m» Vellage - .SegeUzellel' Rr. 8 Leipzig, Freilag den 10, Januar 1841 188. Jahrgang Mitte Zanusr liefern wir aus: knegssackIcliDen-Vo. vom ro. November 1940 Eertausgabe mit Erläuterungen VON Stadtsyndikus Or. Speckt, Main) Umfang: Setten - Ladenpreis UM Oie krlegssacksckäden-VO. vom Z0. N. 1940 (N66l. I 1547) gibt der Verwaltung die Orundlage für eine tatkräftige 6ilfe der durck Sacksckäden betroftencn Sevölkerung. /Mgemein zu tragende Vcrmögcnssckäden sind von jedem Volksgenossen ln Kriegsbeilen als ein selbftverftändllckcr krlegobcitrag anzulekcn. Nur dort, wo im Zusammenbaus mit der 0esckädigung oder dem Verlust einer Sacke besondere unmittelbare Sckädcn verbunden sind, ist eine erweiterte Sckadenokilfe geboten. sseroorgegangcn aus der Saciisckädcnfeftftellungs-VO. vom s. 9. I9Z9, der 6cbäudesckZden-VO. vom II. 12. 19Z9 und zaklreiclien dazu erlassenen Ourckfükrungsocrordnungen und Nunderlaften gibt die neue KSSckVO eine Zusammenfassung, Klärung und Ver besserung der biskerigcn Vorsckriften. dort, wo nack der neuen KSSckVO nock der Erlab einzelner „Nicktlinicn" für die praktiscke Anwendung erfordcrlick ift, ift ln der Übergangszeit im ftakmen des geltenden ftcckto durck oorsicktige, der neuen Regelung nickt vorgreifende Anwendung einzelner bioker geltender Erlasse tatkräftig fiilfe zu letften. Zm Ocgensah zur biskerigen Regelung ift das Ziel nickt mekr die Eeftftellung des Sckadens, sondern die tattäcklicke Entlckädigung. Oie Anwendung der Verordnung soll nack dem wunscke des fteickomarlckalls „scknell, einkack, gereckt und frei von Eng- kerngkeit^ sein. Oeuttckei-Necktsverlas 6.M.K.6., 6erKn-Letp)ls-^Vien üerlin tV Zs, üildebranvstrake S Huolieferung für die Ottmark und Sudetenland: Oeutsckcr ftecktsvcrlag O.m.b.fj., Wien I, fticmergassc i