Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1852
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18520903
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185209034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18520903
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1852
- Monat1852-09
- Tag1852-09-03
- Monat1852-09
- Jahr1852
-
1265
-
1266
-
1267
-
1268
-
1269
-
1270
-
1271
-
1272
-
1273
-
1274
-
1275
-
1276
-
1277
-
1278
-
1279
-
1280
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1273 1852.1 Rath eines Collegii, wenn er vom Buchhandel nichts verstehe, — trotz seiner genügenden allg. wissenschaftlichen und gesetzkundigen Ausbildungen — unbedingt durchsallen müsse; daß aber anderseits die größte technische Befähigung unzureichend sei, wenn der Aspirant nicht wenigstens correcl mündlich und schriftlich sich auszudrücken verstehe, also die für die höhere Stellung der Buchhändler erforder liche allgemeine wissenschaftliche Bildung nicht besitze. Außerdem einigte man sich dahin, daß man zur Vermeidung, auch des Scheins von Parteilichkeit, eine Anzahl von Prüfungs-Aufgaben zur schrift licher Lösung vorher ausarbeiten, diese auf einzelnen Blättern dem Candidaten verdeckt voclcgen und ihn aus denselben aufs Gerathe- wohl wählen lassen wolle. Ein Verfahren, welches auch bei den Candidaten Beifall fand und Nachahmung verdient, da bei einem etwaigen ungünstigen Ausgange des Examens, Niemand sich über etwa bei ihm angewendete größere Strenge rc. beklagen kann. Wie auch die hiesige Commission die Sache ganz im Geiste des Gesetzes aufgefasset hat, mögen folgende Aufgaben darthun, welche nach vorheriger Verpflichtung der Commissare durch den Herrn Re gierungsrath, von den drei Candidaten gezogen worden: Seitens der Prüfungs-ComMissäre Buchhändler F. R. undJ. H. D. 1. Welchen Einfluß hat der deutsche Buchhandel sowohl als Verlags- wie als Sortiments-Handel auf die Litera tur ausgeübt und übt er noch jetzt aus? 2. Man schildere das ganze Abrechnungswesen, wie es im deut schen Buchhandel mit allem daraus Bezüglichem gebräuchlich ist, und zwar von Neujahr bis zur Oster- resp. Michaelis-Messe. Man verbreite sich dabei über die gegenseitigen Pflichten und Befugnisse zwischen Verlags- und Sortiments-Handlung und stelle über eine gegebene Rechnung einen Abschluß auf. 3. Bildungsgang eines Buchhändlers von der Schule, seiner Stellung als Lehrling und Gekülfe bis zur Selbstständigkeit mit besonderer Rücksicht auf Wissenschaften und Sprachen. L. Scitcnsdes Herrn Regierungs-Commissars: 1. Man setze auseinander, ob die Bestimmung der Allg. Gcw.- Ordnung v. 17- Januar 1845 —(Entziehung der Concession Seitens der Bezirksregierungen im Verwaltungswege ohne richterliches Strafurtheil) — noch gilt, oder durch welche Be stimmung sie aufgehoben. Man liefere eine Geschichte der Gesetz gebung über diesen Gegenstand und gehe auf den Inhalt der betr. Bestimmungen näher ein; prüfe zugleich, welches die Be- stimmung der Presse, und in wiefern es für dieselbe nothwen- dig und ersprießlich, der Verwaltungsbehörde derartige Befug nisse einzuräumcn. 2. Einem in M. etablicten Buchhändler werden folgende Werke zum Verlage angeboren: 1- Eine Auswahl der Musterwerke deutscher Classiker: Wieland, Lessing rc. in einzelnen kleinen möglich billigen Lieferungen. 2. Eine engl. Uebersetzung von Humboldt's Kosmos und Gutzkow's Ritter v. Geiste 3. Eine Novelle n-Zeitung,welche wöchentlich einmal erscheinen und von einer Pcivat-Gesellschaft herausgegeben und redigirt werden soll- Man prüfe, welche Vorschriften hierbei, — sowohl was die Person des Herausgebers, Verfassers und Redacteurs, als den Inhalt der Schrift betrifft, — zu beobachten sind, ent scheide sich unter Angabe der Gründe für das Unternehmen «ul, 3, und entwerfe einen Verlags-Contcact, den man der gedachten Gesellschaft vorlegen will. 3. Welches sind die Gesetze, die den Betrieb des Buchhandels be treffen, sowie die hauptsächlichen Feststellungen derselben und in wiefern weichen die jetzt gültigen Vorschriften von den frü hem in der allg. Gewerbe-Ordnung cln. 17. Januar 1845 und der Vers.-Urk. <lo. 4. Decbr. 1848 enthaltenen im Wesentlichen Neunzehnter Jahrgang. ab. Man verbreite sich über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Beweggründe, welche den Gesetzgeber zu diesen Festsetzun gen bewogen Halen mögen. Je zwei dieser Aufgaben von welchen 8 1. zu ^4 1. u. s. w. gehört, wurden durchschnittlich in etwa vier Stunden, ohne alle Hülfsmittel und so gelöset, daß die Commission nach §. 7. der Jnstr. äo 10. Aug. >851 die Candidaten zu der mündlichen Prüfung zulassen durfte- Dieselbe erstccckle sich, wiewohl nicht anders möglich, Buchhänd- lerischer Seits besonders auf Litcr.-Geschichte, — Lit. Hülfs mittel im Buchhandel, — Buchhändler-Messe, — Abrechnungs- Wesen, Zahltermine, Ansicht über Haftpflicht bei den Disponenden, — Unterschied zwischen dem deutschen und dem französ. und eng lischen Buchhandel, des erstem Vorthcil für Gelehrte und Wissen schaften, — goldenes Zeitalter der Literatur, ältere und neuere Dichter, Pädagogen, Historiker rc, Verfasser und Verleger der wich tigeren Werke über Physik, Theologie rc. — Richtige Eintheilung eines Sortimentslagers u. s. w. Eine weitere Ausführung würde den Raum dieser Blätter überschreiten. Der Herr Regierungs-Commissar hatte die Ansicht festgestellt, daß von den Candidaten zwar unbedingt eine genaue Kenntniß des Preßgcsctzes vom 12. Januar 1851, sowie des Nachdruckgesetzes von 1837 und der einzelnen einschlagendcn Bestimmungen der Allg. Gewerbe-Ordnung so. 1845 und der Verfass.-Urk. <1c>. 1850 verlangt werden müsse; aber auf die Lieferung juristischer Abhandlun gen und auf eine juristische Fachkenntniß kein Anspruch zu machen sei. Es werde daher eine mehr practische schriftliche Arbeit aufgegcbcn, und beim mündlichen Examen auf die fehlende juristische Vorbildung entsprechende Rücksicht genommen. Der Herr Regic- rungsrath prüfte demnächst mit großer Humanität die Candidaten über die Gesetzcskunde, insofern sie den Buchhandel angehct, über das Gewerbe-, Preß- und Nachdruckgesctz, über Concessionswesen und Conccssions-Entziehung rc-, sowohl was den Geist als den Buch staben der Gesetze betrifft. Dem mündlichen Examen wurden ebenfalls jedesmal etwa vier Stunden gewidmet; es bereitete der Prüfungs-Commission die Freude, allen drei Candidaten das Aeugniß der Reife zum selbstständigen Betriebe des Buchhandels geben zu können. Münster, am 27. August 1852. F. H. D. Frage an die Zukunft. Einsender ist seit 50Jahren sehr für Leipzig, als buchhandlecischen Centcalplatz, portirt, und hat in dieser langen Zeit zu allen den Plänen und Phantasieen gelächelt, welche austauchten, um den Mittelpunkt des Buchhandels in eine andere Stadt zu verlegen. Aber jetzt, wo das Zusammenvcrbleiben der bisherigen Zollvereinöstaaten fast ohne Hoffnung ist*), gehen ihm doch auch ernste Bedenken bei. Ec betreibt sein Geschäft in Thüringen, und will das Gewicht der Bücherballm, die er jährlich von Leipzig erhält und dahin abschickt, nur sehr ge ring zu 1000 Cinr. anschlagen. Beides würde bei dem Eingang in Sachsen einem Eingangs- oder Transitzoll von eiro» 15 S?s. per Ctnr. unterliegen, und es würde ihm weiter nichts übrig bleiben, als für seine Sendungen nach und aus Preußen, Hannover, Olden- buog, Anhalt rc. einen Commissionair in Halle zu bestellen, wodurch dieser Zoll umgangen werden könnte. Es wird ihm erwünscht sein, über diese Frage bald andere gewichtigere Stimmen in diesem Blatte zu vernehmen. D. *) Ist noch nicht so gefährlich, — übrigens war Leipzig lange vor dem Zollverein schon der blühende Centralpunkt des Buchhandels. — " " Das Gelles-Denkmal betreffend. Bezugnehmend auf unsere am 20. d. M. in diesem Blatte ge standene Annonce, bemerken wir noch, daß Herr Rudolph Wei- 183
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht