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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1856
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1856
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560227
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N i ch t a M t l i Ackr'ersöuo/r /««' «je» «jerrtuc/te» L»cM«r»«jej, «je» >1»- 1/»sr^«rjre»-, /tunst- »»«j 7.«r»«jäa^te»-//»»tjej u»«j ver-w«rn«ite 6escL«r/jsr«,erAe.- kucluiruekerlcunst, SvkriktKies- seroi, Stereotypie, 8tskl-, Kupker- unck Oolrsteoiisr - Kunst, I.itNoKrspI>ie, kspierksdrikstion eto. XVIIl. IsdrKanK 1856. Lesrdeitet unck NersusxeAeben von Otto XnZust Sobulr. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollten wir von dem Schulzischen Adreßbuche noch melden, als welch ein vielunterrich teter und bewährter Führer dasselbe dem Reiche des Buchhandels und seiner Zweige dienlich ist; für die meisten unserer Leser ist es ein unentbehrlicher Gefährte, und, die Uebrigen werden einst noch die Zeit beklagen, welche sie seiner unterweisenden und förder lichen Dienste entbehrten. Der Herausgeber kann sich wieder des mühevollen Fleißes rüh men, von mehr als 1800 Handlungen die Revision ihrer Firmen mit vielen neuen in jeder Hinsicht nützlichen und für den praktischen Geschäftsverkehr unumgänglich nothwendigen Notizen zusammcnge- tragen zu haben. Um die geographische Abtheilung haben sich mehr denn 450 Mitarbeiter an Ort und Stelle durch ihre betreffenden Miktheilungen verdient gemacht, welche wie in der vorliegenden Zusammenstellung nirgends wieder zu finden sind, und mit ihren mannigfachen An deutungen und Winken vorzüglich den Verlagsbuchhändlern nütz liche Dienste leisten können. Die Veränderungen, Zusätze und Verbesserungen des gegen wärtigen Jahrganges sollen sich auf gegen 8000 belaufen, was nächst dem Bienenfleiße des Herausgebers zugleich auch die Unmög lichkeit darlegt, ohne die Gefahr von Unannehmlichkeiten und mög licherweise auch von Verlusten den letzten oder gar einen alteren Jahrgang noch fortbenützen zu können. Aus der „Statistischen Uebersicht" erfahren wir unter anderem mit Interesse, daß von 2215 Firmen aller auf dem Titel genann ten Geschäftszweige, welche das Adreßbuch für 1856 im Ganzen enthält, 525 nur mildem Verlags-Buchhandel, 77 „ „ „ Verlags-Kunsthandel, 19 „ „ „ Verlags-Musikalienhandel, 106 „ „ „ Sortiments-Kunsthandel salsHauptgeschäft), 77 „ „ „ Sortiments-Musikalienhandel (do.), 52 „ „ „ Antiquariatshandel, 1315 mit dem Sortiments-Buch-, Antiquar-, Kunst-, Musikalien-, Landkarten-, Papier- und Schreibmaterialienhandel sich beschäftigen, und endlich 44 Firmen davon entweder den bereits aufgeführten angehören oder keine selbstständigen Geschäfte bilden, wie Expeditio nen, Redactionen rc., 687 Sortiments-Buch- rc. Handlungen zusammen Neuigkeiten annehmen, 893 Sortiments-Buch- rc- Handlungen nach den Novitäten oder eingescndeten Wahlzetteln wählen, und von im Ganzen 526 Firmen, welche incl. der 52 reinen Antiquarhandlungen sich mit Antiquariatshandel beschäftigen, 273 sind, welche Lager halten und zusammen 1765 antiqu. Kataloge an nehmen. Neue Etablissements wurden im Jahre 1855 bis 21. Jan. 1856 zusammen 90 gezählt und 26 ältere Handlungen traten in nähere Verbindung mit dem Gesammtbuchhandel. cher Theil. Durch den Tod wurden 1855 den Geschäften 36 Handlungs besitzer und Associe's entrissen, wovon 15 dem Börsenvereine an- gehörcen. Die sämmtlichen 2215 Firmen vertheilcn sich in 580 Städte über Europa, Amerika und Australien nach folgendem Verhältniß: Firmen Städte 1862 467 in den Deutschen Bundesstaaten, 60 27 „ „ nicht zum Deutschen Bunde gehörenden österreichischen Staaten, 268 74 in den übrigen europäischen Staaten, 24 11 in Amerika, und 1 1 in Australien. 2215 580. Im übrigen können wir, wie bemerkt, uns darauf beschränken, das Erscheinen des Schulzischen Adreßbuchs für 1856 zur Anzeige zu bringen und durch dessen Registrirung in unseren Spalten ihm den Tribut geziemender Würdigung zu erweisen. Antwort auf eine Rüge in Nr. 155 d. Bl. v. vor. I. Daß Frankreich seinen Eingangszoll nicht herabsetzt, daran sind nur die deutschen Regierungen schuld. Sie gehen mit Frankreich Verträge ein, welche nur letzterm nützen, und wissen nicht einmal den geringsten Nutzen für sich daraus zu ziehen. Wenn Deutsch land bei den neuern Verträgen wegen Abschaffung des Nachdrucks darauf bestanden hätte, die Gegenseitigkeit der Zölle einzuführen, wäre es sicher angenommen worden, da ja durch diese Verträge Frankreich allein ungeheuer gewinnt. Was gibt es wohl lächer licheres und zugleich betrübteres für uns, als daß Musikalien, Kunstsachen und geographische Karten 381 Fr-, ordinäre Bilder, Volkskalcnder und in Deutschland gedruckte französische Bücher 129 Fr. und gewöhnliche Bücher 13 Fr- 25 o. Zoll pr. 100 Kilogr-, wenn dieselben Artikel aber nach Deutschland, kaum 4 Fr. pr. 100 Kilogr. bezahlen! Ein französischer Buchhändler. Miscellen. Wie wir vernehmen, hat der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler eine Eingabe an die k. sächsische Regierung gerichtet, worin er auf den großen Mißstand aufmerksam macht, welcher aus der Verschiedenheit der Größe der Schutzfristen des Schristeigenthums für Werke verstorbener Autoren hervorgeht, und gleichzeitig Andeutungen gibt, wie eine Ausgleichung dieser Ver schiedenheit angebahnt werden könne. So läuft beispielsweise diese Schutzfrist für Oesterreich am 19. Oct. 1856, für Preußen am 11. Juni 1867, für Braunschweig am 1. Jan. 1872 und für Sachsen am 22. Febr. 1874 ab, während sich in den Landesgesetzen anderer Bundesstaaten positive Bestimmungen hierüber gar nicht vorsinden. Daß bei dem Erlaß des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 1837 die Absicht vorgewaltet hat, alle vor 1837 erschienenen Werke bis 1867, also bis zu Einem Termin gegen Nachdruck zu sichern, darf mit gutem Grund angenommen werden. Gleichwohl wird dieser Bundesbeschluß in mehreren Bundesländern so mißverständlich aus gelegt und angcwendet, daß in denselben, wenn aus einzelnen hier und dort vorgekommenen Fällen geschlossen werden darf, der gesetz liche Schutz zur Zeit bereits aufgehört zu haben scheint. Es liegt
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