden und Organisationen und die der Reichsnährstand- Gesetzgebung unterliegenden Einzelbetriebe. Erscheinungsweise: Nach Bedarf Bezugspreis: Monatlich RM 1.L0 zuzüglich Zustellgelü Reichsnährstand Verlags-Ges. m.b.H., Berlin SW 11, Heöemannstr. zo