Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560430
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185604305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18560430
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-04
- Tag1856-04-30
- Monat1856-04
- Jahr1856
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
läge der geschäftlichen Thätigkeit, die wir gemeinhin den „deutschen Buchhandel" nennen, der auf dieser Grundlage das Börsenblatt wie den Börsen-Verein ins Leben gerufen hat. Miscellen. Die Allg. Ztg. berichtet aus Baden, 12. April: Diezweite Kammer hat bei der Becathung über den Gesetzentwurf in Betreff einiger Abänderungen des Preßgesetzes zum Vollzüge des Bundes- beschluffes vom 6. Jul. 1854 einen etwas liberalen Anlauf, jedoch von ganz ungefährlicher Natur genommen, und sich mit der ersten Kammer in einen kleinen Streit eingelassen, der endlich geschlichtet ist. Nach §. 16—>18 des Bundesbeschlusscs müssen nämlich An griffe und Aufreizungen durch die Presse gegen einen andern Bun desstaat, dessen Oberhaupt, Einrichtungen, Maßregeln und Behörden, mit Strafe belegt werden. Die erste Kammer war nun der Ansicht, daß die wegen Angriffen und Aufreizungen gegen den einheimischen Staat zu erkennenden Strafen höher sein müssen, als wenn dieselbe Handlung gegen einen andern Bundesstaat verübt wird. Sie glaubte aber, daß diesem Grundsätze schon in den allgemeinen Bestimmun gen des Strafgesetzbuchs genügend Rechnung getragen sei, und daß dem richterlichen Ermessen die Strafausmessung anhcimgegebcn werden könne, ohne noch eine besondere Regel aufstcllen zu müssen. Die zweite Kammer war anderer Ansicht, und hielt die für Angriffe gegen den einheimischen Staat festgesetzten Strafen, die in Gefäng- niß von wenigstens vier Wochen und sogar in Arbeitshaus bestehen, bei Angriffen gegen auswärtige Staaten unter Umständen doch als zu hart; sie beschloß ^daher, die Strafe für Angriffe der letzter» Art auf vierzehn Tage bis höchstens sechs Monate Gefängniß herabzu setzen. Die erste Kammer ist jedoch diesem Beschluß nicht beigetre- ten; cs kam daher der Gesetzentwurf zur nochmaligen Berathung an die zweite Kammer, welche mit Hinsicht auf dieselben Bestimmungen der übrigen deutschen Gesetzgebungen, wie die braunschweigische, bayerische, im wesentlichen auf ihrem früheren Beschluß beharrte, um aber das Zustandekommen des Gesetzes zu ermöglichen, die Be stimmung so traf, daß die Gerichte im allgemeinen ermächtigt sind, bei Angriffen gegen einen andern Bundesstaat selbst unter das im Strafgesetzbuch angcdrohte niedrigste Strafmaß herabzugehen. Diese Bestimmung hat in einer der letzten Sitzungen die Zustim mung der ersten Kammer erhalten. Und es ist endlich jetzt das Ge setz über die Abänderungen des Preßgesetzes von beiden Kammern angenommen. Nach diesem Gesetz können die Gerichte im Fall des Mißbrauchs des Gewerbebetriebs der im ß. 2 des Bundesbeschlusses genannten Personen durch die Presse die Entziehung der Gewerbs- concession aussprechen. Durch dasselbe Gesetz sind die Preßprocesse der Aburtheilung durch Geschworene fast ganz entzogen, und ist sogar die öffentliche mündliche Verhandlung der Preßprocesse als Regel ausgeschlossen. Garantien für die Preßfreiheit sind im Gesetz nicht enthalten, und auch von der zweiten Kammer nicht vorgeschla gen worden, nicht einmal solche, welche bereits in andern Ländern be stehen, und welche neulich in dem preußischen Abgeordnetenhaus in Vorschlag gebracht worden sind. Nachricht mit besonderem Interesse aufnehmen. — Drei weitere Bände sollen noch in diesem Jahre folgen. Aus Petersburg vom 9. April berichtet die Berl. Börsen- Ztg.: „Man spricht von wichtigen Reformen in Bezug auf die Be handlung der Presse und glaubt hierauf gerichtete Absichten schon in der gegenwärtigen Handhabung der Censur zu erblicken .... jedenfalls ist ein Fortschritt in dem beschleunigten Geschäftsgänge der Censoren schon jetzt zu erkennen." Bücherverbote. Die Oberste Polizei-Behörde in Wien hat unterm 31. März nachbenannte Druckschriften im Sinne des §. 16 der Instruction zur Durchführung der Preßordnung verboten: Llsmoris sull' Italia e speoialmsnte sulls losvsas clal 1814 »I 1850 cii üiussppe dlontanelli. 2 Vol. lorino 1853, 8ooists säi- tries italiana. Iss rsvolutions äu tsmps. 8/nlIibse propketigus äu XIX. sisole psr V. blorin. Paris 1855, L. vsntu. Ein Feldzug gegen das Heidenthum der jetzigen Zeit. Non. R. v. Neust. Leipzig 1856, in Commission von Wilhelm Engelmann. Darstellung der wesentlichsten Grundursachen der gegenwärtigen Krankheit Vermenschlichen Gesellschaft und ihrer naturgemäßen Heilmittel. Zürich 1856, Commissionsverlag von C. Kiesling. Personalnachrichten. Herrn A. Bielefeld in Carlsruhe ist von dem Regenten von Baden das Prädicat eines Hofbuchhändlers verliehen worden. Emanuel Geibel soll mit der Herausgabe eines Bandes neuer Gedichte beschäftigt sein; ebenso auch Friedrich Boden st edt. In der Druckerei der Propaganda Fide zu Rom ist soeben der erste Band der „vecrsta suti>entic» Longrvgalionis sscrorum kitunm, ex »etis ejusävm oollsots cura st stuäio Xloisii lisräsllini, eäitio tsr- tis emeaäat» st contiouata usgue «6 annum 1855 äuplici inäiee st äilißenti »per« sucts eto erschienen Canonisten werden diese Herr Friedrich Hey er, früherer Besitzer der Heyer'schen Uni versitätsbuchhandlung (Sortiment) in Gießen, ist daselbst am 22. April an einem Schlagfluß gestorben. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Französische Literatur. Xvn«xs-6i.«irl!, >la»uel-guiäe äu wagnanier, ou ktuäes «ur l'öäu- cation 6es vers ä soie. In-12. äs 24 psgss. Valeurs, lmpr. IVlarc-Xurel. 5 kr. kaosui«, i.« orio oL, et Häsin« biisxao, Iliscours <ie M. Is äuv äs Lroglie, prononoö ä sa reception ä I'Xcaäeinie krauyaise ls I avril 1856, et röponse äs »I vesire biisarä, äirecteur äs l'X- caäemie. In-8. äe 80 pages. Paris, vidier. 1 kr. Oxaasa«, Kanu., et Pani. vor.!.«, äe la 8enegainbie kranyaise. In-8. äe 396 pages. Paris, V. viäot kreres. 7 kr. 6osso«, i.n na. k., kapport sur un vo/age botanigus en Xlgerie, äe kliilippeville a öislera et äans lss monts Vurtzs, entrspris sn 1853 sous le Patronage än ministrs äs la guerre. In-8. äe 159 pages, plus une «arte. Paris, V. Nasson. kixtrait Ues annales cke« Science« naturelles, 4. «erie, t. IV. vnsrissi, I.'xaan, Igouveau mois äe Nsris, ou suite äe Isotures tou- cliantes »ur Iss m/Störes äe la vie äe la tres sainte Viergs etc. 17. eäition. ln-18. äe xxxvi st äs 356 pages. Xmiens, Oaron «t Vawbert. Vvisxs, 1., meinbre äu corps enseignant, 1<a «cienve äes kontantes, ou !VIo/en sür et kacile äe eröer partout äes sources ä'sau po- table. In-8. äe x st äe 466 pages, plus 12 planolles. Valence, l avier. 10 kr. . tlxviiua, Diävk»ll.s, Oonstantinvple. 3. eäition. 6r. in-18. äs 364 pages. Paris, I.öv/ kreres. .raauetiun re.er^. sftg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder