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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1852
- Sprache
- Deutsch
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1301 1852.^ dabei der Vortheil immer auf Seiten Frankreichs sein würde — daß man aber nicht zugcbcn könne, daß ein derartiger Tractat Eingang fände, wo alle Bestimmungen nur auf Seiten Frankreichs waren, wo unsere Rechte sogar verkümmert würden, wo das natürliche und hier zu Lande bedeutsame Recht der Uebersetzungcn zu Gunsten Frankreichs preisgegeben würde (dieses im Gesetzentwurf ganz anders ausgedrückt, wie in dem besänftigenden begleitenden Ministerialschreiben, was aber nicht Gesetz ist), wo alle erforderlichen Bestimmungen über einzelne Puncte fehlten, wo der jetzt freie Handel bedeutend gefährdet würde bei Untersuchungen an den Grenzen rc., wo sich keine einzige Bestimmung über die wechselseitige Dauer der Rechte versande, wo die Sache über Staatseigenthum an den Gesetzen (was hier nicht, in Frankreich sehr ausgedehnt besteht) entschie den würde u- f w. Aus diesen Gründen, und allein aus diesen, ist der Tractat ohne Ausnahme auch eines einzigen Mitgliedes der zweiten Kammer, abgestimmt, und keineswegs „um dem Nachdruck das Wort zu reden." Solch ein Verfahren würde um so mehr in Niederland auffallend sein,, wo es Niemand oder sehr Wenige giebt, die schamlos genug sein würden, sich offen zur Nachdrucker-Zunst zu schlagen, in Niedcr- land, wo der Buchhandel selbst den Nachdruck eines Werkes des bel gischen Schriftstellers Conscience vor dem Publicum offen und streng gerügt hat. Man darf kühn behaupten: cs giebt kein Land,! was so viel bei einem Tractat mit Frankreich über den besagten Puncc verlieren und sowenig, sage nichts, gewinnen kann, und was dennoch solchen Tractat gerade wegen „der moralischen Grund sätze" zu schließen erbötig ist. Und endlich ist noch zu beachten, daß gerade aus Holland die erste Stimme zu einem internationalen Ver lagsrecht ausgegangen ist, und das zu einer Zeit, wo noch Niemand im Entferntesten daran dachte. Im Jahre 1748 nämlich, bei den Verhandlungen des Aachener Friedens ist den Bevollmächtigten ein Gesetzentwurf zu einem derartigen Tractate cingereicht worden durch einen holländischen Buchhändler, wahrscheinlich den auch als Rcchts- gelehrten berühmten E- Luzac, Buchhändler und Verleger zu Leyden. Der Entwurf hat natürlich zu der Zeit keinerlei Beistim- mung gefunden. (Siche: los inleröts äs« nalions do l'kuropo, Taille 1766. l. 8. 433.) — Auch ist bei Bcurthcilung des Vcrfah.cns Hollands in der jüngsten Verhandlung sehr zu beachten die gerechte Würdigung in der llsvuo des deux llloudes, 2. August-Nummer 1852, die in dieser Sache Holland volles Recht angedeihcn läßt. Amsterdam, 15. August 1852. Frederik Müller. Anmerkung. Ob damit, daß angeblich Frankreich weniger gewähre als man ihm durch Abschluß eines Vertrages gewähren wurde, i der Nachdruck u. Nachdrucks-Debit, eine gegründete Entschuldigung fin det, überlassen wir gern dem allgemeinen Urtheil und müssen in so fern unserem Berichterstatter in No. 78 das Wort reden, indem er nur von > der Wahrheit ausging „Nachdruck ist und bleibt immer Diebstahl, unter welcher Gestalt er sich auch zeigen mag, ob Vortheile damit verbunden ! sind oder nicht, — durch Nichts kann Raub Entschuldigung finden." — Gäbe es keine Verbreiter und Verkäufer von Nachdrücken, so müßten diese per so aufhbren. - » - ' ,/Die Redaktion. Entgegnung. Die No. 82 des B.-Bl. bringt einen mit „Widerspruch" überschriebenen und von „8pondims" Unterzeichneten Artikel, in welchem ich das Factum ohne allen Rückhalt selber bestätige. Was in einem öffentlichen Blatte von mir angezcigt steht, hat doch auch gewiß als kein Geheimniß gelten sollen, trotzdem ist aber auch weder in der öffentlichen Anzeige imHaller Tageblatt, noch in meinem Circulair ein Widerspruch vorhanden. Wenn ich mich vor jeder Verwechselung mit Pfeiffer, sowohl in meinem Circulair, als auch auf meinen Verlangzetteln verwahre, so hat das seine volle Richtig keit, denn ich stand zu dem Käufer meines Sortimentsgeschäfts, Herrn Pfeiffer, lediglich in keiner Beziehung, als höchstens in der Weise, daß ich jetzt eine enorme Summe Geld an ihm verliere. Zur Errichtung eines neuen Sortimcntsgeschäfts auf hiesigem Platze wurde mir, durch Unterstützung der hiesigen Gerichte, von der k. Regierung unterm 8. Juni d. I. die Concession neu crtheilt, da gegen mußte Herr Pfeiffer auf die seinige für immer verzichten. Ich entschloß mich zur Errichtung eines neuen Sortimentsgcschasts nur auf Zureden und Wünsche vieler meiner Freunde in und außer dem Buchhandel. Den Kunden gegenüber mußte ich daher auch in meiner Anzeige im Ha ller Tageblatt sagen, daß ich mein frühe res Geschäft von Pfeiffer wieder erworben habe, weil diese sonst der Meinung sein konnten, daß das Pfeiffer'sche Geschäft noch neben bei existire. Dem Buchhandel gegenüber hatte ich aber nur die Gründung meines neuen Geschäfts anzuzcigen, denn ich habe weder das Pfeiffer'sche Geschäftslocal bezogen, noch ein Blatt seines Lagers übernommen, wie mir die hiesigen Gerichte bezeugen werden, wie überhaupt alles hier Gesagte. Herr,,8pondüus" muß kein Freund von mir sein, sonst würde er sich hoffentlich an mich gewendet haben, und hätte ich ihm dann diese Aufklärung —wenn eine solche hier überhaupt noch noth- wcndig — gern gegeben Schw. Hall, 25. August 1852. Wilhelm Nitzschkc. Die Richtigkeit des Sachverhalts beurkundet Hall, den 25. August 1852. Königl. Oberamtsgericht. ! Die beiden Unterschriften unleserlich- Die Redaction. A n z e L g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern des Börsenvereins werden die dreigefpaltene Zeile oder Raum mit S Pf. sächs., aUe übrigen mit 10 Pf. sachs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen I und Veränderungen. (7921.) ?. ?. Ich habe die Ehre, hiermit anzuzcigen, daß ich neben meiner Verlags- u. Sorlimentsbuch- handlung eine Leihbibliothek an hiesigem Platze gegründet habe. Angenehm wird es mir sein, von denjenigen Verlegern, welche anerkannt gute Romane zu billigen Preisen «blaffen, Offerten per Post durch Herrn Im. Müller in Leipzig zu er halten. Ansbach, d. 2. Sept. 1852. Earl Junge. 17922.) Verkaufs - Offerte. Hüne Gvriinieat« - I1,ivI»Iiui»«lI»ußl, verbunden mit ^Iiis>i1t»liei»-l-«;ili-lii8litut und lVlusilcalien-üandlung, ist unter billigen und sebr annehmbaren Ledinxungen rn verkaufen, pls wird durek diese Offert« eine günstige 6e- lsgenkeit rur öegründunx, eigener 8elbst«tän- diAksit geboten, und trifft der jetrixe Inhaber eine Linrichtunx, durch welche dis lisbsrxabs sehr erleichtert und bald geschehen kann. Das Irakers auf H'ranco-Lriofe unter Okillre O. II. stfi 28 durch die kedaction d. L.-Iil. (7923.) Verlags-Verkauf. Um meine Thätigkeit andern Unternehmungen widmen zu können, will ich das in meinem Verlage erschienene, als wahrhafte gediegen anerkannte Werk löw, lwrso analomoias fase. 1—3 mit säubern kupfern. Preis 1 20 urd. gänzlich mit Verlagsrecht verkaufen, u. sehe ich etwaigen Geboten entgegen. Posen, 4/8. 1852. I. I. Heine. (7924.) Verkaufs-Anzeige. Die Bestände des „Handwörterbuchs derC hemic und Phvsik" habe ich im Gan zen an die löbl. Kiiapp'schc Sortimcntsbuch- handlung (Herren Schrödel sc Simon) in Halle verkauft. Leipzig, 3. Septbr. 1852. M. Simion's Verlag.
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