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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1852
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- Deutsch
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1097 1852.) zweckmäßiger für alle Betheiligten wäre, die dirccle Verbindung zwi schen den süddeutschen Buchhandlungen ganz aufzugeben und nur über Leipzig zu rechnen ? Dabei wurde von keiner Seite in Abrede gezo gen, daß die Verleger, und zwar nicht bloß die Stuttgarter, sondern alle Verleger, wo sie auch wohnen mögen, wie sie den Verkaufspreis, den Ra batt, den die Sortimenter erhalten sollen u. s. w-, unbestritten nach ihrem Gutdünken notiren, ebenso auch zu bestimmen berechtigt sind, ob sie ihren Verlag direct oder über Leipzig versenden wollen. Wenn nun auch manche der Unterzeichneten Verleger sich dahin neig ten, den dirccten süddeutschen Verkehr lieber ganz aufzugeben, so entschied doch die Rücksicht, daß sehr viele süddeutsche Handlungen aus verschiedenen Gründen die Erhaltung directer Verbindungen vorziehen mögen. Man nahm daher den doppelten Vorschlag, einer durch Leipzig vermittelten und einer dirccten Verbindung unter den bekannten Bedingungen, ins Eirculaic auf. Ob die Bedingungen für directc Verbindung unbillig sind, wollen wir unbefangener Bc- urtheilung ruhig überlassen. Die Stuttgarter Verleger namentlich haben, nach genauen Bücherauszügcn, durch den Wegfall des Porto ihrer Remittcnden, dem angebotenen Meßcabatt gegenüber, keinen pe kuniären Vorthcil zu erwarten. Jeder süddeutschen Buchhandlung stellt das Eirculaic die Wahl frei, ob sie künftig mit den Stuttgar tern und den außerhalb Stuttgart wohnenden, sich anschließenden Handlungen, direct rechnen wolle oder über Leipzig. Von einem Zwange, der von Stuttgart auSgeübt werden wollte, kann daher nicht die Rede sein; aber umgekehrt möge man auch uns nicht zwin gen wollen, eine allseitig als unhaltbar anerkannte Spcditivnsweise deshalb beizubehalten, weil die Commissionen und Versammlungen sich über ihre Umgestaltung nicht vereinigen konnten oder wollten.— Jede Handlung wird erwägen, welche der beiden Verbindungs weisen für ikr Geschäft die raschere oder billigere sei und darnach die Wahl treffen. Mit Allen, welche die Verbindung über Leipzig vor- theilhafter finden, werden die Stuttgarter und die sich ihnen an schließenden Firmen, gern über Leipzig rechnen, und wenn, wie Sie zu sagen belieben, dadurch Leipzig „Haasen in die Küche gejagt wer den, wie noch keine fetteren da gewesen," so wird dadurch man in Stuttgart weder überrascht werden — denn daß die indirekte Ver bindung für manche Handlungen vortheilhafter sein kann, ist uns von Anfang an nicht entgangen — noch darüber klagen. — Es mag dies der Prüfstein sein, ob die Stuttgarter ihr Eirculaic ausgegeben haben, nur um ihrem Platze Vortheile zuzuwenden, wie man jetzt von gewissen Seiten sie beschuldigen möchte, oder um zur endlichen Abschaffung einer längst morsch gewordenen Speditionsweise den An stoß zu geben, zu der, sollte auch ihr Wunsch, sie aus dem Buch handel auszumerzen, nicht so rasch in Erfüllung gehen, jedenfalls sie nicht mehr zurückkehren werden. Wie Sie aus dem Eirculaire herausgefunden haben, daß irgend Jemand zur Francatur nach Stuttgart gezwungen werden solle, ist in der That unbegreiflich. Im Gegcntheil erbieten sich ja die Stutt garter Verleger, welchen sie das Recht, ihren Verlag direct oder über Leipzig zu versenden, doch zuerkennen werden, mit allen Handlun gen, die nicht nach Stuttgart frankiren wollen, über Leipzig zu rechnen, d. h denselben ihren Verlag nach Leipzig zu frankiren. Ein Zwang, der von den Stuttgartern ausgcübt werden wollte, ist also nirgends vorhanden. Wohl aber scheinen Sie fast geneigt, den Sor timentern gegen die Verleger ein Zwangs-Recht cinräumen zu wollen, nämlich das Recht den Verlegern vorzu^chreiben, ihren Verlag unter gewissen, vom Sortimenter zu bestimmenden Bedingungen, diesem ab zugeben. Dann müßten Sic aber conscqucnt auch die Bestimmung der Verkaufspreise ihres Verlags, des Buchhändlerrabattes u. s. w. den Verlegern abnehmen und sie durch die Sortimenter bestimmen lassen. Man erhielte dadurch den Grundsatz: jeder Käufer hat das Recht, dem Verkäufer die Verkaufsbedingungen Neunzehnter Jahrgang. vorzuschreiben und jeder Verkäufer ist daher verpflich tet, seineWaaren zu den vomKäufer vorgeschriebenen Bedingungen an den Käufer adzulassen: ein Satz, der zwar bisher noch in keinem Handclscodex steht, dessen Originalität aber gewiß im gesummten Handelsstande und bei allen RechtSgelehr- ten großes Aufsehen erregen würde. Verlorene Committeiiten- Pakete. Der Fälle, daß Pakete, welche in Leipzig richtig angelangt, trotz dem nicht den Ort ihrer Bestimmung erreichen, kommen leider im mer noch genug vor, um sowohl dem Absender unangenehmen Ver lust als dem gewissenhaften Commissionäc Aerger zu verursachen- Bei der gegenwärtigen Organisation des Leipziger Eommissionswe- sens ist die Verantwortlichkeit eines Einzelnen nicht wohl aufzu stellen, wenigstens unangenehm durchzuführcn. Ich meine aber der Verein der Buchhändler zu Leipzig sollte es als Ehren sache betrachten, daß wegen dieses Mangels kein Auswärtiger, wel cher den Händen seiner Mitglieder ein Gut zur Besorgung anvcr- traute, durch dessen Verlorengehen während der Spedition, zu Scha den komme. Der Verein nimmt 30 Thlr. Eintrittsgeld und 3Thlr- Jahresbeitrag. Welcher Natur die Auslagen sind, ist mir nicht be kannt; ich glaube aber annehmen zu dürfen, daß der Stand der Casse es am Ende ohne weitere Beschwerde der Theilhaber erlauben würde, verloren gehende Pakete, nach gehörigem Ausweis, dem Ab sender aus ihr zu erstatten. Durch eine solche genauere Controls der Verluste würde sich die Quelle derselben leichter auffinden lassen und das Uebel immer mehr verschwinden. Es ist das ein Vorschlag, den ich der verehrl. Deputation des Vereins und seinen Mitgliedern hiermit an'sHerz gelegthaben möchte. Wenn es auf andern großen Eommissionsplätzen, wie z. B- in Stuttgart, möglich war, die Committenten vor derartigen Verlusten durch Empfangsbescheinigung zu sichern, ist es sicher nicht zu viel verlangt, wenn man sich auch in Leipzig nach mehr Schutz sehnt, als man dort bisher in dieser Hinsicht hatte. W- MiScellen. Der von Oesterreich mit Frankreich verhandelte Vertrag zum Schuhe literarischen E i gen thu ms steht dem Abschluß nahe. Gleichzeitig mit Oesterreich sollen, von Seiten Frankreichs, mit Spanien, Holland, Belgien und mehreren deutschen Staaten ähn liche Verträge später abgeschlossen werden. — Soviel wir wissen, ist ein ähnlicher Vertrag in Deutschlandbis jetzt nur mitHannovec im Werke- — Wir können es deshalb der kaiserlichen und der k. hannoverschen Regierung nur Dank wissen, in dieser wichtigen Angelegenheit den übrigen deutschen Staaten, mir Aufopferung eigener Interessen, voc- anzugehen. Wer in dieser dürren Zeit neben der unerquicklichen Leclüre der neuen preußischen Stempel- und Postzwangsgesetze, Verlangen trägt, seine Lachmuskeln einmal in Bewegung zu setzen, Dem empfehlen wir die Artikel über: Verlag, Vcclagshändler, Verlagskatalog rc. im neuesten (2l0.) Bde. von Krünitz's ökonomisch - technolog. Encyklo- pädie, zum Nachlesen! Als Probe, mit welcher ergötzlichen Sachkenntnis die jetzigen Herausgeber dieses Werkes, den lieben Buchhandel rractiren, gestatte uns der Verleger desselben, Herr Litfaß in Berlin, den Artikel „Ver- lagshandlung" hier wörtlich folgen zu lassen (p»S- 6l9): Verlagshaiivlung, eine Buchhandlung, die nur diejenigen Werke, die sie von Schriftstellern zum Drucke übernommen oder gekauft hat, drucken läßt und verlegt, sich nicht mit Sortiment beschäftiget, keine Bücher oder Werke von fremden Buchhändlern zum Verkaufe über nimmt, als nur diejenigen, die bei ihr von ihren Kunden bestellt wcr- 158
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