Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560225
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185602255
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18560225
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-02
- Tag1856-02-25
- Monat1856-02
- Jahr1856
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Linciiuiali, 25. September 1855. Nev. IN. A4. Dai/z,, krssiäent Inäians llaiversity. vear Sir, Opon a reoent visit to kloominAton, lks oslsmit^ vkiok kaä befallen tks Ilniversitx, in tks total äestruotion ok its librar^ üre, was brouKkt to mx attention. In aiä ok repairin^ s lass so serious to an institution ok eäu- vation, I b«A xou to seleot krom our general oataloKue ok bovlcs, to tke amount ok ükteen kunäreä Dollars cvkiek srs kersb^ plaeeä to ^our oräer. kespeotkullx, vour ob't servsnt, 44. IN. Oerb^. Uebersetzung. An den Ehrwürdigen W. M- Daily, Präsident der Universität von Indiana. Weither Herr, Bei einem kürzlichen Besuche in Bloomington kam es zu meiner Kenntniß, daß die Universität durch die gänzliche Zerstörung ihrer Bibliothek durch Feuer heimgesucht worden ist. Um einen für eine Erziehungsanstalt so empfindlichen Verlust wieder zu ersetzen, ersuche ich Sie, aus meinem allgemeinen Bücher- Verzeichniffe für fünfzehnhundert Dollars Bücher auszuwählen, die hiermit zu Ihrer Verfügung stehen. Achtungsvoll, Ihr gehorsamer Diener, H. W. Derby. Die Universität nahm den Vorschlag mit Dank an; es wurde in dem neuen Bibliothek-Zimmer eine besondere Abtheilung zur Aufstellung der von Herrn Derby geschenkten Bücher eingerichtet und darüber die Inschrift gesetzt: „Geschenk des Herrn Heinrich W. Derby von Cincinnati." (lAs xikt ok Henry >V. Derd^, Lsguirs, ok Lincinnsti.) Johann Eggers. Miscellen. In der Bundestagssitzung vom 14. Febr. wurde von dem be treffenden Ausschuß Vortrag erstattet über die Vorstellung mehrerer Zeitungsredactionen, die Beschränkung des Nachdrucks tele graphischer Dep esch en betreffend. In letzterer wird hervor gehoben, daß das journalistische Eigenthum noch des Schutzes der Gesetze entbehre, der infolge hiervon den größern Zeitungsinstituten durch die kleinern Blatter zugefügte Nachtheil aber seit Einführung der Telegraphie durch Ausbeutung ihrer telegraphischen Mittheilun gen weit empfindlicher werde, und hieran das Gesuch geknüpft: hohe Bundesversammlung wolle ihre Aufmerksamkeit dem Nachdruck tele graphischer Depeschen zuwenden, und dessen Beschränkung durch analoge Anwendung und Ausdehnung der Bundesbeschlüsse vom 9. Nov. 1837, 22. April 1841 und 19. Juni 1845 auf dieselben herbeiführen. Nachdem der berichtende Ausschuß zunächst auf das Verhaltniß des journalistischen Eigenthums zu den erwähnten Bun desbeschlüssen aufmerksam gemacht, sodann die Mittel und Wege, welche bei Jnbetrachtnahme des gestellten Gesuchs eventuell zur Erwägung kommen dürften, kurz bezeichnet, endlich die dabei her- vortcetenden Bedenken und Schwierigkeiten angedeutet hatte, schloß er mit dem von der Versammlung sofort zum Beschluß erhobenen Anträge: den hohen Regierungen diesen Vortrag mit dem Ersuchen zur Kenntniß zu bringen, sich, unter Mittheilung der in Betreff der angeregten Fragen etwa bereits bestehenden gesetzlichen Bestim mungen, in der Bundesversammlung darüber aussprechen zu wollen, ob sie im Allgemeinen geneigt seien, zu einer Modifikation der hin sichtlich des Schutzes literarischer und artistischer Erzeugnisse gegen Nachdruck und Nachbildung bestebenden bundesgesetzlichen Bestim mungen zu Gunsten der journalistischen Presse, namentlich der in den Zeitungen veröffentlichten telegraphischen Ociginaldepeschen mit zuwirken. Zugleich hat der Ausschuß, in Betracht, daß dieser Ge genstand auf ein Gebiet gehöre, dessen vollständige Uebersicht zum großen Theil specielle Fachkenntniß und praktische Erfahrung vor aussetze, den Wunsch hinzugefügt: es möge einer oder der andern der hohen Regierungen gefallen, Gutachten von Fachmännern erhe ben und dem Ausschüsse mittheilen zu lassen, sowie demselben etwa auch die Möglichkeit der persönlichen Zuratheziehung von Fachmän nern zu gewähren. (Frkf. Jl.) Ein Decret des französischen Kaisers vom 12. Februar beauf tragt den Minister des öffentlichen Unterrichts mit der Herausgabe einer Sammlung der alten französischen Dichter auf Staats kosten ; ihr Umfang ist auf ungefähr 40 Bände veranschlagt. Die Details von diesem wirklich kaiserlichen Unternehmen, sowie weitere auf den Buchhandel bezügliche Bestimmungen darüber, hoffen wir später zur Mittheilung bringen zu können. Die Censur wurde in derMoldau abgeschafft, wie aus Jassy vom 4. Februar an Daily News berichtet wird. Die Verantwort lichkeit der Journalisten und Verleger wird durch die Gesetzgebung geordnet. Aus einem Artikel „Wissenschaft und Literatur in den Ver einigten Staaten" in dem Mag- f. d. Lit. d. Ausl, entlehnen wir folgende für das wissenschaftliche Interesse Nordamerika's so höchst ehrenvolle Notiz: Agassiz aus Neuschatel, jetzt Bürger und Pro fessor zu Cambridge, kündigte vor einigen Monaten an, ein Werk über die Naturgeschichte der Vereinigten Staaten vorbereiten und durch den Druck veröffentlichen zu wollen; es sollte zehn Bände umfassen und jedes Jahr in den folgenden zehn Jahren Ein Band, um den Preis von zehn Dollars (fünfzehn Thaler), ausgegeben wer den. Da ihm aber die Geldmittel zu einem solchen Riesen-Unter nehmen fehlen, so schickte er einen Prospekt in die Dessentlichkeit und — in wenigen Wochen hatte das Volk: Kaufleute, Fabrikan ten, Farmer, Universitäten, Schulen u. s. w., über Einhundert tausend Dollars gezeichnet und ihm zur Verfügung gestellt! Wahrscheinlich ist diese Summe jetzt bereits verdoppelt. Bücherverbote. Die Oberste Polizei-Behörde in Wien hat am 3. Febr. nach- bezeichnete Druckschriften im Sinne des §. 16 der Instruction zur Durchführung der Preßordnung verboten: 1a Don^rie, son Aenie et sa Mission, vtuäe kistorigue suivio äs äesn äe Dunysä, reoit äu XV. sibols psr Okarles louis Oksssin. Paris 1856, Ukraine äs 6srnier krbres, eäitours. Die Anstrengungen des Protestantismus in Europa und die Mittel, welche er anwendet, um katholische Seelen zu verfüh ren, von Ludwig Rendu, Bischof zu Annecy. Aus dem Fran zösischen übersetzt und mit widerlegenden und berichtigenden Noten versehen von einem protestantischen Geistlichen. Weimar 1856, Verlag und Druck von Bernhard Friedrich Voigt. Zugleich wurde der Monatschrift: „1a Ubre reokereke," revue universelle äirißee psr dl. Pascal Du- prat. krurelles, Lurssu >äe Is „lidre reokereke" im Sinne des §. 17 der Instruction zur Durchführung der Pceß- ordnung der Postdebit entzogen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder