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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1852
- Sprache
- Deutsch
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920 61. 4287. SchröScr'S Verlag in Berlin, 4288. Schüler in Troppau. 4289. Schulische Buchh. in Oldenburg. 4290. Schweizerbart'sche Ver- lagSH. in Stuikgart. 4291. — — — 4292. Schwetschke « Sohn in Halle. 4293. — — — 4294. Seidel in Wien. 4295. Stahel in Würzburg. 4296. I. F. Steinkopf in Stuttgart. 4297. Stiller'sche Hofbuchh. in Rostock. 4298. Tendier L Eo. in Wien. 4299. Teubner in Leipzig. 4300. Trautwcin'schc Bnchh. in Berlin 4301. Trewcndt dl Granier in Breslau. 4302. — — — 4303. Dandenhoeck sc Ru precht in Güttingen. 4304. — — — Hoffmann, Wohnungen der Armen. (Spener. Ztg. 143.) Gavenda, Vertheidigung. (Literar. Cen- tralbl. 26.) Breier, 9. Programm. (Der Turner 13.) Bonorden, Handb. d. pract. Heilkunde. (Schmidt's med. Jahrb. 7.) Zimpel, Gesch. d. Urschdpfung. (Literar. Centralbl- 26.) Wippen, G. A. Heise. (Hamb. lit. u. krir Bl. 49.) B a um g arten,Apostelgeschichte.(Volksbl. s. Stadt u. Land. 49.) Cessner, Verbandlehre. (Schmidt's med. Jahrb. 7.) Hildenbr and, Pbnitentialbücher. (Hamb. lit. u. krit. Bl. 48.) Tscharner, die Wunder der Gnade. (Der Pilger a. Sachsen. 26.) Buchka, Stellvertretung. (Gotting, gel. Anz. 97. 98. 99.) Z o l vocsbolsrio genstiro. (Literar. Centralbl. 26.) Oicsronis scripta eä. ILIot?. (Münch ner gel- Anz. 59 — 62.) Gesell, Civilprozeß. (Nationalztg. 286. Voß'sche Ztg. 144.) Holt ei, Vagabunden. (Deutsches Mu seum 12.) Bernhard, aus d. Jugend. (Bl. f. lit. Unterh. 25.) Liebner, christl. Dogmatik. (Baur u. Zel ler theol. Jahrb. 3.) Schuchardt, Magnesiahydrat.(Gdtting. gel. Anzeigen. 96.) 4205. Allgcm. Deutsch« Ver lags-Anstalt in Berlin. 4306. VcrlagSburca» in Adorf. 4307. Vieweg dl Sohn in Braunschweig. 4308. — — — 4309. — — — 4310. Voigt in Weimar. 4311. Weber in Bonn. 4312. Wcidmann'sche Buchh. in Leipzig. 4313. — — — 4314. — — — 4315. — — — 4316. R. Weigel in Leipzig. 4317. T. O. Weigel in Leipzig. 4318. Weiß in Stettin. 4319. Wicgandt s» Griebe» in Berlin. 4320. Wicsike in Brandenburg. 4321. O. Wigand in Leipzig. 4322. — — — 4323. Zimmer'schc Sort.-B. in Frankfurt a/M. Nichtamtlicher Theil. Pulßky, Jacobiner in Ungarn. (Deut sches Museum 12. Bl. f. lit. Unterh. 25.) Tactik der Infanterie- (Allg. Militär- ztg. 74.) König, Haus u-Welt. (Allgm. Ztg. 166.) Semper, Wissenschaft. (Literar. Central blatt 26.) Waitz, allgem. Pädagogik. (Ebendas.) v i et ricl», Synopsis plantarum. (Literar. Centralbl. 26.) Welcker, zu den Alterthümern d. Heil kunde. (Janus 2. Bd- 1- Heft ) Lotze, medicin. Psychologie. (Gdtting. gel. Anzeigen 100—102.) Demosthenes, erkl. v. Westermann. (Münchner gel. Anz. 62. 63.) Lo tz e, Pyhsiologie d- kdrperl. Lebens. (Centralztg. f. d. ges. Bet- med. 13.) — med. Psychologie. (Literar. Central bl. 26.) Choulant, Gesch. d. anatom. Abb. (Janus II. Bd. I. Heft. Förster, Gesch. d. deutschen Kunst. (Deutsches Museum 12.) Otto, kirchl-Gemeindeordnung. (A. theol. Litbl. 62.) Wiese, deutsche Briefe. (Bl. f. literar- Unterh. 25.) H es ft er, Gesch. d. latein. Sprache- (Liter- Centralbl. 26.) Löbe, Dienstbotenwescn. (Menzel, Litbl. 49.) Heubner, Wittekind. (Literar. Cen tralbl. 26.) Lucä, Hermannslied. (Bl. f. liter. Un terh. 25.) DaS neue preußische Postgesetz und die Angriffe gegen Berlin. Das in Aussicht gestandene neue preußische Postgesetz ist nun auch erlassen; es ist in diesen Blattern bereits abgedruckt worden. Der Buchhandel erhalt durch dasselbe einen neuen schwe ren Schlag: die Wunde, welche das Aeitungsstempelgesetz ihm be reitet, wird durch das Postgesetz noch vergrößert; die beiden Gesetze sind aber nicht nur ein Schnitt in das Fleisch und Blut des Buch handels — sie sind ein Schnitt durch die deutsche Literatur! Fürnehmlich hart trifft den Buchhandel die Bestimmung im Gesetze Z. 5 sä 2 „dem Postzwange sind unterworfen: alle nach dem Stempelgesetze vom 2. Juni einer Stempelsteuer unterliegenden Zeitungen und Anzeigeblatter." Wenn cs vielleicht die erste Absicht des Gesetzes war, daß die bezeichneten Journale nurvonderPost debitirt werden dürfen, so ist die Bestimmung doch nun dahin de- clarirt: daß die stempelpflichtigen Blatter nur in Postpaketen (oder sous bsnäes), nicht in Ballen rc. versendet werden dürfen. Es ist hiernach der aus den „Grenzbotcn" in Nr. 59 d. Bl. überge gangene, sonst vortreffliche Aufsatz: „das Gesetz über den Postzwang" zu berichtigen. Vorübergehend wollen wir hier nur die Störungen berühren, welche auch durch diese Bestimmung dem buchhändlerischen Verkehr bereitet werden. Würde demselben die durch das neue Postgesetz zuge lassene Erleichterung, schon Pakete von 20 Pfd. Gewicht an (statt bisher von 40 Pfd- an) durch Eisenbahn und Fuhre versenden zu können, sehr zu Statten kommen, so wird diese Erleichterung durch jenen Zwang, die Zeitungen mit Postpaket senden zu müssen, voll ständig wieder zu Nichte gemacht; ja, es entsteht hierdurch eine Spe- scnlast, die den schon wenig Gewinn abwerfenden Handel mit Zeit schriften noch weniger lohnend macht. Es muß übrigens jeder ein zelnen Handlung überlassen bleiben, in wie weit sie den genannten Bestimmungen des Gesetzes vollständig nachzukommen in der Lage ist, wie weit sie es will, kann und muß; es darf an diesem Orte hier über weiter wohl nicht gesprochen werden. Aber worauf ich bei dem Postgesetze hier besonders wieder zurück-, kommen muß und worin mit eine Hauptstörung, ein Herumtappen im Dunkeln (wie schon in dem bezüglichen §. des Stcmpelgesetzes) besteht und worauf auch die vielen mir zugehenden Anfragen von Sortimentshändlern und Verlegern sich beziehen: — woran denn nun die außerhalb Preußen erscheinenden Blätter erkennen, welche dem Stempel und dem Postpaketzwange unterworfen sind? wie mit Bestimmtheit entscheiden, ob ein außerhalb Preußens erschei nendes Blatt, wenn es in Preußen erschiene, caulionspflichlig wäre und dadurch eben stcmpel- und Postpaket-pflichtig wird? Ich darf hier mitthellen, daß der bereits im Drucke befindliche und demnächst wohl zur Ausgabe kommende preußische Post-Zei tung s k a t a l o g einen Anhalt geben wird; in demselben werden die außerhalb Preußens erscheinenden Zeitungen, welche in Preußen dem Stempel unterliegen, besonders bezeichnet sein; wir werden hierdurch wenigstens einigen Anhalt bekommen, einige Klarheit bei Ausfüh rung eines Gesetzes erhalten, das in die buchhändlecischen und litera rischen Verhältnisse die heilloseste Verwirrung gebracht. Aber wir müssen auch hier wieder darauf zurückkommen, daß der Jndifferentismus, mit welchem allgemein der ganze Buchhandel die beiden verhängnißvollen Gesetze hingenommen, so lange sie noch den Kammern vorgelegte Entwürfe waren, mit an den nun in Kraft tretenden Gesetzen Schuld trägt; man hätte uns in Berlin in unserm
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