Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18521108
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185211086
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18521108
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1852
- Monat1852-11
- Tag1852-11-08
- Monat1852-11
- Jahr1852
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
166S 1852.) ^U82«A äer Liuseiclmung jv örs LreLiv ffk8 Vereins äer ävuiseken MsikLlieukällüler. Nitßetksilt vom 8ecretalr 6es Vereins, vom 16—31. Oktober 1852. 16. Oktober. Verleg von L. Bauer in Dresden. 23532. Dresdener l'snr 3Ibum für kisnokorts Vo. 12. bärtner, Daisen-Pollca 5 V/. 18. Oktober. Verleg 6er H. Laupp'schen Bucht,. <La»pp 8 Liebcek) in Tübingen. 23L33. Lilobsr, Pr., 12 Volkslieder kür 4 blännsrstimmen 10. Heit. Op. 58. 1 kl. 12 Icr. 23. Oetober. Verleg von Julius Hainaucr in BrcSlan. 34. 8adbatb, Ld, Vsckt em 8es, kür eins 8ingstimms mit Leglsi- tung des kisnokorts 5 V/. 26. October. Verleg von Breitkopf 8 Härtel in Leipzig. 35. vuponi, 3„ Op. 14. Duo pour piano et Violen 1 ,/! 20 V/. 36. bade, Viel» W., Op. 23. PrüblinAS-kbantasie. Ooneertstüvlc kür 4 8olvstimmon, Orvliestor u. kianokorte. Partitur 5 Dasselbe kür Orobesterstimmen 6 boliuelli, 8., Op. 71. I.e kartenxa e il ritorno pour le piano 15 V/. .^ ^ 77 l' — — Op. 72. Da IVIsIineonia pour le piano 15 V/. boltsrmann, <4., Op. 14. Ooncerto pour le Violoneelle »vec seoompagnement de I'orebestro 2 15 V/. De mems avec accompegnemvnt 6o piano 1 10 V/. Op. 20. 8>mpbanis sür grosses Orcbester, 8timmen 6 >F. Dieselbe kür das pianokvrte xu 4 Händen eingeriektet 2 10 IV/. 41. 1, Op- 9. 8ou venir 6s Lusco. komance ssns psroles ponr le piano 10 IV/. 42. — — Op. 10. Deux Maxurlcas pour le piano 15 IV/. 37. 38. 39. 40. — 26. Oktober. Verlag von Breitkops 8 Härtel in Leipzig ferner: 43. Liederirreis. 8smmlung vorrüglieker Dieder un6 besänge kür eine 8timme, mit Degloitung 6es kisnokorts. IVo. 1. /Innck, <?., Der lungkrau bebet, aus Op. 39. Vo. 2 „ 4. Dürrrrer, Das Kind, aus Op. 4. Vo. 1. „ 8. Hc/ce,1, b., Vacbtwanderor, aus Op. 13. Vo. 6- „ 12. p'ran-, H., preibt 6sr 8on>mor seine k., aus Op. 8. Vo. 5. , 14. Ilauptmann, 31., IVenn ivb 6sins -lugen seb', aus Op. 22. Vo. 2. „ 19. Klein, L., Dsbe wobl! aus 6en 6 besangen. ., 20. Lreut-er, b., Die Kapelle, aus Op. 64. Vo. 3. „ 23. Len-, b-, »eimatklisd, aus Op. 29. Vo. I. ,, 34. 31o-M t, lk. -k.. 3n OKIoe. „ 36. petscLlee, 11. D, 8pinnerlie6cksn, aus Op. 6. „37. «elcll-rrdt, 1. k.. Des Mädckens Klage. ,, 48. Kosenüain, 1., 8cklaflie6, aus Op. 21. Vo. 1. ä 5 V/. 2 ,/S. 44. Lurnbxe, 8. 6 , känxs kür 6as pianokvrte. Vo. 99. Disette- polka-blaxurka 7Vz V/. 45. — — Vo. 100. IHuinpb-Marsck 7'/g V/. 46. Plaids, I>., pekbuiscb« 8tu6!en kür 6a« pisnokortespiyl. (Kin- gskübrt im Oonssrvatvrium 6or Musik in Deipxlg.) 2 »/'- 47. Hadeolre, K.., Op. 6. -lllegro appassionsto kür das kisnokorts xu 4 Händen 1 ,^S. 48. Lkbutnann, 8., Op. 79. Dieder kur die lugend. Lrsts 3b- tbeilung: 12 Dieder kür längere 25 V/. Zweite 3btkei- lung: I I Dieder kür weitere 1 ,/! 15 V/. Dritte -lbtkei- lung: 5 xweistimmige Dieder 20 V/. 49. — Op. I I5. Ouvertüre xn Manfred kür Orcbester in Partitur 2 Dieselbe Orckesterstimmsn 3 50. Walter, 3-, Op. 10. Vier besänge kür eins 8!ngst!mme mit. Dsgleitung des pianokvrte 15 V/. Nichtamtlicher Theil. lieber Post- und Fuhr-Sendungen. Bereits seit einigen Jahren habe ich die Börsenblätter in der Hoffnung ducchgclescn, in denselben über die so häufig vorkommende Nichtachtung der Worte: z. Post, z. Fuhre, etwas Näheres zu fin den- Bis heute suchte ich vergeblich, weshalb ich mir erlaube, meine Wünsche zu veröffentlichen- So lange ich Bestellzettel schreibe, habe ich mir alle erdenkliche Mühe gegeben, um den Herren Auslicfercrn die Worte: z. Post, z. Fuhre, auf denselben bemerkbarzu machen und sie zu veranlassen, diese Worte deutlich auf die Facturcn zu schreiben. Ich habe sie mit rother und schwarzer Tinte unterstrichen, sie besonders geschrieben, unten auf den Vcrlangzettel: Eilt! hinzugefügt — aber Alles ver gebens ! Nach wie vor kommen fast mit jedem Fuhrballen sehnlichst erwartete Postsachen an, wo dann Klagen der Besteller und häufige Annahme-Verweigerung nicht ausbleiben. Meine Postpackete gebrauchen von Leipzig bis hier 4 Ta ge, meine Fuhrb allen 3 — 4 Wochen, so daß eilig bestellte Sachen aus Berlin, Gotha, Braun schweig oder sonstigen Orten, aus denen direct versandt wird, oft 5—6 Wochen unterwegs sind. Ob anderen Eollegen ein Gleiches passirt, weiß ich zwar nicht, doch vermuthe ich es und erlaube ich mir zugleich mit in deren Interesse öffentlich die Bitte auszusprechen: Aufdie Auslicferungsfacturcn die auf dem Bestell zettel angegebenen Worte: zur Post! oderzur Fuhre! gefälligst deutlich zu schreiben, dann aber auch zu beachten! L. ' ^ .xtL Internationales Verlagsrecht. 67 .)> L ä M<1 a odls-L-b 1 Also, haben wir behauptet, da das „schriftstellerische Eigcn- thum" gleicher Natur und Herkunft ist mit dem „geistigen Eigen thum" überhaupt, so fehlt ihm ebenso gut wie jenem, die absolute und ewige Basis der sittlichen Nothwendigkcit. Wie, höre ich hier erstaunt und entrüstet fragen, du willst uns also den Nach druck als sittlich erlaubt vordemonstriren, nachdem ihn die Gesetze aller civilisirtcn Lander verpönt haben? Ich antworte darauf: Daß der Nachdruck in allen gesitteten Ländern verboten worden ist, das ist gut und sogar nothwcndig; aber diese Nothwendigkeit des Ver bots fließt nicht aus dem Sittcngesetze, sondern aus commerziellen Nützlichkeits-Gründen hervor. Der Nachdruck mußte verboten werden, aber nicht, weil er unsittlich, sondern weil er die Schmarotzer pflanze war, die den Baum des Buchhandels unfehlbar erstickte. Wollte man den Buchhandel, so mußte man den Nachdruck tödten, wollte man den Nachdruck, so tödtetc man den Buch handel, beide konnten und können nicht neben einander bestehen. Darum, wir wiederholen cs, war das Verbot des Nachdrucks noth- wendig, aber nicht aus sittlichen, sondern aus Nützlichkeits- Gründen. Wie würde cs sonst auch zu rechtfertigen sein, daß der Staat das Verlagscigenthum, wenn cs ein ursprüngliches wäre, nur für einen gewissen Zeitraum schützte? Was würde man von einer Ge setzgebung sagen, die z. B. erklärte: Du A. kl. bist jetzt Besitzer deines Hauses, und ich will dich und deine Erben auch bis 30 Jahre nach deinem Tode im Besitze schützen; dann aber wird es Hinz und Kunz frcistchcn, sich dcssclben zu ihrem Gebrauche zu bemächtigen. Würde man eine solche Gesetzgebung nicht für eine tollhäuslcrische MpäftU? .skvolonLll Ilil sloiilii-isllsiedO PSÜV .6 qO .3 Darum hat das Verlagsrecht nur die Eigenschaft eincsaufgewisseZeitvcrliehenenPatentcs. Wir gelangen aber jetzt zu der eigentlichen Aufgabe dieser Er örterung, zu dem s. g. internationalen Verlagsrecht. Win
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder