Die Wahlzettel werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal abgegeben und das Ergebniß der Wahlen dem nächst durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatte bekannt gemacht. Diejenigen Mitglieder, welche nicht nach Leipzig kommen, aber wünschen, daß ihre Geschäftsführer ihr Stimmrecht aus üben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma, ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Börsenmitglieder eingeführte Conventionalstrafe. Jena, Bonn und Leipzig, den 21. April 1864. Der Vorstand -es Sörsenvereins -er Deutschen Äuchyän-ter. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Caffenanweisungen, auch Noten der Leipziger Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Ginlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 22. April 1864. Der Vorstand -es Börsrnvereins -er Deutschen Suchhändler. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß jeder im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnende Geschäftsführer oder Gehilfe verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, auf Verlangen seine Vollmacht vorzuzeigen. Leipzig, den 22. April 1864. Der Vorstand -es Üörsenoereins -er Deutschen Guchhän-ter. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach Statut tz. 4. Nr. 4) nur Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 22. April 1864. Der Vorstand -es Äörsrnvereins -er Deutschen Luchhän-ter. Fr. I. Frommann. Gustav Marcus. Carl Fr. Fleischer. an den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Angelegenheiten der Bibliothek betr. Beim Herannahen des Schluffes des Etatsjahres erlaube ich mir einem verehrt. Vorstande des Börsenvereins wiederum einige kurze Mittheilungen über den Stand der Angelegenheiten der Vereinsbibliothek vorzulegen. Den zu Anschaffungen ausgesetzten Etat von LOO THlr. habe ich im abgelaufenen Jahre gerade erschöpft und ist der Bibliothek daraus ein Zuwachs von 128 Nummern zugeflossen. Die Num merzahl der Erwerbungen tritt gegen die beiden früheren Jahre etwas zurück, weil dieselben eines Theils mehr aus bedeutenderen Werken bestehen, anderen Theils aber auch die Zahl der eingc- gangenen Geschenke eine kaum der Erwähnung werthe war. Es ist dies Letztere um so mehr zu bedauern, je mehr ich immer und immer wieder darauf Hinweisen muß, daß die specisisch buch händlerische Literatur (wegen ihres Broschüren-Eharakters) sich dem Bereiche des Antiquariatshandels fast vollkommen ent zieht und ich nur von der Theilnahme und event. Liberalität der Collegenschaft eine einigermaßen schnelle Ausfüllung der Lücken dieses Theils der Bibliothek erhoffen kann. So manche kleine buchhändlerische Schrift, so manches Druckblättchen, für das die Bibliothek dankbar sein würde, verkommt in staubigen Winkeln. Von den bedeutenderen Werken unter den vorjährigen Er werbungen hebe ich besonders hervor: lübri, Aonumonts inoäits ou pou oovnus qui es rapportoat »I'kistoiro äu (lossia, oonsiä. ä«o»